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 Betreff des Beitrags: "Autofahrer" drankriegen, aber wie?
BeitragVerfasst: Mi 11. Sep 2013, 16:49 
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Hallo Leute :)

Aus aktuellem Anlass habe ich doch mal wieder den Weg ins Forum gefunden und dachte ihr wisst solche Sachen wahrscheinlich am ehesten...

Und zwar habe ich es gestern zum ersten Mal in meinem Leben geschafft mir das Kennzeichen eines "Autofahrers" der mich beinahe über den Haufen gefahren hätte zu merken, und ich bin immer noch ganz stolz auf mich :cool:

Es war so dass ich mit (wenn überhaupt) 10cm Abstand "überholt" wurde, und eigentlich gerade links abbiegen wollte...
Ich weiß nicht wie ihr das macht, aber für gewöhnlich kucke ich was hinter mir ist, und wenn da nichts oder genug Abstand ist fahre ich kurz vorher etwas weiter in die Mitte der Fahrbahn, damit keiner mehr auf die Idee kommt einfach an mir vorbeizurasen wenn ich gerade abbiegen will. (Weiß auch nicht wo der so plötzlich herkam, war wahrscheinlich ohnehin zu schnell, normal passiert mir sowas jedenfalls nicht. Also mit viel zu wenig Abstand überholt werden natürlich schon, aber links abbigen funktioniert sonst eigentlich ganz gut..)

Streckt jemand von euch womöglich immer schön den Arm raus, wie es die Vorschrift evtl. verlangt? Mir ist das ja zu gefährlich, aber der freundliche Polizist meinte ich wäre sowieso an allem selbst schuld und er würde auch privat viel Rad fahren, auch in Großstädten, und er wäre noch nie geschnitten oder abgedrängt worden oder so. Wenn ich nicht noch etwas unter Schock von dem Beinahe-Unfall kurz vorher gewesen wäre hätte ich vielleicht mal gefragt was er denn unter "viel" versteht. Naja, offensichtlich wollte der sowieso viel lieber seine Ruhe haben als mir irgendwie weiterzuhelfen. Wir sind dann so verblieben dass ich mich nächstes Mal über den Haufen fahren lassen und _dann_ Anzeige erstatten könne. Aber wie ich hier schon gelesen habe sind Polizisten halt auch nur "Autofahrer".

Unabhängig von der Links-Abbiege-Geschichte bleibt das für mich ein klarer Verstoß gegen den Mindestabstand, wenn nicht sogar (gefährliche) Nötigung oder dergleichen. Ich hätte jetzt gedacht es sollte wenigstens möglich sein diesem "Autofahrer" mal Post zukommen zu lassen - auch wenn dann höchstwahrscheinlich Aussage gegen Aussage steht und die Sache eingestellt würde. Eine Straftat sah der Polizist darin jedenfalls nicht (bin ja selbst schuld und so), und bei einer Ordnungswidrigkeit würde die Bußgeldstelle seiner Aussage nach nicht mal Post verschicken in der man sich dann (nicht) äußern müsste wenn es keinen Beweis gebe. Weiß jemand ob das stimmt? Ich hätte ja erwartet dass der wenigstens mal Post bekommt, auch wenn dann hinterher nix bei rum kommt. (Was eigentlich schon schlimm genug wäre! Mich an dieser Stelle über Staat, Polizei, Gesetzgebung etc. aufzuregen spare ich mir jetzt mal.)

Habe dann noch gefragt wie die Sache aussehen würde wenn ich eine Kamera am Lenker gehabt hätte. Er meinte das dürfte ich gar nicht (Begründung: man darf auch keine Überwachungskamera so installieren dass sie den öffentlichen Raum filmt - glaube allerdings nicht dass das gleiche ist) und es wäre als Beweis auch gar nicht zulässig. (Mag sein. Aber haben nicht viele (teure) Autos inzwischen Kameras genau für sowas eingebaut oder auch nachgerüstet?!)

Dann meinte er noch mit Ohrstöpseln dürfte ich sowieso nicht radfahren, egal wieviel ich noch höre oder wie laut die Musik wäre. Kann wahrscheinlich froh sein dass ich gerade nochmal ohne ein Bußgeld davongekommen bin. :roll: :lol:

Ich weiß jetzt nicht ob der freundliche Polizist weniger motiviert oder kompetent war, hatte aber das Gefühl dass einiges von dem was er gesagt hat etwas fragwürdig sein könnte.... wisst ihr vielleicht wie das ist?

