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 Betreff des Beitrags: Taschenabgabe im Großmarkt
BeitragVerfasst: Sa 27. Okt 2012, 16:24 
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Hallo Leute,

heute vormittag war ich in unserer Kreisstadt bei Expert-Klein (die haben bundesweit Filialen), um mir einen speziellen Computer anzuschauen.
Ich war als (diesmal privat, nicht im Kurierdienst) Radfahrer, in körperenger Kleidung und mit Radlerrucksack unterwegs.
Schon mehrere Male bin ich dort immer mit meiner dienstlichen großen Ortlieb-Kuriertasche (Rückenmodell mit Traggurten, sowie Werbeplakat) reingekommen, doch auf einmal sollte ich an der Information/Kasse den Rucksack abgeben. Das stände draußen an der Tür (ja, stimmt).

Ich weigerte mich zunächst den Rucksack abzugeben, denn ich führte eine Brieftasche mit Kreditkarten, eine große Geldbörse, meine hochwertige Gleitsichtbrille (1300 Euro Wert), mein Handy sowie Tempotaschentücher mit.
Ich sagte, dass enge Radsportkleidung schließlich keine Taschen hätte, um sich all diese Dinge dort hineinzustopfen. Und dass ich diese Dinge ja bei mir tragen möchte und u. U. benötigen würde. Ich fragte sie dann nach einer Kaution (!) Nein, nein, "sie würden gut aufpassen", hieß es. Daraufhin habe ich der Dame mit sichtlichem Widerwillen den Rucksack überlassen, weil der Computer für mich zunächst wichtig war.

Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:

1) Ich trage eine Radlerbrille mit Korrekturgläsern, doch hätte ich u. U. die andere Brille gebraucht.
2) Ich hätte mir nicht mal die Nase putzen können oder sonst was.
3) Ich hätte Geld, Scheck- und Kreditkarten nicht direkt greifbar gehabt.
4) Ich hätte auf eventuelle Anrufe nicht reagieren, bzw. nicht telefonieren können

Muss man solche Dinge eigentlich aus der Hand geben, verdammt?
Hätte ich einen Beutel verlangen können, um diese Dinge darin umzupacken?

Nun das nächste Kuriosum:
Ich entdeckte in den Ladenräumen eine Dame, die eine große Handtasche umgehängt hatte und fragte zunächst einen Verkäufer, wieso die denn damit reingekommen wäre. Ihm war das auch seltsam.
Als ich den Laden verließ, habe ich am Ausgang zunächst einigen Zirkus veranstaltet, ob sie denn Unterschiede zwischen Handtaschen und Rucksäcken machten. Denn trage ich meinen Rucksack abgesetzt am Tragegriff, hätte ich ja definitiv eine Handtasche, oder? Die Dame bejahte das. Jedenfalls hatte sie immerhin meinen Rucksack sicher hinter der Theke verstaut. Doch wer gibt mir eine absolute Garantie?
Außerdem hätte man Diebesgut wohl rascher in einer Handtasche verstaut als wie in einem auf den Schultern getragenen Rucksack.

In Konsequez dessen überlege ich mir, ob ich diesen Laden noch einmal betrete, sofern ich dies nicht dienstlich muss. Weiterhin habe ich von einem "Inventarisierungsformular" gehört, das man verlangen könne. Zudem könne ein Rechtsverstoß gegen BHG C VIII ZR 221/95 vorliegen, aber das gilt wohl eher für Durchsuchungen von Taschen und Rucksäcken. Darüber hinaus sehe ich das so, als könne ich ein potentioneller Dieb sein.

Wie ist da eure Meinung dazu, habt ihr das (dienstlich oder privat) auch schon mal erlebt?
Die Fa. Expert Klein erhält übrigens von mir ein Schreiben.


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 Betreff des Beitrags: Re: Taschenabgabe im Großmarkt
BeitragVerfasst: Sa 27. Okt 2012, 16:37 
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passiert mir öfters mal, da immer mit nem größeren rucksack unterwegs. wenn man mich nicht reinlassen will geh ich halt woanders kaufen.
die freudliche bitte um einen blick in den tascheninhalt musste ich bisher nur einmal ausschlagen. da wurde der filialleiter gleich frech. hab ihn dann drauf aufmerksam gemacht, dass er ja gerne mal die grünen rufen kann wenn er reinschauen will. ich würde aber jetzt gehen und wenn er mich dort behalten wolle müsse er zwangsmaßnahmen anwenden*. er hat sich das dann nochmal durch den kopf gehen lassen und ich habe ihn beim nachdenken stehen gelassen ;).

