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| Privatinsolvenz und Selbstständigkeit. https://fahrradkurier-forum.de/viewtopic.php?f=5&t=6322 |
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| Autor: | sammyfkf [ Sa 26. Dez 2009, 22:11 ] |
| Betreff des Beitrags: | Privatinsolvenz und Selbstständigkeit. |
Hallo, ich habe folgendes Problem: Ich möchte mich als Fahrradkurier sebstständig machen, d.h. ich möchte keine eigene Firma aufmachen, sonder quasi als Subunternehmer einer Firma arbeiten, die Aufträge per Funkgerät an mich weiterleitet. Ich führe dann als Fahrradkurier den Auftrag von A nach B aus und erhalte dafür den Kilometer-Preis. Ist logisch, oder? Ich befinde mich noch NICHT in einer Privatinsolvenz, möchte diese aber anstreben, da mein Konto bereits gepfändet wird. Eine Pfändungsfreigrenze habe ich bereits berantragt und mir bleiben daher knapp 990,-Euro. Momentan arbeite ich auf Lohnsteuerkarte und meine u.a. Krankenversicherung wird vom Brutto-Lohn abgezogen. Wenn ich nun als selbstständiger Fahrradkurier arbeite, dann muss ich mich ja selber krankenversichern. Sagen wir mal ich verdiene als Fahrradkurier geschätzte 1400,- Euro, dann muss ich aber noch meine Krankenvericherung bezahlen. Muss ich nun meine Krankenversicherung von den 1400,- Euro bezahlen und wenn etwas übrig bleibt, dann wird mir das bis knapp 990,- Euro weggepfändet oder muss ich von den knapp 990,-Euro die mir ja vermutlich sowieso bleiben, davon meine Krankenversicherung bezahlen? Ich möchte auch keine Bürokosten oder Fahrradersatzteile geltend machen um meine Pfändungsfreigrenze zu erhöhen, wenn es aber trotzdem möglich ist, dann würde ich natürlich davon Gebrauch nehmen, aber mir geht es eigentlich nur um die Krankenversicherung. Denn es ist ein großer Unterschied, ob ich von 1400,-Euro oder knapp 990,-Euro ca. 200,- bis 300,- für die Krankenversicherung abziehen muss. Also wir die Pfändungsfreigrenze in meinem Falle erhöht, und zwar um den Betrag der Krankenversicherung? MfG sammyfkf |
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| Autor: | dan [ Sa 26. Dez 2009, 23:32 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Privatinsolvenz und Selbstständigkeit. |
Die Frage, wo die individuelle Pfändungsfreigrenze liegt, läßt sich nicht mit den dürftigen Infos beantworten, die Du hier gegeben hast. Überhaupt glaube ich nicht, dass Dir das Forum hier weiterhelfen kann. Du bist da eher ein Fall für eine professionelle Schuldnerberatung. Zu Deiner Verdienstrechnung bzw. Deinen diesbezüglichen Erwartungen möchte ich allerdings noch eine ernste Warnung loswerden: Deine 1400 Euro effektiver Verdienst (nach Abzug der Vermittlungsgebühr, Pauschale or whatever) sind für ein Dasein als Radkurier durchaus ambitioniert angesetzt. Es mag zwar sein, dass das in einigen wenigen Städten Deutschlands mit dem entsprechenden Arbeitseinsatz tatsächlich erreichbar ist. Aber man sollte den Tatsachen realistisch ins Auge sehen und eher davon ausgehen, dass Du als durchschnittlicher, nicht langjährig erfahrener Kurierfahrer eher mit weniger nach Hause gehen wirst. Auch von denjenigen, die schon lange fahren, sind es nur ein paar wenige pro Stadt, die tatsächlich derartige Einkünfte dauerhaft erzielen. Mit "dauerhaft" meine ich dabei "stabil über mehrere Monate hinweg, im Durchschnitt auch unter Einbeziehung schlechter Monate". Wenn Du also jetzt in einem Angestelltenverhältnis bist, welches Dir eine stabile Erwerbssituation bietet, und Du gleichzeitig auf dieses Einnahmenniveau angewiesen bist, dann solltest Du vielleicht besser davon absehen, aufs Kuriergeschäft umzusteigen. Das nur als freundlich gemeinter Ratschlag. |
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| Autor: | hgan60 [ So 27. Dez 2009, 01:02 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Privatinsolvenz und Selbstständigkeit. |
dan hat geschrieben: Überhaupt glaube ich nicht, dass Dir das Forum hier weiterhelfen kann. das kannst du so aber auch nicht sagen.. |
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| Autor: | dan [ So 27. Dez 2009, 01:17 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Privatinsolvenz und Selbstständigkeit. |