Und mal unabhängig vom konkreten Fall - Post hätte der sich mindestens mal verdient, aber egal, mir sind auch schon ganz andere Sachen passiert, war da nur nie in der Lage aufs Kennzeichen zu achten, zu sehr damit beschäftigt gewesen meinen Arsch zu retten -.-

Kann man in solchen Fällen überhaupt irgendwas unternehmen, oder verhindert das die Rechtslage tatsächlich zuverlässig? Wenn man sich ohne Beweis nur über den Haufen fahren lassen und dann Anzeige gegen unbekannt stellen kann (Kennzeichen wird man sich dann wohl kaum noch merken können) und ich auch keinen Beweis anfertigen darf ist das für mich eine Bankrotterklärung des Rechtsstaats und eine deutliche Aufforderung zur Selbstjustiz :daumen:
(Zeugen hat man ja fast nie, und bei sowas schon mal gar nicht, und wo soll man die auch herbekommen wenn man unter Schock steht, meistens will ja auch keiner was gesehen haben. Dass Zeugen als Beweismittel eigentlich völlig untauglich sind sollte inzwischen ja eigentlich auch jeder Galileo-Zuschauer wissen ^-^ )

Hoffe ihr könnt mir vielleicht was Sachdienliches für zukünftige Fälle oder auch den aktuellen sagen...?!
Frage mich ja auch ob so verdammt knappes "Überholen" nicht per se den Tatbestand der Nötigung o.ä. erfüllt und der freundliche Polizist nur was anderes behauptet weil er keine Ahnung hat und auch nur "Autofahrer" ist...^^

Danke euch schon mal! :)


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BeitragVerfasst: Mi 11. Sep 2013, 17:23 
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Ich halte immer den Arm raus wenn ich abbiege.

Mir ist kein Gesetz oder keine Verordnung bekannt, die Ohrstoepsel auf dem Rad generell verbietet, im Auto darf nur ein Ohr zu sein. Du musst noch Geraeusche wahrnehmen koennen und es duerfte kaum ein Polizist in der Lage sein, das zu beurteilen.

Anzeige aufnehmen muessen die Polizisten, wie's dann aber weitergeht bzw. diese eingestellt wird, entzieht sich Deinem Einfluss. Die Beweislast liegt auf Deiner Seite, duerfte schwer werden, obwohl das Noetigung ist, das steht ausser Zweifel.

Mit dem Nummernschild kannst Du eine Halterauskunft bei der Zulassungsstelle einholen, kostet aber glaub ich 30€ oder man kennt einen Polizisten, dann wird's billiger. :cool:


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BeitragVerfasst: Mi 11. Sep 2013, 18:45 
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große Frage- kleine Antwort-



dahin wo es am meisten wirkt!

an ort und Stelle, damit er das auch noch zuordnen kann.

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irgendwas is immer,


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BeitragVerfasst: Mi 11. Sep 2013, 20:18 
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st1ffl3r hat geschrieben:
dahin wo es am meisten wirkt!


Ach dafür hat man das immer griffbereit in der Arschtasche! :)

Kommt das auch von selbst zurück wenn einem das vor Schreck mal aus der Hand rutscht?^^


mistfink hat geschrieben:
Ich halte immer den Arm raus wenn ich abbiege.


Echt, und das funktioniert? Bei mir wurde das zu oft missachtet und einfach trotzdem mit zu wenig Abstand an mir vorbeigerauscht, sodass ich das je nach Situation einfach bleiben lasse und stattdessen lieber gut gucke und kurz vorher den Weg versperre^^ Mit ausgestrecktem Arm wirds halt auch noch enger als sowieso schon, und ich kann nicht gleichzeitig nach hinten gucken und den Arm rausstrecken - also lieber gucken. Aber vielleicht geht das auch noch besser, deswegen frag ich.

Allerdings hätte der freundliche Polizist sicher auch in Fällen in denen ich überhaupt nichts falsch gemacht habe außer die Frechheit zu besitzen mit dem Fahrrad auf einer Straße (ohne begleitenden Radweg) zu fahren einen fehlenden Speichenreflektor oder Klingel gefunden um damit zu begründen dass es keine Nötigung wäre und ich selbst schuld sei :roll:


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BeitragVerfasst: Mi 11. Sep 2013, 21:05 
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Hirni hat geschrieben:
Allerdings hätte der freundliche Polizist sicher auch in Fällen in denen ich überhaupt nichts falsch gemacht habe außer die Frechheit zu besitzen mit dem Fahrrad auf einer Straße (ohne begleitenden Radweg) zu fahren einen fehlenden Speichenreflektor oder Klingel gefunden um damit zu begründen dass es keine Nötigung wäre und ich selbst schuld sei :roll:

Nochmal, der freundliche Polizist hat ueberhaupt nicht zu entscheiden ob das Noetigung ist oder nicht sondern das sauber zu dokumentieren, damit das ein Gericht entscheiden kann.

Und die Idee mit dem Buegelschloss halte ich fuer ziemlich bescheuert.
Es gibt genuegend skrupellose Irre in Autos, die Kampfsportler sind, eine Wumme im Handschuhfach oder einen Baseballschlaeger im Kofferraum haben.
Davon abgesehen ist Dein Irrer ja gleich abgehauen, das Buegelschloss waere also recht effektlos geblieben.


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BeitragVerfasst: Mi 11. Sep 2013, 21:11 
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das kenne ich al zu gut. Der kleine Polizist versucht sich als Gutachter, ich hab ihm dann klar gemacht lieber meine Maschine einem geschulten Gutachter vorzustellen. ;-)
die pappnasen.

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BeitragVerfasst: Mi 11. Sep 2013, 23:15 
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@mistfink

Also zumindest was mich betrifft war das mit dem Schloss natürlich nicht ganz ernst gemeint. Ich glaube es käme eh nicht zu mir zurückgeflogen, und dafür wäre es mir dann doch zu schade -.-
Mit dem Hinweis dass solchen Subjekten alles Mögliche zuzutrauen ist hast du wohl auch recht...