*der mensch war erheblich größer und breiter als ich


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 Betreff des Beitrags: Re: Taschenabgabe im Großmarkt
BeitragVerfasst: Sa 27. Okt 2012, 16:41 
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argumentiere ähnlich wie rbt. das reicht meist...

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 Betreff des Beitrags: Re: Taschenabgabe im Großmarkt
BeitragVerfasst: Sa 27. Okt 2012, 16:41 
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Der Unternehmer hat Hausrecht, wenn draußen an der Tür steht, dass keine Taschen mit rein können, dann muss man sich danach richten.
Er muss auch nicht jeden in den Laden lassen, der Unternehmer ist völlig frei, mit wem er Verträge schließen möchte und mit wem nicht.

Was deine Fragen angeht, bedeutet das:
-selbst wenn du bereits mehrfach mit Tasche im Markt warst, darf er dir jederzeit den Zutritt mit Tasche verwehren.
-letztlich ist es dein Privatvergnügen, wenn du in Dienstkleidung ohne Staumöglichkeit den Markt betreten willst, der Unternehmer muss darauf keine Rücksicht nehmen, da er im Vorfeld (an der Tür) darauf hingewiesen hat, dass Taschen nicht erwünscht sind.

Abschließend kannst du dir eigentlich nur einen anderen Markt suchen, der kulanter mit Taschen umgeht...


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 Betreff des Beitrags: Re: Taschenabgabe im Großmarkt
BeitragVerfasst: Sa 27. Okt 2012, 17:02 
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Hmmh, bei Media-Markt komme ich immer mit Taschen rein. Die haben da nur die bescheuerten "ich bin doch nicht blöd" Sprüche stehen, auch bezogen auf Taschen mitnehmen.

Zudem sehe ich im Kommentar von "Zeitschriftenraser" nicht die Frage beantwortet, wieso ein Unterschied zwischen Rucksäcken und Handtaschen gemacht wird. Die Handtasche der von mir erwähnten Dame hatte ein erheblich größeres Volumen als mein Radlerrucksack.

Ich werde versuchen, den Vorgang offiziell zu klären.

Zudem kann mir niemand verbieten, benötigte Utensilien abzugeben.

Rechtswidrig ist z. B. die Aufforderung (dies es auch gibt!) "Taschen im Auto zu lassen". Die endet spätestens bei Fußgängern und Radfahrern, oder? Diskriminierung mindest in diesem Fall.


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 Betreff des Beitrags: Re: Taschenabgabe im Großmarkt
BeitragVerfasst: Sa 27. Okt 2012, 17:12 
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Ein Unternehmer entscheidet völlig frei, wen er in seinen Markt lässt und wen nicht; das kann also auch bedeuten, dass drei Leute mit Handtaschen rein gelassen werden und der Nächste sie abgeben muss.

Rechtlich gesehen zwingt dich niemand diesen Markt zu betreten, er ist kein öffentlicher Raum sondern Privatgelände. Machst du es aber erklärst du automatisch dein Einverständnis zur AGB des Händlers und bist dann auch verpflichtet eine Tasche auf Verlangen abzugeben, auf etwaige Utensilien muss dabei auch keine Rücksicht genommen werden, da du ja den Laden nicht betreten musst, wenn du sie außerhalb deiner Tasche nicht transportiert kriegst.


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 Betreff des Beitrags: Re: Taschenabgabe im Großmarkt
BeitragVerfasst: Sa 27. Okt 2012, 21:23 
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Wohnort: Deutscheland
Mach den Sack wieder zu.
Diesmal wars du das Opfer,
Du bist um die Erfahrung schlauer
das Kleider Leute machen.
Bei Little Britain ist es lustig,
gegenüber Anderen fällt es einem
nicht auf aber wenn man selber
in der Falle steckt
schreibt man einen Brief.
Ja, mir geht es genauso.
Den Menschen wie den Leuten.

