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BeitragVerfasst: Di 16. Apr 2013, 19:55 
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Seit Ende November gibt es eine europaweite Petition, die ein europaweites Geschwindigkeitslimit von 30 km/h innerorts zum Ziel hat.

Das, was Fahrradkuriere interessieren könnte, ist, daß diese Petition, der Auskunft der Autoren zufolge absichtlich, nicht nur für KFZ-, sondern auch für Radfahrer gelten soll.

Hierzu gibt es auch eine alternative Peition. Den Beteiligungs-/Unterschriftenquoten nach stoßen beide Petitionen nicht auf übermäßig große Resonanz, aber man sollte wissen, daß da etwas im Schwange ist bzw. im November 2013 gewesen sein wird.

Es gibt seit vielen Jahren analoge Initiativen der Europäischen Kommssion, aber darin habe ich noch nichts gefunden, was auf ein innerörtiches Tempolimit für Radfahrer abzielen könnte. Auch in den Materialin des ADFC, der seltsamerweise die erstgenannte Petition unterzeichnet hat, geht es in der Regel, wenn die Sicherheit der sogenannten "schwächeren Verkehrsteilnehmer" angesprochen wird, um eine Reduzierung nur der Autogeschwindigkeit. Der ADAC hat mit der gesamten Tempo-30-Sache Probleme.


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BeitragVerfasst: Di 16. Apr 2013, 19:59 
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dort habe ichauch schon unterschrieben, feine sache.

ABER:

wer bist denn du?

thema solange gesperrt. sollte das aufgrund des vernünftigen themas überhitzt gewesen sein, bitte ich andere mods, gern wieder zu entsperren.


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BeitragVerfasst: Di 16. Apr 2013, 20:17 
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Thema wieder offen, steht zur Diskussion.

Wenn Tempo 30 fuer die Autofahrer eingefuehrt wird, dann schlucke ich die Kroete, dass Radfahrer auch nur 30 fahren "duerfen" - sie wissen es ja wie bisher nicht, da kein Tachozwang.

Ich finde es ziemlich bescheuert hier eine gute Initiative nochmal zu splitten, das geht dann in zwei Richtungen, eine Stossrichtung waer sicher sinnvoller.

Die meisten fahren in der Stadt sowieso auf Dauer nicht schneller als 30km/h, scheint mir etwas angeberisch die "Petition".
Ich wuerde mal sagen, da hat jemand "openpetition.de" entdeckt, etwas Langeweile und das mal getestet.

Scheisse formuliert ist sie auch noch, gewuerzt mit Rechtschreibfehlern ("Raffahrer") - grosses Kino.


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BeitragVerfasst: Di 16. Apr 2013, 20:30 
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kiwi_kirsch hat geschrieben:


Siehe Vorstellung

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BeitragVerfasst: Di 16. Apr 2013, 20:32 
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danke =)))


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BeitragVerfasst: Di 16. Apr 2013, 20:36 
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Tilman hat geschrieben:
Der ADAC hat mit der gesamten Tempo-30-Sache Probleme.

Der ADAC ist sowieso ein Arschl*ch. Wer sich z.B. beschwert, dass die Parkplaetze in Parkhaeusern zu klein fuer die neuen Autos sind und nicht die neuen Autos zu gross dafuer haelt, muss ein Arschl*ch sein.


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BeitragVerfasst: Di 16. Apr 2013, 20:45 
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Pro Fink!
Dazu gibt es einen herrlichen Beitrag von "Quer" vom BR

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"Kilometerklopper unter den Radfahrern" (by Mistfink)


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BeitragVerfasst: Di 16. Apr 2013, 20:47 
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mistfink hat geschrieben:
Thema wieder offen, steht zur Diskussion.

Wenn Tempo 30 fuer die Autofahrer eingefuehrt wird, dann schlucke ich die Kroete, dass Radfahrer auch nur 30 fahren "duerfen" - sie wissen es ja wie bisher nicht, da kein Tachozwang.

Ich finde es ziemlich bescheuert hier eine gute Initiative nochmal zu splitten, das geht dann in zwei Richtungen, eine Stossrichtung waer sicher sinnvoller.

Die meisten fahren in der Stadt sowieso auf Dauer nicht schneller als 30km/h, scheint mir etwas angeberisch die "Petition".
Ich wuerde mal sagen, da hat jemand "openpetition.de" entdeckt, etwas Langeweile und das mal getestet.


Das war keine Entdeckung von OpenPetition, sondern Absicht. Ist es also richtig, daß Fahrradkuriere mit der Einhaltung eines innerörtlichen Tempolimits 30 km/h für Radfahrer leben könnten?