Aber was soll ich machen wenn die Polizei sich offenbar nicht mit dem geltenden Recht auskennt oder sich schlicht nicht daran gebunden fühlt? Evtl. noch mal versuchen, ob man einen etwas weniger blöden erwischt, oder darauf bestehen? Ich kann mir eher vorstellen dass mir das Probleme bereitet, als diesem "Autofahrer"... dass die oder mindestens der eine einem nicht helfen will war jedenfalls klar. Oder hilft Beharrlichkeit deiner Erfahrung nach trotzdem?

Ich dachte allerdings ich könnte es noch mal beim Ordnungsamt probieren, stand hier jedenfalls irgendwo dass die eigentlich für Ordnungswidrigkeiten zuständig sind, und das war es auf jeden Fall ja auch...

Und falls ich es doch irgendwie schaffen sollte Anzeige zu erstatten, würde der Angezeigte eigentlich meinen Namen oder sogar Adresse erfahren? - Nur so von wegen Irre denen so ziemlich alles zuzutrauen ist...^^


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BeitragVerfasst: Do 12. Sep 2013, 00:47 
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Hi Hirni,

schön nach so langer Zeit mal wieder etwas von Dir zu hören/lesen.
- Ohrstöpsel sind erlaubt, solange Du die Umgebungsgeräusche wahrnehmen kannst.
- anhand des Kennzeichens würde ich erstmal Anzeige erstatten.

Was bei der Anzeige herauskommt kann dauern...

ach ja, was Deine Anschrift betrifft - der Anwalt des Gegners hat Akteneinsicht.


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BeitragVerfasst: Do 12. Sep 2013, 01:24 
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Hi delle, du bist ja auch noch da! :D
Hab mich noch gar nicht richtig hier umgesehen...

Ihr würdet also auf die Argumentation des freundlichen Polizisten der arme Autofahrer hätte gar nicht anders gekonnt als sich mit so wenig Abstand noch irgendwie vorbeizuquetschen weil ich ja möglicherweise wirklich kein Handzeichen gegeben habe (weiß ich nicht mehr, kann aber sein) einfach mal pfeifen...!? Ich bin mir ja in diesem einen Fall inzwischen selbst nicht mehr ganz sicher ob das evtl. nicht wirklich nur "blöd gelaufen" ist und evtl. nicht mal Absicht war..

Kann auch sein dass ich dem irgendwas Nettes hinterhergerufen hab, dann hätte ich bestimmt gleich noch eine Gegenanzeige, und der Typ kommt mich evtl. irgendwann besuchen. :roll: (Bin leider nicht gerade als Schrank zu bezeichnen, aber das nützt einem ja auch eher wenig wenn ein Irrer mitsamt seiner irren Freunden vor einem steht^^)

Hat von euch denn schon mal jemand sowas versucht, und mit welchem Ergebnis?

Falls ich den Halter kostengünstig rausfinden kann überleg ich mir vielleicht lieber selbst was... :-?


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BeitragVerfasst: Do 12. Sep 2013, 15:14 
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...also erst mal möchte ich delle und mistfink recht geben...

Ein paar Dinge, die der Polizist über Dein Fahrverhalten gesagt hat, mögen vielleicht auch zutreffend sein - das kannst nur Du beurteilen und zu Herzen nehmen oder auch nicht...

Was er aber völlig falsch einschätzt und wo er sich gefährlich weit aus dem Fenster lehnt, ist, dass das Unrecht des einen nicht das Unrecht eines anderen schmälert...

Wenn Du also zu dicht überholt wurdest und es für Dich sogar gefährlich wurde, weil Du aus irgendeinem Grunde eben 30cm, von Deinem Weg ausweichen musstest (egal, ob Du abbiegen wolltest oder einem Schlagloch ausweichen musstest), dann hat der Autofahrer den Mindestabstand nicht eingehalten und damit gegen die StVO verstossen.
Wenn Du darauf bestehst, hat das jeder Polizist aufzunehmen und zur weiteren Entscheidung an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.

Wie aus mistfinks Ausführungen schon zu erahnen war - der Polizist ist Hilfsdiener der Staatsanwaltschaft, welche für die Verfolgung solcher Delikte und Straftaten zuständig ist und hat, wenn ihm ein Fall herangetragen wird, nichts zu entscheiden sondern nur weiterzuleiten...

Du wirst die Situation ja am besten beurteilen können, ob Du zum Zeitpunkt des fast-Zusammenstosses selbst einen Riesenschlenker gemacht hattest, oder nur einen unbedeutenden...

Zum Sicherheitsabstand stehen hier ein paar Worte:
http://www.adfc-nrw.de/kreisverbaende/k ... hrern.html

Übrigens ist mir in der StVO keine Vorschrift bekannt, die Radfahrern explizit eine Richtungsänderungsanzeige mit der Hand vorschreibt - ich mache das nie...
Für Kraftfahrzeuge gibt es diese Pflicht und wenn an Rädern serienmässig auch Blinker dran wären, dann wäre ich der erste, der das befürwortet - aber in einer Kurve, in der man eh schon instabiler ist auch noch eine Hand von seinem Lenker wegnehmen zu müssen halte ich für gefährlich - und der Gesetzgeber wohl auch...

