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BeitragVerfasst: Di 10. Apr 2012, 16:14 
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Hallo,

Ich möchte etwa für das nächste halbe Jahr als Fahrradkurrier arbeiten und habe neulich mein Gewerbe angemeldet.

Ich habe nun Post vom Finanzamt bekommen und soll nun angeben ob ich die Kleinunternehemerreglung in anspruch nehmen möchte oder nicht.
Ich blick bei der Sache noch nicht ganz durch, aber soweit ich das nach Suchen hier im Forum verstanden habe, macht es als Fahrradkurrier wenig Sinn die Kleinunternehmerreglung zu beanspruchen, weil Ich die Kosten für Verschleiß usw. nicht von der Stuer absetzen Kann, richtig?

Also mit Umsatzstuer. Sollte die Umsatzsteuer dann nach Sollversteuerung oder Istversteuerung gezahlt werden?

Gibt es ansonsten noch etwas, worauf ich bei einem grade neu gegründeten Gewerbe, no achten sollte?



Viele Grüße und Danke
Muud


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BeitragVerfasst: Di 10. Apr 2012, 16:25 
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Schau mal ins WIKI hier!

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"Kilometerklopper unter den Radfahrern" (by Mistfink)


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BeitragVerfasst: Di 10. Apr 2012, 17:36 
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Beiträge: 32
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hi muud,
ich meld mich morgen früh per pn.
schönen gruß aus dem steuerbüro :mrgreen:
jörg


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BeitragVerfasst: Di 10. Apr 2012, 17:59 
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Hey SXHC,

ja das habe ich bereits danke. Ich möchte nur nochmal sicher gehen, dass ich alles richtig verstehe.

@Banos: Ja gerne, Ich hoffe du verbringst nicht den ganzen Abend im Steuerbüro. ;)

Schöne Grüße


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BeitragVerfasst: Di 10. Apr 2012, 19:40 
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Registriert: Fr 22. Jan 2010, 00:42
Beiträge: 480
Steht alles irgendwo im Forum.

Als Kleinunternehmer bist du Umsatzsteuerbefreit bis zu einem festgelegten Betrag.
Du kannst dann Netto-Rechnungen an die Kunden schreiben.

Oder schließt du dich einer Zentrale an?
Dann wird das nichts mit Kleinunternehmer-Dasein.
Such hier mal bischen weiter nach Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer etc..
Da wirst du fündig denk ich.


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BeitragVerfasst: Mi 11. Apr 2012, 09:25 
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Beiträge: 465
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@Muud: Wie du selbst schriebst: Kleinunternehmer-Regelung = nix gut.

Ansonsten: Ist-Versteuerung. Die bedeutet, dass, egal wann du eine Rechnung datierst und rausschickst, das Datum des tatsächlichen Geldeingangs für die Umsatzsteuer relevant ist. Vereinfacht gesagt: es gilt das Datum der Barquittung bzw. der Banküberweisungen sowohl für eingehende wie ausgehende Zahlungen. Beispiel:

Im Januar schreibst du einem Kunden eine Re über 1000 Euro + MwSt, der zahlt erst im Juli (doof, ja, kannst Mahngebühren und Zinsen dazutun, aber das ist jetzt uninteressant). Mit der Ist-Versteuerung musst du die 190 Euro dann auch erst Juli/III.Quartal bezahlen. Mit der Soll-Versteuerung wäre die Zahlung an Vater Staat dagegen schon im Januar fällig. Noch doofer.

Auf der anderen Seite kannst du (die MwSt der) dir gestellte(n) Rechnungen auch erst dann "verwursten", wenn du bezahlst. Da man Fahrradteile meist sofort oder zeitnah bezahlt, ist die Ist-Versteuerung hier ohne Nachteil (hast du allerdings bei deinem Shop ein paar Monate Zahlungsziel, kannst du die gezahlte MwSt erst dann mit der zu zahlenden (eingnommenen) verrechnen, wenn du wirklich zahlst).

Fazit: keine Kleinunternehmerregelung, IST-Versteuerung.

IMHO und ohne Gewähr (bin kein Steuerberater).

S.

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BeitragVerfasst: Mo 16. Apr 2012, 11:16 
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Registriert: So 15. Jan 2012, 14:04
Beiträge: 5
Hallo,

danke für eure Antworten, ich hab die Sachen nun zum Finanzamt geschickt. Keine Kleinunternehmerregelung und IST-Versteuerung.

Schöne Grüße


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BeitragVerfasst: Mo 16. Apr 2012, 18:16 
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Na dann: möge die Macht mit Dir sein!
Wenn was ist, meld Dich huhu...


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BeitragVerfasst: Mi 10. Okt 2012, 07:58 
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Registriert: Mi 10. Okt 2012, 07:43
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Wieso kannst du den verschleiss nicht von der Steuer absetzen?


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BeitragVerfasst: Mi 10. Okt 2012, 08:04 
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Wir sprechen hier von Umsatzsteuer. Wie soll man da etwas von den Steuern absetzen?


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BeitragVerfasst: Mi 10. Okt 2012, 20:20 
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Registriert: So 18. Mär 2012, 23:48
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Der Verschleiß kann mit 8 Cent pro gefahrenen Kilometer (Fahrrad) abgesetzt werden. Zusätzlich habe ich bisher erfolgreich die für Ersatzteile angefallenen Kosten ebenfalls angerechnet.


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BeitragVerfasst: Mi 10. Okt 2012, 20:26 
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Registriert: Mi 6. Dez 2006, 11:06
Beiträge: 1196
Es geht doch hier im Thread ausschließlich um die Umsatzsteuer. Was bitte kann man denn da absetzen?


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BeitragVerfasst: Mi 10. Okt 2012, 20:34 
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Registriert: So 18. Mär 2012, 23:48
Beiträge: 2685
Wohnort: Hannover
Der Verschleiß beinhaltet auch MwSt. Genauso wenn ich gesammelte Pfandflaschen abgebe, steht auf dem Kassenbon, wieviel MwSt. ich zurückerhalten habe.

Vllt. reden wir aneinander vorbei, ich habe lediglich auf die Frage nach dem Verschleiß geantwortet.


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BeitragVerfasst: Mi 10. Okt 2012, 20:42 
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Registriert: Mi 6. Dez 2006, 11:06
Beiträge: 1196
Dann sprechen wir aneinander vorbei. Denn bei dem Absetzen von der Steuer geht es darum, den Gewinn oder das Einkommen durch Ausgaben zu senken, mal grob und fachlich sicherlich unrichtig ausgedrückt. Hier ging es jedenfalls um die Umsatzsteuer. Selbstverständlich kann ich als Unternehmer die abzuführende Umsatzsteuer durch von mir gezahlte Umsatzsteuer mindern, mit Absetzen hat das aber nichts zu tun.


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