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BeitragVerfasst: Mo 23. Okt 2006, 21:12 
delle hat geschrieben:
aber trotzdem finde ich es geil, daß du, in deinem alter, dich für diesen geilen job schon interessierst.


:lol:

kiwi_kirsch hat geschrieben:
@miraklwip (schöner nick übrigens :lol:)

Thx ;)

...und ich denke, du bist hervorragend für briefzusteller-läden geeignet mit deinem vorhaben


Naja wollte ja eigentlich nich mit ner mit 20kg Briefen beladenen und 20 Jahre alten Rostlaube rumcruisen... :?


Xtreme-Powerrider hat geschrieben:
Moechte darauf aufmerksam machen:
Zitat:
(2) Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de/jarbschg

Es gibt Kurierzentralen, die auch einstellen (da musst du nicht selbststaendig sein), es sind aber sehr wenige bis kaum welche.
Bei den meisten Kurierzentralen muss du selbststaendig sein, also selbst ein "Unternehmen" fuehren, somit kannst du auch Rechnungen ausstellen, usw.

Juristisch kannst du aber mit noch nicht 18 Jahren kein Gewerbe ausueben, ABER:

Du wirst vom Gesetz, dem BGB, als beschränkt geschäftsfähig bezeichnet. In der Regel sind Dir nur sogenannte Taschengeldgeschäfte erlaubt. In deinem Fall willst Du, wo das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat aber ein Gewerbe betreiben.

Das ist unter bestimmten Voraussetzungen durchaus möglich, denn das BGB hat hier einige Schutzmechanismen eingebaut. Daher gibt es zwei wesentliche Voraussetzungen für den Betrieb eines Gewerbes durch Minderjährige:

1. Nach § 112 BGB braucht der betreffende Jugendliche die Ermächtigung seiner Erziehungsberechtigten, also im Regelfall die der Eltern, bzw. des Sorgerechtsinhabers. Diese Ermächtigung ist eine einseitige und formfrei an den Jugendlichen zu richtende Willenserklärung. Es reicht also der Satz der Eltern: "Kind mach mal" oder ein Kopfnicken aus.
Damit wäre eine Voraussetzung erfüllt.

2. Zusätzlich bedarf es nach § 112 aber auch noch der Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes, durch die diese
Ermächtigung der Eltern erst wirksam wird. Diese Genehmigung erteilt das Vormundschaftsgericht nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Erteilung der Genehmigung setzt im wesentlichem voraus, das der Jugendliche die für den Betrieb eines Unternehmens erforderlichen Eigenschaften, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Hintergrund ist unter anderen, das der Minderjährige davor geschützt werden soll unbedarft Verpflichtungen einzugehen, die ihm auf gut Deutsch gesagt finanziell den Hals brechen könnten.

Durch diese Genehmigung hat der Jugendliche für Geschäfte die sein Gewerbe betreffen die sogenannte unbeschränkte
Geschäftsfähigkeit erlangt. Damit darf er alle die Verträge schließen, die sein von ihm betriebenes Gewerbe mit sich
bringt, also z.B. Abschluß eines Mietvertrages über Geschäftsräume, Kauf von Betriebseinrichtungen, Abschluß von Kauf- und Werkverträgen sowie von Arbeits- bzw. Dienstverträgen. Hat der Minderjährige z.B. mit seiner Webagentur soviel Geld verdient, das er sich nach zwei Jahren z.B. eine Diskothek oder ein Haus kaufen kann, sind diese Verträge von der erteilten Genehmigung allerdings in der Regel nicht umfaßt sondern bedürfen einer erneuten Genehmigung.

Eine weitere Folge der Ermächtigung und der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung ist aber auch, das sich in diesem Fall der Volljährig gewordene nicht auf die Haftungsbeschränkung des § 1629a BGB berufen kann. Er haftet also unbeschränkt. Denn: war der Minderjährige aufgrund der besonderen Umstände durch die Gewährung derunbeschränkten Geschäftsfähigkeit einem Volljährigem gleichgestellt, so muß er sich auch wie ein solcher behandeln
lassen und für die so begründeten schuldrechtlichen Verbindlichkeiten voll haften.