Das hat übrigens nichts mit Tacho oder Nicht-Tacho zu tu, weil es Sache des einzelnen Radfahrers wäre, wie er die Einhaltung des Limits hinbekäme. Auch ein bei Tempo 90 in der Stadt erwischter Autofahrer käme nicht mit dem Argument davon, der Tacho sei futsch.

So schön eine Stoßrichtung "Tempolimit für KFZ in der Stadt" sein mag, was die Alternative Petition ja nicht in Frage stellt, so unsinnig ist es, daß in derselben Stoßrichtung der ersten Petition Radfahrer ins Tempolimit absichtlich miteinbezogen sind. Denn, wie schon angesprochen, für diejenigen, die in der Stadt sowieso auf Dauer nicht schneller als 30km/h fahren, ist die erste Petition überflüssig (als ob wir nicht schon genug unnötige Vorschriften hätten). Für die, die schneller fahren wollen, wäre es eine unnötige, wenn nicht sogar wirtschaftlich nachteilige, Einschränkung.

Deshalb sollte man dem in der zweiten Petition angesprochenen Tenor der WHO folgen, daß die Kommunen dort ein problemlsoer als bisher Limit von 30 einführen können, wo es aus Gründe nder Sicherheit v.a. auch für Fußgänger geboten ist.

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BeitragVerfasst: Di 16. Apr 2013, 20:54 
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Tilman hat geschrieben:
Das hat übrigens nichts mit Tacho oder Nicht-Tacho zu tu, weil es Sache des einzelnen Radfahrers wäre, wie er die Einhaltung des Limits hinbekäme. Auch ein bei Tempo 90 in der Stadt erwischter Autofahrer käme nicht mit dem Argument davon, der Tacho sei futsch.

Es gibt den Unterschied, dass der Autofahrer einen funktionsfaehigen Tacho haben muss, der Radfahrer braucht gar keinen, wird also auch bei Geschwindigkeitsuebertretungen nicht zur Kasse gebeten oder sind Dir Urteile bekannt, die Radfahrer zahlen lassen?


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BeitragVerfasst: Di 16. Apr 2013, 21:02 
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effektiv heißt Tempo 30 eh Tempo 40 bis 50, wenn die Straßen halbwegs frei sind, ein stadtweites Tempolimit kann die Polizei nicht überwachen, das läuft dann genau so wie in den jetzt bestehenden 30ger Zonen...

Und hier in Passau wäre das für "fortgeschritene" Radfahrer sehr nervig, weil man auf vielen Strecken schneller als 30 fahren kann und ansonsten der Verkehr die Geschwindigkeit von selbst unter 40 regelt.


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BeitragVerfasst: Di 16. Apr 2013, 21:03 
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ich hätte mal zahlen müssen, wäre ich hinter dem erleuchteten 30er-blitz nicht ins dunkel entschwunden.

hatte umgedreht udn nach dem foto gefragt, da wollte er mich tatsächlich auf ein bußgeld festnageln.


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BeitragVerfasst: Di 16. Apr 2013, 21:08 
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kiwi_kirsch hat geschrieben:
ich hätte mal zahlen müssen...

Ist jemand ein Fall bekannt, bei dem wirklich gezahlt wurde?

Edith: ich lande bei der Suche danach immer wieder bei g u t e f r a g e . n e t

Ist jemand ein Fall bekannt, bei dem man dort eine brauchbare, klare und richtige Antwort bekommen hat oder (meine Vermutung) muessen dort bei der Registrierung Idiotentests gemacht werden und nur die Durchfaller duerfen antworten?


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BeitragVerfasst: Di 16. Apr 2013, 21:21 
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nene Kumpel von mir ist vor den Bullen durch ne Einbahnstraße (natürlich falsch herum) geflüchtet und musste dann richtig löhnen von wegen entziehung von einer polizeilichen Maßnahme etc. waren glaub ich 250€ plus 3 Punkte...


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BeitragVerfasst: Di 16. Apr 2013, 21:23 
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@ hans, ja das kost richtig. aber mit nem anwalt, ohne tacho und bei nicht all zu krasser geschw überschreitung sollte man aus ner schlichten tempokontrolle durchaus wieder rauskommen.


