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BeitragVerfasst: So 11. Apr 2010, 13:29 
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und wahrscheinlich würdest auch du bei tragen einer uniform davon befallen werden ... :aaah:


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BeitragVerfasst: So 11. Apr 2010, 13:39 
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buuuh, dann lieber weit weg von Uniformen!!!


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BeitragVerfasst: Mo 12. Apr 2010, 15:52 
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@ Remi: Auch wenn ich ansonsten wenig (oder nix) teile von dem was du geschrieben hast, dem

Remi hat geschrieben:
wäre begrüßenswert, demnächst hier auf dem laufenden gehalten zu werden. genesungszustand ... verfahrensgang .. folgen ... etc. danke im voraus.


werde ich nachkommen, natürlich.

----------------------

Deswegen hier schonmal die Antwort des ADFC:

ADFC hat geschrieben:
Sehr geehrter Herr xxx,

Aus unserer Fahrradrecht-Datenbank schicke ich Ihnen zwei Leitsätze von
Urteilen zu vergleichbaren Fällen, die Sie gern an den verletzten Fahrer und
seinen Anwalt weitergeben können.

Auch zur Befolgung von "Weisungen von Polizeibeamten" (§ 36 StVO) habe ich
Informationen, die vielleicht nützlich sein können. Diese Vorschrift gilt
nämlich nicht bei der Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten.

Das sind die Urteile der Landgerichte Bremen und Bamberg:

1. Sturz vom Rad durch Anhaltemanöver eines Polizeibeamten

Leitsatz: Eine Radfahrerin, die wegen verbotenen Fahrens auf dem
Gehweg von einem Polizeibeamten mehrmals erfolglos zum Anhalten aufgefordert
und schließlich durch Abdrängen mit dem Dienstfahrrad von ihm zu Fall
gebracht wird, hat trotz der Rechtswidrigkeit seines Handelns keinen
Anspruch auf Schmerzensgeld.

Entscheidung: Datum: 2004-10-06 / Gericht: LG Bremen / AZ: 1 O 892/2004

Text: Die Klägerin war wegen Bauarbeiten auf dem Radweg verbotswidrig auf
dem Gehweg gefahren; sie hätte statt dessen die Fahrbahn benutzen müssen.
Der Polizist hatte sie vier Mal zum Anhalten aufgefordert und die Flüchtende
schließlich abgedrängt. Ob es zum Zusammenstoß der Räder kam, blieb
ungeklärt. Die Klägerin war jedenfalls gestürzt und hatte sich Prellungen
und Schürfwunden zugezogen.

Die 51 Jahre alte Klägerin hat nach Auffassung des Landgerichts Bremen
jedoch keinen Anspruch auf 2000 Euro Schmerzensgeld. Sie habe als
Falschfahrerin sich und andere unnötig in Gefahr gebracht und damit den
Stoppversuch ausgelöst. Der beklagte Polizist habe zwar rechtswidrig
gehandelt, indem er die Frau durch Abdrängen mit seinem Dienstfahrrad zum
Anhalten zwingen wollte. Ihr Mitverschulden überwiege jedoch gegenüber der
Schuld des Polizisten.

Fundstelle(n):
Unbekannt

2. Unzulässige Zwangsanwendung bei der Feststellung der Personalien durch
einen Polizeibeamten

Leitsatz: Hat ein Fahrradfahrer einen Rotlichtverstoß begangen und
versucht deshalb ein - nicht im Dienst befindlicher - Polizeibeamter ihn zu
stellen, woraufhin der Radfahrer dem Polizisten einen "Vogel" zeigt und
schnell davonfährt, verstößt es gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz,
wenn der Beamte den Radfahrer am Arm oder am Lenker festhält, weil dadurch
eine Sturzgefahr mit möglichen schweren körperlichen Verletzungen ausgelöst
wird. Dies gilt jedenfalls bei solch geringfügigen Rechtsverstößen im
Straßenverkehr; auch die von dem Radfahrer begangene Beleidigung ändert
nichts Wesentliches an dieser Beurteilung.

