Danke noch mal für eure Antworten - jetzt nur mal zwischendurch:
@stefan-1
Kabelschloss ist mir dafür als Schloss zu unsicher

Aber kam es tatsächlich schon mal zu (von dir unbeabsichtigten) Berührungen mit deinem Kabelschloss? Und wenn ja, bringt einen das nicht trotzdem in Sturzgefahr?
Zitat:
§ 9
(1) Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn kein Schienenfahrzeug behindert wird. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.
Ich bin kein Jurist, aber wenn nicht irgendwo Arme von Radfahrern als Fahrtrichtungsanzeiger definiert sind oder zumindest die Rechtssprechung das (einheitlich) so sieht, hat sich der einzige Fehler im Sinne der StVO den man mir vorwerfen könnte auch erledigt.
Mich als Nicht-Jurist wundert ja auch etwas, dass in
§5 nicht explizit drinsteht dass auf keinen Fall überholt werden darf wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann oder auf den zu Überholenden irgendwie besonders zu achten wäre (abgesehen vom Abstand), während der nachfolgende Verkehr ausdrücklich nicht gefährdet werden darf. (So wie das für mich klingt ist man als Abbieger deutlich mehr für das verantwortlich was hinter einem passiert als der Überholende für das was direkt vor ihm passiert

Aber ich hab halt auch keine Ahnung von sowas

)
@dhalsim
Wenn du nicht unaufmerksam Auto fährst kannst du davon ausgehen dass du es schon rechtzeitig mitbekommen hättest wenn ich abbiegen möchte. Ich fahre nicht erst seit gestern Rad und ich bin jetzt genau einmal in so eine Situation geraten. Die meisten kapieren das schon wenn man deutlich erkennbar nach hinten schaut (ob es sie interessiert ist dann die andere Frage), und spätestens wenn man deutlich erkennbar (natürlich nur wenn genug Abstand ist!) in die Mitte oder auf die linke Seite der Fahrbahn fährt sollte jedem klar sein dass da irgendwas los ist. Hat wie gesagt bisher auch prima funktioniert, wie du siehst bin ich aber trotzdem selbstkritisch genug mein Abbiegeverhalten zu überdenken, weil ich keine große Lust habe dass mir sowas noch mal passiert.
Aber noch mal zur Erklärung: Hintergrund des Ganzen ist dass ich mich lieber auf mich als auf andere Verkehrsteilnehmer verlasse. Ausgestreckter Arm wird oft einfach ignoriert und wenn an dir auch schon oft genug freundliche "Autofahrer" mit viel zu wenig Abstand und trotz ausgestrecktem Arm vorbeigerauscht wären, sodass man den Arm lieber wieder einzieht weil es dann eben noch viel enger wird oder evtl. sogar wirklich knallt, und dann doch lieber weiter gerade aus fährt oder sich auf den Bürgersteig rettet um zu warten obwohl man eigentlich nur abbiegen wollte und das auch angezeigt hat, dann wüsstest du vielleicht was ich mit "zu gefährlich" meine.
Man kann sich auf das Armzeichen außerdem aus zwei Gründen nicht verlassen: Es wird u.U. gar nicht gesehen bzw. wahrgenommen, und selbst wenn, interessiert es im Zweifelsfall keinen. Deswegen habe ich mir das irgendwann abgewöhnt und kucke in den 10 Sekunden (oder so) lieber gut ob hinter mir überhaupt was kommt, und wenn ich mich eingeordnet habe, ob der hinter mir das auch geschnallt hat und mich lässt oder evtl. gerade ausschert um einfach an mir vorbeizurauschen. (Wenn es sinnvoll erscheint gebe ich aber auch mal Handzeichen, so ist das nicht.)
Hoffe du hast die Problematik jetzt evtl. etwas besser verstanden. Theoretisch hättest du natürlich Recht dass ein Armzeichen nicht schaden können sollte, aber praktisch ist es halt leider oft anders.
Im konkreten Fall war es so wie ich mich erinnere übrigens keinesfalls so, dass ich ausgeschert bin und währenddessen, oder sofort daraufhin, geschnitten wurde. Sondern erst einige Sekunden danach. Das hätte man also schon sehen können und entsprechend reagieren meine ich.