Hinterm Son(n)y Center/Berlin stand mal ein
Security Schrank wegen mir ne halbe
Stunde im Freien weil ich grimmig
geguckt habe. Die Freundschaft
mit der ich verabredet war hatte sich
für die Sorgen der Security zu interessieren.
Er verspätete sich weil die security wegen irgend
jemand grad nen Aufriss machte.
Er starrte auf den/die Monitore und
analysierte was zutun sei und griff
während dessen zum Handy um mich an zurufen
das es später werden würde. Wer griff zum Höhrer?
Das verdächtige Objekt auf dem Monitor... .
Der kriegte sich auch nicht mehr
ein vor lachen als klar war das
ich selbst und unbewußt
Auslöser seiner Verspätung war.
:keeks:

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Sag mal tschechische Chefchemiker auf griechisch chinesischen Passagierschiffen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Taschenabgabe im Großmarkt
BeitragVerfasst: Sa 27. Okt 2012, 21:39 
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Zeitschriftenraser hat geschrieben:
...
Er muss auch nicht jeden in den Laden lassen, der Unternehmer ist völlig frei, mit wem er Verträge schließen möchte und mit wem nicht.

...


Dem ist wohl nicht so, war letztens Thema in einer dieser merkwürdigen Rechtsberatungssendungen im Vormittagsprogramm. So muss ein Ladeninhaben jeden reinlassen und an jeden verkaufen. Will er das nicht, ist er in einer "besonderen Begründungspflicht", was immer das heißen mag...

Was die Tasche und die Garantie für den Inhalt angeht ist das auch so eine Sache...Sie dürfen untersagen, die Tasche mit reinzunehmen, müssen dann aber auch für die sichere Unterbringung sorgen, darum haben manche Läden so Kitterboxen mit Zeitschloss am Eingang.

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Radfahrer aus Leidenschaft, nicht aus Überzeugung!


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 Betreff des Beitrags: Re: Taschenabgabe im Großmarkt
BeitragVerfasst: Sa 27. Okt 2012, 22:06 
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1. ''Merkwürdig'' ist noch nett, Schwachsinn trift's besser ;)
Privateigentum ist heilig, niemand muss jeden in seinen Laden lassen.

2. Das ganze nennt sich Vertragsautonomie (Abschlussfreiheit), Beschränkungen der Abschlussfreiheit kann es nur geben, wenn ein einzelner allein Leistungen anzubieten vermag, die zur Erfüllung lebensnotwendiger Bedürfnisse erforderlich sind (z.B. Energieversorger oder Personenbeförderungsgesellschaften). Ansonsten sind die Handlungen und Vertragsabschlüsse von Unternehmern durch Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG geschützt, sofern sie nicht einem gesetzlichen Verbot unterliegen (was im normalem Einzelhandel z.B. durch das Waffenrecht oder das Jugendschutzgesetz geschieht).

3. Das mit der sicheren Aufbewahrung der Tasche stimmt, der Unternehmer haftet natürlich für Schäden und Verlust wenn er Taschen abgeben lässt und muss für sichere Aufbewahrung sorgen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Taschenabgabe im Großmarkt
BeitragVerfasst: Sa 27. Okt 2012, 22:08 
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Zeitschriftenraser hat geschrieben:
1. ''Merkwürdig'' ist noch nett, Schwachsinn trift's besser ;)
Privateigentum ist heilig, niemand muss jeden in seinen Laden lassen.


Kann sein, wollte es nur nicht unerwähnt lassen...

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 Betreff des Beitrags: Re: Taschenabgabe im Großmarkt
BeitragVerfasst: Sa 27. Okt 2012, 23:18 
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Kann ja sein, dass, wie "Zeitschriftenraser" schreibt, der Inhaber drei Leute mit Taschen reinlässt, dann wieder andere nicht.
Dennoch erwarte ich Gleichbehandlung. Punkt!

Ich habe einen Brief an die Filialleitung verfasst und die gebeten, sich umgehend mit mir in Verbindung zu setzen. Auch reingeschrieben, dass ich mir den PC ungern woanders kaufen möchte und wie sie mir die Mitnahme von Papieren ermöglichen können.
Denn: Ich habe einigen Einfluss, bin ziemlich bekannt und könnte Negativ-Werbung machen. Mal sehen, ob und wie die antworten.