Dass man trotzdem bei jedem Fartrichtungswechsel schauen muss dass man andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet ist natürlich ebenso klar...

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BeitragVerfasst: Do 12. Sep 2013, 18:03 
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Vor dem Abbiegen den Arm raus, in der Kurve beide Hände am Lenker. So falsch kann das nicht sein:
StVO § 9 Abs. 1, 1. Teilsatz hat geschrieben:
Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen

Ein interessanter Text bei RADschlag: klick.

So am Rande erwähnt, mein Kabelschloss trage ich am linken Handgelenk. Schützt bei Kontakt mit Außenspiegeln.

S.

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BeitragVerfasst: Do 12. Sep 2013, 20:55 
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Also, erstmal gut zu hören, dass dir nix passiert ist. Aber was ich krass finde, ist dass du tatsächlich danach fragst, ob du den Arm raushalten sollst?? Ich Fahr beides, Fahrrad und Auto und ich reg mich bei beiden auf wenn sie den Richtungswechsel nicht anzeigen. Ist für mich einfach unverständlich, ich mein ist doch kein Aufwand oder? Beim Autofahren sogar noch weniger... Und was soll daran gefährlich sein? Viel gefährlicher ist es wenn du's nicht machst und es echt mal blöd kommt und du übersiehst wen, der grad im Begriff ist, dich zu überholen, während du abbiegen willst. So wies hier ja scheinbar auch war, unabhängig davon ob derjenige zu schnell ist (was eigentlich in ca 90% der Fälle so sein wird).

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BeitragVerfasst: Do 12. Sep 2013, 21:05 
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:daumen:
Yepp, Arm raus, zumindest kurz und moeglichst heftig, das hat sich zumindest bisher bewaehrt.


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BeitragVerfasst: Fr 13. Sep 2013, 07:37 
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Im Gesetzestext steht mit keinem Wort, dass man die Hand, die man zum Lenken und Bremsen benötigt, vom Lenker entfernen soll um irgendwie wild damit herumzuwedeln...

Durch eindeutiges Umschauen, Einstellen des Tretvorganges und deutliche Körpersprache wird der Fahrtrichtungswechsel in gleicher Weise angezeigt, wie durch das destabilisierende Armfuchteln...

Aber das hält jeder wie er will, der Gesetzestext gibt durch fehlende Eindeutigkeit absichtlich genug Spielraum...

Völlig unvorhersehbares Fahrverhalten (z.B. heftiges Beschleunigen und überholen vor Abbiegen an einer Kreuzung, plötzliches Losfahren ohne Rücksicht auf fliessenden Verkehr, etc...) sind mir auch ein Greuel...

Vom Threadersteller wurde jedoch nur geschrieben, dass er in die Mitte seiner eigenen Spur wechselte, um einen Abbiegevorgang vorzubereiten - ein solcher Schlenker kann auch durch ein plötzliches Schlagloch oder dergleichen initiiert sein, was durch ausreichenden Sicherheitsabstand kompensiert wird. Ist dies nicht der Fall, war der Sicherheitsabstand nicht da.
...und mir kann keiner sagen, er würde vor Ausweichen eines Schlagloches noch den Arm herausstrecken...

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BeitragVerfasst: Fr 13. Sep 2013, 07:49 
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Sorry aber da muss ich dir widersprechen. Umschauen und einstellen des tretvorgangs sind lange kein ausreichrndes Zeichen dafür, dass man einen Richtungswechsel einleitet. Hier wird so oft im Zusammenhang mit fehlenden Bremsen von Darwin geredet, abbiegen ohne Zeichen geht für mich genau in die selbe Richtung. Dir als viel(Fahrrad)Fahrer mag das genügen, da du weißt wie man sich als Fahrradfahrer vor dem abbiegen verhält, aber viele Autofahrer erkennen das halt einfach nicht. Ein Schlagloch ist natürlich was anderes, wenn's plötzlich vor einem auftaucht. In der schnelle der Situation mag das dann ohne Handzeichen von sich gehen... Aber beim abbiegevorgang? So schlecht wird hier wohl keiner radfahren, dass es eine Gefährdung für ihn wäre für 10 Sekunden die Hand vom Lenker zu nehmen oder?

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BeitragVerfasst: Fr 13. Sep 2013, 07:56 
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...ich habe auch was von Körpersprache geschrieben...

Bisher hatte ich durch mein Abbiegeverhalten noch keine einzige gefährliche Situation, zumal ich durch mein Umschauen ja auch sehe, ob die anderen Verkehrsteilnehmer erstens in gefährlicher Nähe sind und zweitens auf meine Körpersprache so reagieren, dass ich davon ausgehen kann, dass sie die Ankündigung verstanden haben... Also kann das so verkehrt nicht sein.

Und meine Hände gehören nun mal an den Lenker, Freihänder sind mir wiederum suspekt, wurde schon zu häufig durch solche gefährdet...