Aber es ist nicht mit absoluter Sicherheit auszuschließen dass der das evtl. wirklich nicht geschnallt hat. Rücksichtslos, ordnungswidrig und im Zweifelsfall strafbar bleibt so dichtes Überholen natürlich trotzdem. (Mich wundert aber wie gesagt dass in dem Paragraph 5 nicht ausdrücklicher steht dass je nach Situation
kein Anspruch zum Überholen besteht, oder lese ich das nur falsch?)
Wo auch immer der plötzlich her kam - ich habe es ja wie gesagt noch rechtzeitig gesehen bzw. gemerkt und bin dann eben nicht abgebogen - ich bin mir nicht sicher ob ein Handzeichen in dem Fall irgendwas genützt hätte - vielleicht ja, vielleicht nein. Aber hätte ich ein Handzeichen gegeben und mich darauf verlassen dass ich jetzt abbiegen kann (war ja scheinbar ohnehin keiner hinter mir, Handzeichen geben werden sich in so einer Situation sicher einige schenken, so lax wie Autofahrer das schon handhaben trotz nachfolgendem Verkehr) hätte das auch anders ausgehen können.
Daher eben meine Devise "lieber gut kucken als sich auf andere zu verlassen" (oder auch ein Handzeichen).
Ich kann nur davor warnen sich auf andere oder die Einhaltung irgendwelcher Vorschriften zu verlassen, und die Gefahr besteht in der Praxis eben durchaus.
Evtl. geht Handzeichen geben und
gleichzeitig nach hinten kucken aber doch, ich überlege mir jetzt mal ob das evtl. eine gute Idee ist oder nicht, aber falls mal eine größere Unebenheit kommt die man nicht gesehen (oder unterschätzt) hat stelle ich mir das schon mal eher ungünstig vor...
Und ob ich zwischen erstem Kucken (kommt da überhaupt was?) und zweitem Kucken (falls was kommt, lässt es mich freundlicherweise, oder nicht?) noch Zeit finde länger und deutlich erkennbar den Arm auszustrecken und dabei sicher gehen zu können dass der nicht gleich darauf mit irgendwas zusammenstößt (kann eben sein wenn der Abstand nicht eingehalten wird von dem was da kommt) kommt wohl auf die Situation an.
Hätte ich einen Blinker den ich gefahrlos setzen könnte und der während ich nach hinten kucke und während des ganzen Manövers für mich blinkt sähe die Sache natürlich anders aus, dann wäre das einzige was noch dagegen sprechen könnte tatsächlich Faulheit, und evtl. die psychologische Gefahr sich darauf zu verlassen dass man jetzt ja wohl wirklich gesehen wurde...
Kurz noch am Rande: Habe mich mal fast auf ein Blinken eines Autofahrers verlassen, der machte dann aber trotzdem was ganz anderes. Auch gefährlich, aber so weit ich es in Erinnerung habe darf man sich auf einen gesetzten Blinker nicht verlassen, und ist trotzdem mindestens mit oder sogar überwiegend schuld wenn es tatsächlich kracht, was mir nur bedingt einleuchtete. Anders rum (wie in diesem Fall) mag es anders aussehen, oder nicht, keine Ahnung.
Der freundliche Polizist
wollte es wohl gerne so deuten, dass ich völlig unvermittelt ausgeschert bin während der andere mich gerade überholte, und sich dadurch der zu geringe Abstand ergeben
musste. Ich hätte auch gleich mit dem Anwalt der Gegenseite sprechen können und den fragen ob das nicht evtl. strafbar wäre.
Tatsächlich war es aber wie gesagt so, dass der mich erst überholt hat
nachdem ich zur Mitte (oder so) der Fahrbahn ausgeschert war, und in dem Moment gerade aus fuhr - wie viele Sekunden dazwischen waren lässt sich wohl nicht mehr klären, ich würde aber vermuten drei oder mehr.
Egal. Ich versuche am Wochenende mal rauszufinden wie das mit Kamera am Lenker aussähe, damit ich in zukünftigen Fällen in denen es mit Sicherheit kein "Missverständnis" gewesen sein kann vielleicht nicht ganz so doof dastehe wie in diesem. Leider passiert das Überholen mit viel zu geringem Abstand ja quasi ständig, und bei unter 30cm hat der "Autofahrer" sich ein kleines Dankeschön finde ich schon redlich verdient