@hgan60: Wenn es um individuell festzulegende Pfändungsfreigrenzen geht, dann braucht es erheblich mehr Infos, als der Themenersteller da gegeben hat. Die andere Sache ist, dass man spätestens bei einer geplanten Privatinsolvenz und damit in Zusammenhang stehenden Pfändungsfreigrenzen in den Bereich der Rechtsberatung hineinkommt. Diese dürfen wir hier in einem Forum gar nicht geben, weil das Feld eben professionellen Juristen vorbehalten ist. Wenn Sammy tatsächlich eine "geordnete" Privatinsolvenz anstrebt, dann sollte er diese Dinge mit seinem Insolvenzverwalter besprechen. Und wir können ihm hier im Forum vielleicht Tipps geben, wie er als Radfahrer ein paar Einnahmen generieren kann. Dazu müßte man dann aber auch erstmal wissen, wo Sammy überhaupt sitzt. Um dann schauen zu können, welche Zentralen es in der Nähe gibt, zu welchen Konditionen dort Radfahrer beschäftigt werden und wie es dann um die Einrichtung des eigenen Gewerbebetriebes bestellt ist. Arbeitet er dann für eine Zentrale mit Pauschale? Oder bekommt er direkt "Umsatz minus Provi" ausbezahlt? Im ersteren Fall muss z. B. die Pfändungsfreigrenze erheblich höher angesetzt werden. Wir wissen hier viel zu wenig. Und nach wie vor glaube ich halt auch, dass Sammys Erwartungen an den Verdienst in einem Dasein als Radkurier viel zu optimistisch angesetzt sind. |
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| Autor: | Ziggenfred [ So 27. Dez 2009, 13:44 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Privatinsolvenz und Selbstständigkeit. |
Fragen zu fahrradkuriertypischen Themen können hier beantwortet werden aber für Privatinsolvenzen ist Peter Zwegat zuständig. Hier gibts keine Insolvenz- und Rechtsberatung. Edith hat oben mal das fehlende Wort eingesetzt. |
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| Autor: | Fedecks [ So 27. Dez 2009, 14:01 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Privatinsolvenz und Selbstständigkeit. |
jetzt freut euch doch mal das zwischendurch mal ne andere frage kommt als ssp/fixed gear... @ sammyfkf bekommst ne pn |
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| Autor: | sammyfkf [ Mi 30. Dez 2009, 20:12 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Privatinsolvenz und Selbstständigkeit. |
@ Fedecks
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| Autor: | aexman [ Fr 1. Jan 2010, 22:35 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Privatinsolvenz und Selbstständigkeit. |
1. Es stellt sich die Frage der Scheinselbstständigkeit! Bei den Infos wärst Du scheinselbstständig! Egal, ob Du eine Firma "aufmachst", denn auf Gewerbekarte bist Du im Prinzip von einem "Arbeitgeber" "Auftraggeber" abhängig! 2. 1400€ sind viel! 3. 990€ Freigrenze! Pauschal, bleib mit Deinem Arsch evt. daheim, kassiere 660€ vom Amt +160 Nebenverdienst als Kurier! Da biste nahezu bei Deinen 990€! Es ist leider so, dass sich das Arbeiten im Gleitbereich "über" Hartz nur bedingt lohnt! |
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| Autor: | Fedecks [ Sa 2. Jan 2010, 01:14 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Privatinsolvenz und Selbstständigkeit. |
wenn du in priv-insolvenz gehst ist das eine endliche zeit danach bist du deine schulden los wenn du in insolvenz bist hast du einen gewissen "freibetrag" und erst wenn du über diesen betrag hinaus gewinn erwirtschaftest trittst du einen teil davon an deine gläubige ab klingt in meinen ohren angenehmer als sein leben lang nicht von den schulden runterzukommen und hartz4 zu beziehen aber wer bin ich... |
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| Autor: | Ziggenfred [ So 3. Jan 2010, 17:42 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Privatinsolvenz und Selbstständigkeit. |
Also bevor ich nur zu Hause rumsitze, würde ich für das gleiche Geld lieber arbeiten. Ich könnte mich nach meiner Exmatrikulation sicher auch einfach arbeitslos melden, indem ich mein Gewerbe als gescheitert erkläre aber so habe ich es nicht gelernt... |
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| Autor: | dan [ So 3. Jan 2010, 18:02 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Privatinsolvenz und Selbstständigkeit. |
Wir wissen ja leider nicht, wo Sammy sitzt. Aber vielleicht wäre es für ihn auch eine sinnvolle Möglichkeit, sich irgendwo zu engagieren, wo die Bezahlung nicht nur in Form von Geld, sondern vielleicht zum Teil auch in Form von Sachleistungen erfolgt. Oder "Leistung gegen Leistung". Ist hier in Berlin teilweise nicht unüblich und kann insbesondere dann, wenn jeder ernsthafte Verdienst sofort weggepfändet wird, vielleicht doch zu etwas Zugewinn an Lebensqualität führen. |
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| Autor: | Fedecks [ So 3. Jan 2010, 18:26 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Privatinsolvenz und Selbstständigkeit. |
ich zitiere mich mal "erst wenn du über diesen betrag hinaus gewinn erwirtschaftest trittst du einen teil davon an deine gläubige ab" besondere beachtung verdient der teil mit "über diesen betrag hinaus" und "einen teil davon" "davon" bezieht sich auf den gewinn der über den freibetrag hinnausgeht man kann also während der ganzen zeit arbeiten und bekommt geld dafür |
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