Hier gibts den Daumen als Smiley ja leider nich ;)
RESPEKT!


delle hat geschrieben:
@ kiwi: kein problem

aber mal ehrlich: führerschein gibt's erst ab 18 und unser job bringt auch eine verantwortung mit sich, die ich erfahrungsgemäß keinem minderjährigen unbedingt anvertrauen möchte


Führerschein ist neuerdings ab 17 mit Erwachsenen als Fahrbegleitung und man kann schon mit 16 Jahren anfangen ihn zu machen :P

LG


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BeitragVerfasst: Mo 23. Okt 2006, 21:19 
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huaaa 20kg brief auf rostlaube geladen... <img src="http://www.fahrradkurier-forum.de/images/smiles/bibber.gif"> nee sowas meinte ich auch nicht, oder naja sowas ähnliches gibts doch bestimmt auch mit andern rädern (also eigenen) rädern und tasche aufm rücken?
gibt hier, wo zuim beispiel kopfsteinpeter fährtm, der allerdings etwas still geworden ist, sammelfahrer oder welches wort er dafür hatte, der ist auch mit nem seeehr schönen kurierrad unterwegs! siehe ausrüstung\galerie, da irgendwo ist sein "holsteiner roß" mit bei;) sowas gibts auch!
kuck mal, ob du seine beschreibungen irgendwo per mitglieds-suchfunktion findest, der fährt für bestimmte reedereien im hamburger hafengebiet kurier, festangestellt glaub ich. gibt also genug faccetten;)


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BeitragVerfasst: Mo 23. Okt 2006, 21:19 
OhneWipkeinMiraklWip hat geschrieben:
Hier gibts den Daumen als Smiley ja leider nich ;)


Doch es gibt sogar zwei:
:super :daumen
Man muß nur ein bisschen suchen.. :zwinkern
<hr>Wurden alle Deine Fragen beantwortet?


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BeitragVerfasst: Di 24. Okt 2006, 21:42 
:P Bin ja neu hier ;)

Naja hab zwar kA wo ich suchen soll, ich frag einfach mal meine Mutter vielleicht hat die ne Idee wo man am besten nach so einem Kurierjob fragt...

LG


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BeitragVerfasst: Di 24. Okt 2006, 22:02 
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telefonbuch (gelbe seiten), google, kuriere oder zusteller auf der straße anschnacken (so hab ich das vor sechs jahren gemacht, danke, schulte! ;))

so, würd ich sagen..?

:super


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 Betreff des Beitrags: Kuirer
BeitragVerfasst: Mi 25. Okt 2006, 17:19 
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@ OhneWip: Das mit dem Führershein stimmt nicht ganz, du musst 16 1/2 sein um anzufangen und wenn den Führerschein hast, muss eine Begleitperson dabei sein, die du vorher benennst, ach ja und diese Person darf max 3 Punkte in Flensburg haben.

_________________
Thomas B(e)uckelmann

http://www.bobbycar-muenchen.de


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BeitragVerfasst: Mi 25. Okt 2006, 18:12 
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Und sie muss ueber 25 Jahre alt sein ;-)


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BeitragVerfasst: Mi 25. Okt 2006, 22:28 
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Xtreme-Powerrider hat geschrieben:
Und sie muss ueber 25 Jahre alt sein ;-)


er 16einhalb, sie älter als 25..

was für ein forum ist das hier?


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BeitragVerfasst: Do 26. Okt 2006, 07:43 
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... also ich habs lieber andersrum .... :lol:

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BeitragVerfasst: Do 26. Okt 2006, 08:24 
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Jaja, Burnie, komm sags wie es wirklich ist

:hahaha


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BeitragVerfasst: Do 26. Okt 2006, 08:29 
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...nicht ohne meinen Anwalt...

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BeitragVerfasst: Sa 28. Okt 2006, 23:05 
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auf das alter kommt es nicht unbedingt an. eiene gewisse reife sollte aber schon vorhanden sein.

der job ist ja schließlich mit einer verantwortung verbunden.

schönen sonntag noch.


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BeitragVerfasst: Mi 1. Nov 2006, 07:33 
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an dieser stelle möchte ich mal wieder anmerken, dass ich mit 16 angefangen hab. da brauchte ich jedoch noch keinen gewerbeschein (->minijob)...


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