Entscheidung: Datum: 1993-04-07 / Gericht: LG Bamberg / AZ: 3 Ns 107 Js
2978/90

Fundstelle(n):
Kriminalistik 1995, 99
DSB 1994, 22

3. Ebenfalls lesenswert: 1991-01-07 / Gericht: OLG Hamm / AZ: 6 U 86/90,
Fundstelle(n): NJW 1991, 1897

Mit freundlichen Grüßen

xxx
ADFC-Rechtsreferent


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BeitragVerfasst: Mo 12. Apr 2010, 16:46 
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Also das Urteil mit der 51 jährigen Radfahrerin is ja wohln Witz! Da wird dann alla Autobahnpolizeistyle mitm Dienstwagen eine fast Rentnerin ;) zu fall gebracht und der Typ wird nich verknackt?

Die haben doch echtn Schaden :vogel:
Kein Wunder das die immer mehrs als knüppelndes Volk bekannt sind.


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BeitragVerfasst: Mo 12. Apr 2010, 18:39 
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fast Rentnerin mit 51 ist ja wohl auch ein Witz!
Wenn alle so denken, kein Wunder, daß Leute
ab 50 keine Jobs mehr bekommen!
Und, lies mal genau, sie wurde von einem Dienstfahrrad
abgedrängt. Ich will mit sicherheit kine Polypen in Schutz
nehmen, aber korrekt bleiben sollte man immer..


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BeitragVerfasst: Mo 12. Apr 2010, 19:13 
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Das mit der fast Rentnerin sollte nur verdeutlichen das gerade gegen solch alte und vielleicht schon gebrechliche Personen solch ein verhalten völlig überzogen ist. Und ja du hast recht! es war ein Dienstfahrrad, was aber keinen großen Unterschied macht.

Würde das einer mit meiner alten verwirrten Mutter machen ;) oha da mir dann auch egal ob der grün trägt.


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BeitragVerfasst: Mo 12. Apr 2010, 20:28 
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Subways hat geschrieben:
Das mit der fast Rentnerin sollte nur verdeutlichen das gerade gegen solch alte und vielleicht schon gebrechliche Personen...

Mann, Mann, Mann... alt und gebrechlich mit 51?! :daumen:
Ich fass es nicht.


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BeitragVerfasst: Mo 12. Apr 2010, 20:33 
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:aaah:

Hier mal zwei 51-jährige Damen:
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Bild

Soviel zu alt und gebrechlich. :lol:

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BeitragVerfasst: Mo 12. Apr 2010, 21:17 
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madonna will ich schon seit 20 jahren heiraten. lange halte ich mein angebot aber nicht mehr aufrecht.


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BeitragVerfasst: Mo 12. Apr 2010, 21:18 
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Oh ja lecker! Zumindest mit Makeup.

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BeitragVerfasst: Mo 12. Apr 2010, 21:18 
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iiiii, wenn die aussen schon so aussehen, wie mögen die dann innen sein?
:shock:

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BeitragVerfasst: Mo 12. Apr 2010, 21:37 
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früher war ich auch knackiger. man muss mit der zeit und dem alter gehen. und dem geld. :mrgreen:


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BeitragVerfasst: Mo 12. Apr 2010, 21:39 
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dem Geld, ja, klar, verstehe,
ich geh mit!
wie weit? :mrgreen:

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BeitragVerfasst: Mo 12. Apr 2010, 21:43 
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Geld? Einen Schritt kann ich schonmal machen... :mrgreen:

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BeitragVerfasst: Mo 12. Apr 2010, 21:48 
Subways hat geschrieben:
...solch alte und vielleicht schon gebrechliche Personen...
Danke für die aufbauenden Worte :sing:


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BeitragVerfasst: Di 13. Apr 2010, 15:14 
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zur kenntnisnahme ein link zur aktuellen rechtsprechung hinsichtlich der radwegbenutzungspflicht.
war ein vortrag eines referenten auf dem fachforum des adfc leipzig am 31.03.2010. daraus geht die komplexität der beurteilung eines solchen, wie oben geschilderten sachverhalts hervor.