10 Sekunden sind übrigens recht viel, bei 30km/h wären das an die 80 Meter, das sind locker 2 Kreuzungen... ;)

Man muss auch nicht unbedingt ein schlechter Radler sein, um sich durch Handzeichen zu destabilisieren, es reicht, wenn die Strassen schlecht sind um ihr Übriges zu tun...

Letztlich gibt es da aber wohl nicht nur ein einziges richtig, und vermutlich werden wir einfach verschiedene Einstellungen dazu beibehalten...

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BeitragVerfasst: Fr 13. Sep 2013, 09:03 
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Ja war etwas übertrieben mit den zehn Sekunden, noch mehr ein Indiz dafür, das es nicht so schlimm ist ein Handzeichen zu geben.

Wobei du natürlich recht hast und es auf die Situation ankommt. Nachts alleine auf der Straße oder in ländlichen Gegenden oder Kleinstädten wo weit und breit kein Auto zu sehen ist kann man darauf natürlich verzichten. In der Stadt bei viel Verkehr find ich's einfach nur gefährlich. Außerdem störts den Verkehrsfluss weil dadurch eventuell nachfolgende zu hartem abbremsen gezwungen werden.

Will hier nicht missionieren oder so aber das ist eins der Dinge worûber ich mich im täglichen Straßenverkehr am meisten ärgere.

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BeitragVerfasst: Fr 13. Sep 2013, 09:14 
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Danke noch mal für eure Antworten - jetzt nur mal zwischendurch:

@stefan-1

Kabelschloss ist mir dafür als Schloss zu unsicher ;)
Aber kam es tatsächlich schon mal zu (von dir unbeabsichtigten) Berührungen mit deinem Kabelschloss? Und wenn ja, bringt einen das nicht trotzdem in Sturzgefahr?



Zitat:
§ 9

(1) Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn kein Schienenfahrzeug behindert wird. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.


Ich bin kein Jurist, aber wenn nicht irgendwo Arme von Radfahrern als Fahrtrichtungsanzeiger definiert sind oder zumindest die Rechtssprechung das (einheitlich) so sieht, hat sich der einzige Fehler im Sinne der StVO den man mir vorwerfen könnte auch erledigt.

Mich als Nicht-Jurist wundert ja auch etwas, dass in §5 nicht explizit drinsteht dass auf keinen Fall überholt werden darf wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann oder auf den zu Überholenden irgendwie besonders zu achten wäre (abgesehen vom Abstand), während der nachfolgende Verkehr ausdrücklich nicht gefährdet werden darf. (So wie das für mich klingt ist man als Abbieger deutlich mehr für das verantwortlich was hinter einem passiert als der Überholende für das was direkt vor ihm passiert :shock: Aber ich hab halt auch keine Ahnung von sowas :D )


@dhalsim
Wenn du nicht unaufmerksam Auto fährst kannst du davon ausgehen dass du es schon rechtzeitig mitbekommen hättest wenn ich abbiegen möchte. Ich fahre nicht erst seit gestern Rad und ich bin jetzt genau einmal in so eine Situation geraten. Die meisten kapieren das schon wenn man deutlich erkennbar nach hinten schaut (ob es sie interessiert ist dann die andere Frage), und spätestens wenn man deutlich erkennbar (natürlich nur wenn genug Abstand ist!) in die Mitte oder auf die linke Seite der Fahrbahn fährt sollte jedem klar sein dass da irgendwas los ist. Hat wie gesagt bisher auch prima funktioniert, wie du siehst bin ich aber trotzdem selbstkritisch genug mein Abbiegeverhalten zu überdenken, weil ich keine große Lust habe dass mir sowas noch mal passiert.

Aber noch mal zur Erklärung: Hintergrund des Ganzen ist dass ich mich lieber auf mich als auf andere Verkehrsteilnehmer verlasse. Ausgestreckter Arm wird oft einfach ignoriert und wenn an dir auch schon oft genug freundliche "Autofahrer" mit viel zu wenig Abstand und trotz ausgestrecktem Arm vorbeigerauscht wären, sodass man den Arm lieber wieder einzieht weil es dann eben noch viel enger wird oder evtl. sogar wirklich knallt, und dann doch lieber weiter gerade aus fährt oder sich auf den Bürgersteig rettet um zu warten obwohl man eigentlich nur abbiegen wollte und das auch angezeigt hat, dann wüsstest du vielleicht was ich mit "zu gefährlich" meine.
Man kann sich auf das Armzeichen außerdem aus zwei Gründen nicht verlassen: Es wird u.U. gar nicht gesehen bzw. wahrgenommen, und selbst wenn, interessiert es im Zweifelsfall keinen. Deswegen habe ich mir das irgendwann abgewöhnt und kucke in den 10 Sekunden (oder so) lieber gut ob hinter mir überhaupt was kommt, und wenn ich mich eingeordnet habe, ob der hinter mir das auch geschnallt hat und mich lässt oder evtl. gerade ausschert um einfach an mir vorbeizurauschen. (Wenn es sinnvoll erscheint gebe ich aber auch mal Handzeichen, so ist das nicht.)
Hoffe du hast die Problematik jetzt evtl. etwas besser verstanden. Theoretisch hättest du natürlich Recht dass ein Armzeichen nicht schaden können sollte, aber praktisch ist es halt leider oft anders.

