Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten auch für Radfahrer. Das Argument, dass du keinen Tacho hast, zählt nicht. Nur weil du kein BGB zuhause hast, heißt das auch nicht, dass du dich daran nicht halten musst. Und ein BGB zu haben ist genau so nicht vorgeschrieben, wie ein Tacho am Fahrrad zu haben. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Auf Radwegen musst du deine Geschwindigkeit eh an die Gegebenheiten anpassen. Der Normalfall ist ja, dass dort Gegenstände abgestellt werden, sie zugeparkt sind oder Menschen ohne zu gucken drauf laufen. Das heißt, dass du eh keine 30 km/h dort fahren darfst. Nun musst du noch einberechnen, dass der Weg schmal ist und in keinem optimalen Zustand. Um nun noch rechtzeitig Bremsen zu können (unter Berücksichtigung der vorangegangenen Argumente), ergibt sich schnell eine Maximalgeschwindigkeit von 15 km/h oder niedriger. Das ist auch ein Grund, weshalb Fahrradstreifen auf der Fahrbahn eine nette Änderung für Radfahrer darstellen. Dort ist es nämlich unüblich, dass Fußgänger drauf laufen oder Mülltonnen abgestellt werden.
Die Maximalgeschwindigkeit ist in der Praxis aber nur wichtig, wenn du einen Unfall baust und vor Gericht geschaut wird, ob es dein (Mit-)Verschulden ist. Knisterst du mit 30 km/h die
Fuhlsbüttlerstraße oder
Dennerstraße auf dem Radweg entlang, so wirst du vor Gericht schlechte Karten haben.
http://fahrrad.wikia.com/wiki/Geschwindigkeitsbegrenzung