Was ist, wenn ich z. B. im Laden umfalle, ohnmächtig werde, Blutverlust erleide und man kann mich nicht identifizieren, weil ich keine Papiere bei mir habe? Denn dass die in dem abgegebenen Rucksack am Eingang stecken, kann das Verlaufspersonal zunächst nicht wissen. Kann also dauern, bis man die findet. Das ist zwar zugegeben etwas weit hergeholt, könnte jedoch reell mal ja eintreten.

Schönes Wochenende noch.


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 Betreff des Beitrags: Re: Taschenabgabe im Großmarkt
BeitragVerfasst: Sa 27. Okt 2012, 23:23 
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Furry hat geschrieben:
...
Was ist, wenn ich z. B. im Laden umfalle, ohnmächtig werde, Blutverlust erleide und man kann mich nicht identifizieren, weil ich keine Papiere bei mir habe?...


Genau deshalb bist du verpflichtet, gültige Ausweispapiere mit zuführen, wie du das machst ist dein Problem ;)

(Im Allgemeinen ist aber der Umsatz/Profit das oberste Heiligtum aller Unternehmer, du wirst sicherlich eine große Entschuldigung erhalten wenn du dich nur genug beschwerst...)


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 Betreff des Beitrags: Re: Taschenabgabe im Großmarkt
BeitragVerfasst: Sa 27. Okt 2012, 23:27 
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Zeitschriftenraser hat geschrieben:
Genau deshalb bist du verpflichtet, gültige Ausweispapiere mit zuführen,
)


Das ist Käse und du weißt das. Ausweispflicht ist ungleich Mitführpflicht. Die gab es in der Ostzone...

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 Betreff des Beitrags: Re: Taschenabgabe im Großmarkt
BeitragVerfasst: Sa 27. Okt 2012, 23:40 
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Naja, ich gebe den Brief ab und gucke mal, was die antworten.
Alles gefallen lassen muss man sich auch nicht.

Denn solange sich die Leute alles gefallen lassen, ändert sich auch nix.

Ich hatte übrigens mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die Polizei geschrieben. Mit Erfolg. Ist aber eine ganz andere Geschichte ...


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 Betreff des Beitrags: Re: Taschenabgabe im Großmarkt
BeitragVerfasst: So 28. Okt 2012, 00:11 
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@sxhc wer keine Ausweispapiere dabei hat, der wird von der Polizei entweder zum Aufenthaltsort des Ausweises begleitet oder auf der Wache identifiziert. Faktisch handelst du dir also Ärger ein, auch wenn rechtlich keine Mitführpflicht besteht...


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 Betreff des Beitrags: Re: Taschenabgabe im Großmarkt
BeitragVerfasst: So 28. Okt 2012, 00:15 
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JA eben aber das ist trotzdem ein Unterschied. Und wenn die so scharf drauf sind, dann soll es ihnen auch die Zeit rauben.

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 Betreff des Beitrags: Re: Taschenabgabe im Großmarkt
BeitragVerfasst: So 28. Okt 2012, 10:17 
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ganz kurz,
Läden die mir "Ihre AGP`s" aufdrängen, bevor ich den laden betreten habe, verlasse ich wieder.
Ich gehe kein Zweites mal rein. Dafür gibts das Internet, da kann ich schnell irgendwas bestellen, was auch immer.

Bei Mediamarkt gibts immer so Schließfächer, bei Conrad auch, davon mache ich dann gebrauch.

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 Betreff des Beitrags: Re: Taschenabgabe im Großmarkt
BeitragVerfasst: So 28. Okt 2012, 12:58 
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Dann wirst du wohl nie wieder nen Laden betreten können! Läden ohne AGB gibts nicht!

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Gruß
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 Betreff des Beitrags: Re: Taschenabgabe im Großmarkt
BeitragVerfasst: So 28. Okt 2012, 16:11 
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@SX und Zeitschriftenraser:
Laut "Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung" kurz SchwarzArbG § 2 Abs. 1 besteht in gewissen Wirtschaftsbereichen eine Mitführpflicht. Unter anderem im hier wohl am ehesten interessanten "Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe".
Allerdings bezieht sich das eben auf die Ausweispflicht gegenüber den Zollbehörden und betrifft damit nicht den Privatbereich.