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BeitragVerfasst: Di 16. Apr 2013, 21:34 
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Manche 30ger Zonen sind aber auch ziemlich bescheuert, hier gibt es zum Beispiel mitten in einer schönen Abfahrt mit 10% Gefälle auf 200m eine Geschwindigkeitsbegrenzung, weil Bergauf der Radweg auf der rechten Seite endet und 100m später auf der linken Seite ein freigegebener Fußweg anfängt. :ohno:

Effektiv fährt bergab jedes Auto mindestens 40, wenn ich normal trete fahr ich auch 50 :sing:


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BeitragVerfasst: Di 16. Apr 2013, 22:00 
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Für 50 musst du treten?

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"Kilometerklopper unter den Radfahrern" (by Mistfink)


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BeitragVerfasst: Di 16. Apr 2013, 22:02 
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kiwi_kirsch hat geschrieben:
hatte umgedreht udn nach dem foto gefragt, da wollte er mich tatsächlich auf ein bußgeld festnageln.

Ich hab mal ein solches Blitzerfoto erbeten und auch gemailt bekommen :lol:


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BeitragVerfasst: Di 16. Apr 2013, 22:08 
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Nach momentanem Recht kommen Kontrollen ja nur dort in Frage, wo ein Tempolimit ausdrücklich per Verkehrsschild festgesetzt ist. Denn das allgemeine innerörtliche Limit von 50 gilt lt. StVO ja nur für KFZ.

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BeitragVerfasst: Di 16. Apr 2013, 22:27 
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Tilman hat geschrieben:
Nach momentanem Recht kommen Kontrollen ja nur dort in Frage, wo ein Tempolimit ausdrücklich per Verkehrsschild festgesetzt ist.

Hat jetzt schonmal ein Radfahrer wegen Ueberschreitung der Hoechstgeschwindigkeit zahlen muessen oder nicht? Kommt irgendwie keiner rum mit der Information.


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BeitragVerfasst: Di 16. Apr 2013, 22:52 
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kenne keinen fall außer meinem eigenen FAST-fall.


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BeitragVerfasst: Di 16. Apr 2013, 23:14 
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@sxhc: ich wollte eigentlich 60 schreiben, hab es mir aber nicht getraut :vrlgn: wenn das mal kein Cop liest...


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BeitragVerfasst: Di 16. Apr 2013, 23:24 
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mistfink hat geschrieben:
Hat jetzt schonmal ein Radfahrer wegen Ueberschreitung der Hoechstgeschwindigkeit zahlen muessen oder nicht? Kommt irgendwie keiner rum mit der Information.

Noch nie was davon gehört. Ich wüsste auch nicht auf welcher Rechtsgrundlage. Das Einzige, wo sie einen meiner Meinung nach dran bekommen können ist die unangepasste Geschwindigkeit, wenn es zu einem Unfall kommen sollte.


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BeitragVerfasst: Mi 17. Apr 2013, 05:02 
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Daywood hat geschrieben:
mistfink hat geschrieben:
Hat jetzt schonmal ein Radfahrer wegen Ueberschreitung der Hoechstgeschwindigkeit zahlen muessen oder nicht? Kommt irgendwie keiner rum mit der Information.

Noch nie was davon gehört. Ich wüsste auch nicht auf welcher Rechtsgrundlage. Das Einzige, wo sie einen meiner Meinung nach dran bekommen können ist die unangepasste Geschwindigkeit, wenn es zu einem Unfall kommen sollte.


So ist es, weil das Tempolimit 50 in der Stadt für Radfahrer nicht gilt. Käme es aber europaweit auch für Radfahrer zu einem Tempolimit, dann könnte es sein, daß die StVO dahingehend an das EU-Recht anzupassen wäre.

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BeitragVerfasst: Mi 17. Apr 2013, 06:22 
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Die Rechtsgrundlage ist ja jetzt schon da, z.B. in verkehrsberuhigten Strassen wird nicht von Kraftfahrzeugen gesprochen und dort wird ja selbst dem Autotacho keine Bedeutung zugemessen, da er Schrittgeschwindigkeit gar nicht misst.

Zitat:
Ge- oder Verbot
1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.


Dass das "allgemeine" Tempolimit von 50km/h in der Stadt wegen einer irren Formulierung fuer Radfahrer nicht gilt, mag zwar schoen sein, hat aber in der Praxis eher untergeordnete Bedeutung.


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BeitragVerfasst: Mi 17. Apr 2013, 06:39 
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Einem Radfahrer ist ja auch zuzutrauen, dass er Schrittgeschwindigkeit abschätzen kann (die meisten werden ja auch schonmal gelaufen sein). Ich weiß aber nicht, wie eine Geschwindigkeit von 20/30/40/50 km/h von einem Radfahrer ohne Tachopflicht beachtet werden kann.


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