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BeitragVerfasst: Mo 28. Jan 2013, 16:51 
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Man, so ein Tag muss wirklich nicht sein. Erst wird mir gestern Abend mein Schutzblech geklaut, dann fahre ich heute ohne, und prompt beschwert sich jemand, dass ich ihn breitflächig markiert habe. Warum man bei Regen mit weißer Jacke Fahrrad fährt, erschließt sich mir zwar nicht. Dennoch, hatte das mal jemand von Euch? Muss ich / meine Haftpflicht dafür zahlen?

Kölle Alaaf!
Stephan


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BeitragVerfasst: Mo 28. Jan 2013, 17:08 
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schutzbleche sind afaik pflicht. sei froh wenn die haftpflicht sowas dann noch übernimmt


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BeitragVerfasst: Mo 28. Jan 2013, 17:08 
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Nö...es gibt keine Schutzblechpflicht und wenn es von hinten heranfährt, muss es sich drum kümmern. Oder war es überholen mit knappen einscheren?

Edit: Aussage gilt für Rennrad unter 10 kg. ;)

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"Kilometerklopper unter den Radfahrern" (by Mistfink)


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BeitragVerfasst: Mo 28. Jan 2013, 17:32 
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die Stelle im Gesetzbuch brauch ich
welche Schutzbleche vorschreibt.
Schutzbleche dürfen, müssen aber nicht sein.
War mein bisheriger Stand.

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Sag mal tschechische Chefchemiker auf griechisch chinesischen Passagierschiffen.


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BeitragVerfasst: Mo 28. Jan 2013, 17:55 
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per hat recht


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BeitragVerfasst: Mo 28. Jan 2013, 17:56 
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der andere hat Abstand zu halten um sich bzw, dritte nicht zu gefährden.
!!!
das schliesst auch das "verschmutzen" ein.

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irgendwas is immer,


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BeitragVerfasst: Mo 28. Jan 2013, 18:13 
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Nein, Schutzblech-Pflicht gibt es nicht, sofern ich weiß, danke aber für den Hinweis und die Bestätigung. Ich habe ihn zwar überholt, aber an einer Stelle, an der der nicht benutzungspflichtige Radweg mit der Straße zusammenkommt, er auf dem Radweg, ich auf der Straße. Er konnte also nach seiner Aussage keinen Abstand halten, aber ich bin auch nicht eingeschert. Das hat einfach "perfekt" zusammengepasst, er hat sich quasi im Dreckregen eingereiht. Ich selbst habe davon gar nichts mitbekommen, aber musste kurz später anhalten. Da kam er dann auf mich zu. Ich habe aber mal mit meiner Haftpflicht gesprochen, die übernehmen den Schaden, wenn ein Haftungsanspruch besteht. Puh! Ich muss ja zugeben, dass ich mich auch ärgern würde. Wobei genaugenommen mir das täglich passiert, ich nur einfach keine weißen Sachen tragen.


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BeitragVerfasst: Mo 28. Jan 2013, 18:14 
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oder juristisch formuliert: jeder hat sich so zu Verhalten, wie es die Beachtung der im Verkehr üblichen Sorgfalt erfordert. Übliche Sorgfalt bei Regen auf dem Rad ist die Einhaltung des erforderlichen Mindestabstands, bekommt man Dreck vom Vorausfahrenden ab, war der Abstand im Zweifel nicht ausreichend, ein Haftungsanspruch besteht nicht.


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BeitragVerfasst: Mo 28. Jan 2013, 19:34 
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sach ick doch.

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BeitragVerfasst: Mo 28. Jan 2013, 19:39 
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Danke allen!


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BeitragVerfasst: Fr 1. Feb 2013, 12:56 
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Beiträge: 316
Eine "scheinbare Schutzblechpflicht" ergibt sich aus den Beleuchtungsvorschriften. Neben dem Dynamolicht sind ja auch Frontreflektoren und Rückstrahler (oder wie man da nun juristisch korekt nennt) vorgeschrieben, einer davon muss eine bestimmte Anzahl an Zentimetern über dem Boden sein (keine Ahnung wie viele das waren, etwas oberhalb der Nabe). Gewöhnlich ist dieser Rückstrahler am Schutzblech montiert. Daraus schließen eben viele auf die Schutzblechpflicht. Letztendlich kann man den Rückstrahler aber auch anders festmachen, hauptsächlich soller er ja nur zu sehen sein.

Was den Versicherungsfall angeht....kommt halt drauf an, wenn es so ist, wie oben schon geschrieben, dass der Weißjackenkumpel selbst zu dicht herangefahren ist, dann ist er wohl selbst Schuld und letztendlich wird er ja wohl ne Waschmaschiene haben. An meinem Reiserad sind auch klassisch tiefgezogene Schutzbleche samt dem vorgeschriebenen Rückstrahler montiert, aber selbst hier wird immernoch genug Dreck hochgeschossen, wenn es ordentlich saut.

Außerdem gilt schon seit ewigen Zeiten, "es geht nur eins, entweder Radfahren, oder sauber bleiben!"

_________________
Radfahrer aus Leidenschaft, nicht aus Überzeugung!


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