Naja, wie du schon sagt, rein theoretisch liegt die Grenze bei 1,7 Promille, aber der Polizist kann immer sagen: "Der ist Schlangenlinien gefahren".
Was willst du da noch machen, wenn du nicht 10 andere Zeugen hast, die das Gegenteil beweisen?
Ja, klar, muss sich ein ziviler Polizist ausweisen, aber das wird sich wohl als schwierig erweisen, wenn er dich gerade verfolgt und mit einer Hand fahren muesste. Rein theoretisch, muss er sich VOR dem Anhalten ausweisen und da du ihm ja ersteinmal nicht glaubst, dass er Polizist ist, musst du auch nicht stehen bleiben.
Ich kenne das, weil mein Vater mal von Zivilpolizisten auf der Autobahn angehalten werden sollte, ist aber weitergefahren, weil er gemeint hat, dass er dies nicht einsieht, da jeder kommen koennte und dies sagen koennte, dass er Polizist ist. Er musste allerdings bzw. man muss sich allerdings dann auf der naechsten Station melden und den Vorfall schildern, damit es nicht als Flucht gilt
Bisschen viel theorie, aber wie wir wissen, sieht die Praxis oft anders aus.
Theoretisch darf ein Polizist uns auch nicht mit Gewalt anhalten, wie unsere Erfahrungen aber zeigen, ist dies nicht der Fall.
Zumindest sind wir nicht in den U.S.A, denn da haett ich schon bissel mehr Respekt, wenn ich wuesste, dass man mich umfaehren duerfe, wenn ich nicht stehen blieben moechte...