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"ente ist nicht meins, find ich eklig. oder wabbelig, meistens trocken."
Karlsson


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 Betreff des Beitrags: Re: Taschenabgabe im Großmarkt
BeitragVerfasst: So 28. Okt 2012, 22:29 
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elmar_accaronie hat geschrieben:
Dann wirst du wohl nie wieder nen Laden betreten können! Läden ohne AGB gibts nicht!



ja, ja, :patsch:
weißt ganz genau was ich meine.

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BeitragVerfasst: Mo 29. Okt 2012, 09:09 
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In der Tat! :keeks: ?

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 Betreff des Beitrags: Re: Taschenabgabe im Großmarkt
BeitragVerfasst: Mo 29. Okt 2012, 09:31 
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@furry:

Auch wenn man sich im Augenblick groß aufregt, so sollte man doch den Ball flach halten und sich um seines eigenen Blutdrucks wegen wieder beruhigen :)

Letztlich hat der Ladenbesitzer Hausrecht und entscheidet, welche Tasche ihm gefährlich und welche ihm ungefährlich erscheint.
Zu Hause entscheidest Du ja auch, wer bei Dir mit Schuhen rein darf und wer nicht.

Hake es ab als Erfahrung - mal kommst Du mit Tasche rein und mal nicht - einen Anspruch gibt es nicht und man muss nicht alles einfordern und dem anderen seine Sichtweise aufdrängen...
Einen Brief an die Geschäftsleitung in der Hinsicht fände ich daher eher peinlich...

Keep Cool :cool:

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...net ois, wos an Wert hat, muss a an Preis ham - aber mach des amoi wen kloar! (W.Ambros)


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 Betreff des Beitrags: Re: Taschenabgabe im Großmarkt
BeitragVerfasst: Mo 29. Okt 2012, 23:59 
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Registriert: Do 25. Mai 2006, 21:50
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Burnie hat geschrieben:
@furry:

Hake es ab als Erfahrung - mal kommst Du mit Tasche rein und mal nicht - einen Anspruch gibt es nicht und man muss nicht alles einfordern und dem anderen seine Sichtweise aufdrängen...
Einen Brief an die Geschäftsleitung in der Hinsicht fände ich daher eher peinlich...

Keep Cool :cool:


Naja, aber irgendwie muss man denen ja mal die Meinung sagen.
Mir ist da übrigens was Pikantes eingefallen (das ist irgendwo mal so praktiziert worden, glaube es war am Schweizer Zoll):

Man packt oben in sein Behältnis Damenunterwäsche rein, z. b. Slips, BHs und Strapsstrümpe und legt es dann darauf an, dass die da einen Blick reinwerfen. Ich denke schon, dass da gewisse Damen oder Herren einen knallroten Kopp kriegen :aaahh:
Es ist ja nich verboten, sowas mitzuführen. Kann ja auch ein Kundenauftrag sein, oder?
Vielleicht hat man dann Ruhe ....


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 Betreff des Beitrags: Re: Taschenabgabe im Großmarkt
BeitragVerfasst: Di 30. Okt 2012, 09:37 
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Registriert: Mi 6. Dez 2006, 11:06
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So ein Brief bringt meiner Meinung nach garnichts. Vielleicht wird er am schwarzen Brett ausgehängt, damit alle Mitarbeiter in der Pause was zu lachen haben. Sonst wurde alles dazu geschrieben. Sie wollen dich nicht reinlassen, du willst ohne Tasche nicht rein. Damit wissen beide woran sie sind und müssen die Konsequenzen daraus ziehen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Taschenabgabe im Großmarkt
BeitragVerfasst: Di 30. Okt 2012, 12:09 
gerade wenn er ein guter Kunde oder dem Laden bekannt ist, wird es ein kurzes Entschuldigungschreiben geben und man wird die Mitarbeiter darauf hinweisen, gleichberechtigt eine Taschenüberprüfung bei Männlein und Weiblein durchzuführen.
Mehr wird sich aber sicher nicht ändern.
Frauen haben einfach den Handtaschenbonus...

Als peinlich würde ich es aber nicht bezeichnen, manchmal wirken kleine Beschwerden ja schon große Denkanstöße. Der Brief sollte allerdings nicht zu krass ausfallen ;)


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