Im konkreten Fall war es so wie ich mich erinnere übrigens keinesfalls so, dass ich ausgeschert bin und währenddessen, oder sofort daraufhin, geschnitten wurde. Sondern erst einige Sekunden danach. Das hätte man also schon sehen können und entsprechend reagieren meine ich.
Aber es ist nicht mit absoluter Sicherheit auszuschließen dass der das evtl. wirklich nicht geschnallt hat. Rücksichtslos, ordnungswidrig und im Zweifelsfall strafbar bleibt so dichtes Überholen natürlich trotzdem. (Mich wundert aber wie gesagt dass in dem Paragraph 5 nicht ausdrücklicher steht dass je nach Situation kein Anspruch zum Überholen besteht, oder lese ich das nur falsch?)

Wo auch immer der plötzlich her kam - ich habe es ja wie gesagt noch rechtzeitig gesehen bzw. gemerkt und bin dann eben nicht abgebogen - ich bin mir nicht sicher ob ein Handzeichen in dem Fall irgendwas genützt hätte - vielleicht ja, vielleicht nein. Aber hätte ich ein Handzeichen gegeben und mich darauf verlassen dass ich jetzt abbiegen kann (war ja scheinbar ohnehin keiner hinter mir, Handzeichen geben werden sich in so einer Situation sicher einige schenken, so lax wie Autofahrer das schon handhaben trotz nachfolgendem Verkehr) hätte das auch anders ausgehen können.

Daher eben meine Devise "lieber gut kucken als sich auf andere zu verlassen" (oder auch ein Handzeichen).
Ich kann nur davor warnen sich auf andere oder die Einhaltung irgendwelcher Vorschriften zu verlassen, und die Gefahr besteht in der Praxis eben durchaus.

Evtl. geht Handzeichen geben und gleichzeitig nach hinten kucken aber doch, ich überlege mir jetzt mal ob das evtl. eine gute Idee ist oder nicht, aber falls mal eine größere Unebenheit kommt die man nicht gesehen (oder unterschätzt) hat stelle ich mir das schon mal eher ungünstig vor...

Und ob ich zwischen erstem Kucken (kommt da überhaupt was?) und zweitem Kucken (falls was kommt, lässt es mich freundlicherweise, oder nicht?) noch Zeit finde länger und deutlich erkennbar den Arm auszustrecken und dabei sicher gehen zu können dass der nicht gleich darauf mit irgendwas zusammenstößt (kann eben sein wenn der Abstand nicht eingehalten wird von dem was da kommt) kommt wohl auf die Situation an.
Hätte ich einen Blinker den ich gefahrlos setzen könnte und der während ich nach hinten kucke und während des ganzen Manövers für mich blinkt sähe die Sache natürlich anders aus, dann wäre das einzige was noch dagegen sprechen könnte tatsächlich Faulheit, und evtl. die psychologische Gefahr sich darauf zu verlassen dass man jetzt ja wohl wirklich gesehen wurde...


Kurz noch am Rande: Habe mich mal fast auf ein Blinken eines Autofahrers verlassen, der machte dann aber trotzdem was ganz anderes. Auch gefährlich, aber so weit ich es in Erinnerung habe darf man sich auf einen gesetzten Blinker nicht verlassen, und ist trotzdem mindestens mit oder sogar überwiegend schuld wenn es tatsächlich kracht, was mir nur bedingt einleuchtete. Anders rum (wie in diesem Fall) mag es anders aussehen, oder nicht, keine Ahnung.


Der freundliche Polizist wollte es wohl gerne so deuten, dass ich völlig unvermittelt ausgeschert bin während der andere mich gerade überholte, und sich dadurch der zu geringe Abstand ergeben musste. Ich hätte auch gleich mit dem Anwalt der Gegenseite sprechen können und den fragen ob das nicht evtl. strafbar wäre. :roll:
Tatsächlich war es aber wie gesagt so, dass der mich erst überholt hat nachdem ich zur Mitte (oder so) der Fahrbahn ausgeschert war, und in dem Moment gerade aus fuhr - wie viele Sekunden dazwischen waren lässt sich wohl nicht mehr klären, ich würde aber vermuten drei oder mehr.
Egal. Ich versuche am Wochenende mal rauszufinden wie das mit Kamera am Lenker aussähe, damit ich in zukünftigen Fällen in denen es mit Sicherheit kein "Missverständnis" gewesen sein kann vielleicht nicht ganz so doof dastehe wie in diesem. Leider passiert das Überholen mit viel zu geringem Abstand ja quasi ständig, und bei unter 30cm hat der "Autofahrer" sich ein kleines Dankeschön finde ich schon redlich verdient :daumen:


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BeitragVerfasst: Fr 13. Sep 2013, 09:27 
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Mag sein das du damit bis jetzt gut Gefahren bist. Soll auch Leute geben die pegeltrinker sind und ihr fahrgefährt mit 3,8 Promille noch ohne Ausfallerscheinungen sicher fahren können. Trotzdem empfinde ich es als einfach angebracht, wenn man die Fahrtrichtung wechselt, dies auch anzuzeigen. Ich Sage ja gar nicht, dass sich dann alle Autofahrer richtig verhalten. Das tun sie eh nicht. Genausowenig wie die Fahrradfahrer übrigens. Was ich hier so täglich (Berlin) im Straßenverkehr erlebe spottet jeder Beschreibung. Aber du für deinen Teil, hast schonmal dazu beigetragen, dass sich im Straßenverkehr vernünftig verhaltende Teilnehmer dein verhalten einschätzen und dementsprechend darauf reagieren können. Und das macht in meinen Augen einfach Sinn. Empfinde die Gefahr, die man eingeht, wenn man den Arm raushàlt als deutlich geringer als ohne irgendwelche Zeichen abzubiegen.

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BeitragVerfasst: Fr 13. Sep 2013, 10:14 
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Also in §5 steht u.a.:

Zitat:
... Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist....

..... Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden.
.... Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.


Aus dem Sicherheitsabstand ergibt sich, dass der Überholer die Gegenfahrbahn mitbenutzen muss.
Da er sicherstellen muss, den Gegenverkehr nicht zu gefährden, ergibt sich bei normal breiten Strassen die Zwangsläufigkeit, dass er eigentlich nur überholen darf, wenn kein Gegenverkehr da ist. Dass das in der Praxis anders läuft wissen wir alle.
Die Fahrradclubs empfehlen vielerorts auch Radfahrern nicht am rechten Rand zu fahren, da hier die Gefahr mit geöffneten Türen zu kollidieren groß ist, sowie die Gefahr, dass man trotz Gegenverkehrs ohne Sicherheitsabstand überholt wird. Stattdessen sollte man in der Mitte seiner Fahrspur fahren, damit überholenden Autofahrern klar ist, dass sie für einen Überholvorgang eine freie Gegenfahrbahn brauchen...

Ich persönlich fahre trotzdem meistens sehr weit rechts, denn die meisten Autofahrer fahren in passablem Abstand vorbei (natürlich auch geringer als die vom Gesetzgeber in den Ausführungen vorgegebenen 1,5 - 2m) und ich will ja nicht alle Autofahrer für ein paar Vollpfosten unter ihnen über einen Kamm scheren und unnötig ausbremsen...

Trotzdem steht das von Dir gesuchte eigentlich bereits im Gesetzestext, denn nach der Logik ergibt sich:
Überholvorgang erlaubt, wenn Bedingungen A (Sicherheitsabstand) und Bedingung B (Ausschluss der Gefährdung des Gegenverkehrs) zutreffen.

Trifft eines davon nicht zu, so ist der Überholvorgang im Rückschluss nicht zulässig...

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BeitragVerfasst: Fr 13. Sep 2013, 11:00 
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Registriert: Fr 9. Jun 2006, 07:18
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Hast vermutlich Recht, trotzdem finde ich es merkwürdig dass man ausdrücklich den nachfolgenden und Gegenverkehr nicht gefährden darf, und den zu Überholenden nur "nicht behindern". Was ein "ausreichender" Sicherheitsabstand ist steht da auch nicht, aber vielleicht ja irgendwo anders... ich habe auch diese 1,50m im Kopf, aber wäre auch schon mit einem knappen Meter ganz glücklich...


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BeitragVerfasst: Fr 13. Sep 2013, 11:42 
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Wenn alle ein bisschen mehr nachdenken würden im Straßenverkehr und sich ein bisschen in den gegenüber reindenken würden (geht nicht immer, vor allem in Situationen in denen man schnell handeln/entscheiden muss, ist mir auch klar) wäre schon vieles einfacher. Stichwort gegenseitige Rücksichtnahme. Wobei natürlich eins klar ist: überholen mit zu geringem seitenabstand ist echt asozial und gefährlich. Vor allem für Radfahrer! Wäre gut wenn du Typen zu Rechenschaft ziehen könntest aber ich glaube das wird schwierig und ist vielleicht den Aufwand nicht Wert... wünsch dir trotzdem viel Glück dabei falls du es versuchst ;)

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BeitragVerfasst: Fr 13. Sep 2013, 12:16 
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...naja, der Aufwand ist überschaubar (Anzeige bei der Polizei Deines Vertrauens :) )

Ich selbst habe es bisher auch immer gelassen...
Im Sommer, wenn die ein offenes Fenster haben, habe ich denen gerne ihr Nummernschild laut vorgelesen, das hat Ihnen schon mal de Sicherheit der Anonymität genommen und vielleicht zum Nachdenken angeregt.

Einen Fall hatte ich vor Jahren, wo ich in einer zweispurigen Einbahnstrasse in der Stadt selbst einen Radler mit ca. Tempo 45 überholt habe und dabei von einem dicken Schlitten in 10cm Seitenabstand überholt wurde, der auf meiner Höhe auch noch zu hupen anfing...
Dem habe ich dann entrüstet den Mittelfinger gezeigt und den Scheibenwischer, worauf der sich in seinem Blechkasten fürchterlich aufgeregt hat und mit gesten bedeutete, ich solle rechts halten, was ich sogar tat. Er hielt auch und öffnete schwungvoll seine Autotüre, welche dann gleich von einem nachfolgenden Taxi abgefahren wurde...

