Wenn Zigge fertig ist kann ich ja zum Abschluss noch mal Klugschei**ern
Wir haben uns "aussergerichtlich" geeinigt, aber zumindest das vorletzte Wort - nicht ganz unabhaengig von der Vordiskussion will ich haben und zwar damit niemand hier nochmal so eine Schei**e passiert wie Oxymoron im anderen Fred gerade.
@kiwi: sorry, dass Du hier als fiktiver Taeter herhalten musst - wir wissen, dass Du von ganzem Herzen ein lieber und gutmuetiger Mensch bist, der
N I E M A L S etwas Illegales tun wuerdest.
- man darf Kopien machen falls man keinen "wirksamen" Kopierschutz umgeht (wenn man ihn umgehen kann, wirkt er ja nicht - darueber streiten sich Staatsanwaelte und Anwaelte auch regelmaessig). Das Recht auf die Privatkopie hab ich uebrigens nie bestritten.
- man darf diese Kopien im Falle von Musik unter Umstaenden (!) sogar schlicht und einfach guten Freunden schenken. Unter Umstaenden heisst, dass es nach dem Urheberrechtsgesetz mit etwas lockerer Auslegung nach wie vor erlaubt sein koennte, in der Buecherei eine CD zu leihen, diese zu kopieren und sogar weiterzuverschenken, so ganz darauf verlassen wuerde ich mich darauf aber nicht - Recht ist nicht, es wird gesprochen.
Auf jedem DVD-Rohling sind deshalb uebrigens 17,4 Euro-Cent "GEMA-Gebuehren" drauf.
- Softwareprodukte fallen da definitiv sowieso nicht drunter, da man in der Regel mit deren Nutzung mit den Lizenzbestimmungen des Herstellers/Vertreibers einverstanden ist. Das fuehrt zu so absurden Klauseln wie der Auflage, dass man beim Verkauf eines Programms auch den Hersteller/Vertreiber ueber die Identitaet des Kaeufers unterrichten muss (bei Nero ist die Klausel drin, zumindest bei einer alten Version, die ich hier noch gefunden habe).
- bzgl. Sitz des Webseitenbetreibers (hier Deutschland contra Schweiz, auch wenn der gleiche "Eigentuemer") wuerde ich zu Bedenken geben, dass die Abmahner einen Teufel tun werden zu versuchen, Personendaten ueber Rechtshilfe mit der Schweiz von einem Schweizer Hoster zu bekommen, da der Aufwand um ein Vielfaches hoeher ist und die Aussicht auf Erfolg um dieses geringer.
Abmahner, die in Deutschland Geld machen wollen werden deutsche Personen mit deutscher Internetidentitaet auswaehlen und davon gibts es mehr als genug.
Diese Abmahner bzw. Urheberrechtsinhaber bekommen uebrigens nach wie vor (teilweise gegen geltendes Recht) Adressen der Beschuldigten ueber eine Anzeige gegen unbekannt. Die Polizei ermittelt die Identiaet, laesst die Klage in der Regel wegen Geringfuegigkeit fallen, der Klaeger bekommt Akteneinsicht und somit die Adresse fuer eine Privatklage (Abmahngebuehren, Anwaltskosten, Schadensersatz usw. usf. - fragt Oxymoron, der weiss es besser). Mir sind zwei Faelle persoenlich bekannt, die ohne jegliche Ermittlung der Polizei eine Abmahnung bekommen haben - das ist Zivilrecht und die Adresse kann nur vom Provider direkt gekommen sein. Es gibt demnach kuerzere Wege als die ueber die Polizei um an die Personendaten zu kommen.
Liest den ganzen Sermon den ich hier schreibe ueberaupt jemand?
Und ich bin raus aus dem Thema, der Rest geht ueber PN.