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BeitragVerfasst: Di 13. Apr 2010, 17:02 
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Nachtrag: Bilanz der Kontrollen zum Schutz aber auch zur Überwachung von Radfahrern in Berlin

8.945 Radfahrer nach Fehlverhalten angehalten und überprüft. 4.114 Anzeigen wegen OWi (weniger als 50%!). 4 so genannte „Fixies“ festgestellt. "Die Fahrer müssen bei wiederholtem Antreffen mit der Sicherstellung ihrer Räder rechnen."

Was bedeutet das nun? Es wird in Berlin nicht mehr sichergestellt?


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BeitragVerfasst: Di 13. Apr 2010, 17:09 
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Remi hat geschrieben:
(weniger als 50%!)


Soll das was positives sein?

Bei ner Kontrolle von 200 Autos haben vielleicht 12 ne Ordnungswiedrigkeit begangen und 8 was schweres Verbrochen.
Das sind 10%.

Also ich seh bei knappen 50% noch viel Aufholbedarf bei Radfahrern (besonders weil ich gestern schon wieder fast mit einem ohne Licht zusammengerasselt bin).


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BeitragVerfasst: Di 13. Apr 2010, 17:12 
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Zitat:
„Fixies“ festgestellt, Fahrräder ohne jegliche Sicherheitsausstattung wie Bremsen, Beleuchtung und Klingel.



ahhhh, das ist die Definition von Fixie :sing: :vogel: :mrgreen:


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BeitragVerfasst: Di 13. Apr 2010, 17:21 
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Beiträge: 5216
Wohnort: Berlin
Remi hat geschrieben:
Was bedeutet das nun? Es wird in Berlin nicht mehr sichergestellt?

Die Frage hast Du Dir selbst beantwortet.
Remi hat geschrieben:
"Die Fahrer müssen bei wiederholtem Antreffen mit der Sicherstellung ihrer Räder rechnen."

Noch mal mit anderen Worten: wirst Du das zweite mal mit einem Fixie ohne Bremsen
erwischt, wird es eingezogen.

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BeitragVerfasst: Di 13. Apr 2010, 17:26 
...dass du dass noch beantwortest??? :-P
M


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BeitragVerfasst: Di 13. Apr 2010, 17:41 
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wie ich sehe, ist auch hier das glas eher halb leer, als halb voll. ich finde die oben genannte quote durchaus in ordnung. vergleicht so'n zeugs nicht immer mit autofahrern. die müssen auch zum tüv. radfahrer nicht. somit werden äpfel mit birnen verglichen. blödsinn. und die sache mit der sicherstellung ist mir vorliegend schon klar. ich wollte eigentlich nur ein paar worte dazu hören, wie es darum nun generell bei euch steht. danke. setzen. weitermachen.


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BeitragVerfasst: Di 13. Apr 2010, 17:46 
...mir gings eher um deine formulierung!?, dieses jahr wird sich zum letzten jahr, wohl grossartig nxs ändern!!!
M


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BeitragVerfasst: Di 13. Apr 2010, 19:14 
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NullNullSix hat geschrieben:
Remi hat geschrieben:
(weniger als 50%!)


Soll das was positives sein?

Bei ner Kontrolle von 200 Autos haben vielleicht 12 ne Ordnungswiedrigkeit begangen und 8 was schweres Verbrochen.
Das sind 10%.

Also ich seh bei knappen 50% noch viel Aufholbedarf bei Radfahrern (besonders weil ich gestern schon wieder fast mit einem ohne Licht zusammengerasselt bin).



da hast du meiner meinung nicht richtig gelesen:
"8.945 Radfahrer NACH Fehlverhalten angehalten und überprüft. 4.114 Anzeigen wegen OWi"

so, nun halt mal 200 autos wegen FEHLVERHALTEN an...das sollte locker für 150 OWis reichn.


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BeitragVerfasst: Di 13. Apr 2010, 21:57 
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simmt, hab ich falsch gelesen. Allerdings hatten 1000 Räder Mängel, das würde dir bei Autos nicht passieren.

Und das Argument mit dem TÜ, was ein TÜV bemängelt sieht ein Polizeibeamter gar nicht. Die gucken nach Klingel, Licht und Bremsen und das hat gefälligst in Ordnung zu sein wenn ich mich in der Stadt bewege (ok, Klingel vielleicht überflüsssig).


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