Im weiteren Gespräch meinte er, ich hätte ganz rechts zu sein und ihn vorbeizulassen... Ich wiederum erklärte ihm, dass ich genau wie er das Recht hätte, andere Verkehrsteilnehmer zu überholen und er als nachfolgendes Fahrzeug eben meine Vorfahrt abzuwarten hätte und mich nicht zu gefährden habe...
Irgendwie hat er das dann auch eingesehen und ich habe mich für den Mittelfinger entschuldigt...

Der Rest war Sache zwischen ihm, dem Taxifahrer und der unfallaufnehmenden Polizei. Der Polizei habe ich noch meine Personalien für Rückfragen gegeben, aber nie was von denen gehört. Eine Anzeige habe ich mir gespart, denn der war nun gestraft genug...

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BeitragVerfasst: Fr 13. Sep 2013, 12:35 
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Hm...dass sowas immer Ätzend ist, kann ich verstehen. Fahre ja auch Rad. ABER, ich muss sagen, dass sich dieses Ätzend ja nicht zwingend aus dem zu geringen Abstand, als vielemehr aus dem Schreck herraus definiert. So zumindest meine Erfahrung. Ist die Fahrbahn irgendwo mal eng und ich schaffe aus irgendeinem Grund keine wirkliche Geschwindigkeit, bedeute ich der zwischenzeitlich entstandenen Autoschlange hinter mir, einfach vorbei zu fahren. Dann machen sie das mit recht geringem Abstand, stört aber nicht, da ich ja weiß, dass sie kommen.

Weiterhin muss ich sagen, dass ich mich, genauso wie die meisten anderen Radfahrer, auch regelmäßig oft enge an anderen Autofahrern vorbeidrängle, sei es vor roten Ampeln, oder im zäh fließenden Verkehr. Genau aus diesem Grund, fährt man ja Rad und stellt sich nicht in einem Auto sitzend hinten an.

Ich muss ehrlich sagen, es gibt echt übles Fahrverhalten, mein persönlicher Favorit ist dabei, der Beinahetot, weil irgendeiner plötzlich ne Parklücke sieht und einfach mal meine Bahn kreuzt, gern auch mal mitten durch mich durch.

Was ich sagen will, ich fahre i.d.R. nach dem Motto "nicht klagen, nicht beklagt werden".

Zitat:
Durch eindeutiges Umschauen, Einstellen des Tretvorganges und deutliche Körpersprache wird der Fahrtrichtungswechsel in gleicher Weise angezeigt, wie durch das destabilisierende Armfuchteln...


So und ähnlich funktioniert das recht gut. Ein Autofahrer, möge man ihn auch gern unterschätzen, kann sich schon denken, dass ein Radfahrer gleich die Spur wechseln oder abbiegen will, wenn er sich ein zwei mal in die gewünsche Abbiegerichtung und nach hinten umschaut.

Was dieses Abwimmelverhalten des genannten Polizisten betrifft...naja, Beamte halt. Ist nicht schön, hilft nur hartnäckigkeit. Was aber nicht stimmt ist, dass der Beamte aufnehmen muss, was ihm angezeigt wird. Also im Sinne, irgendwer zeigt eine Nötigung an und der Polizist muss dann auch eine Anzeige, wegen Nötigung schreiben. Vielmehr ist es so, dass Bürger X dem Polizisten Y sein Anliegen schildert und der muss/sollte dann auf Grund seiner Ausbildung und Erfahrung und der daraus resultierenden (mehr oder weniger vorhandenen) Fähigkeiten erkennen, worum es sich dabei handelt bzw handeln könnte. Also ob Ordnungswidrigkeit oder Straftat und wenn dann welche. Das letzte Wort haben dabei eh immer die Staats- und Amtsanwaltschaften.

@Hirni, ich galube für deinen Seelenfrieden ist es einfach besser, wenn du dich einfach darauf einstellst, dass du dir die Straße mit ner Menge Idioten teilen musst ud entsprechend agierst und reagierst.

Die Nummer mit dem Schloss ist übrigens unterirdisch. Stelle mir gerade vor, wie irgend ein gestresster Familenvater den Radfahrer mal eben übersehen hat und plötzlich hat sein Kindchen jede Menge Glassplitter und ein ULock im MaxiCosi liegen....mit Verlaub, hier würde ich wohl aussteigen, den Rahmen des Radfahrers zu einem langen durchgängigen Rohr formen und den Wichser darauf pfählen. :nudel:

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BeitragVerfasst: Fr 13. Sep 2013, 12:39 
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Klemmi hat geschrieben:
Stelle mir gerade vor, wie irgend ein gestresster Familenvater den Radfahrer mal eben übersehen hat...

Stress und Kinder versprechen keine Straffreiheit bei einem Anschlag gegen das Leben von Radfahrern.

Auch wenn ich von dem U-Lock als Waffe nicht viel halte, meine Sympathie hat der "gestresste Familienvater" eher nicht. Wenn er das Leben nicht gerissen bekommt, soll der Arsch zu Fuss gehen oder Bahn fahren.


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