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 Betreff des Beitrags: Kostenvoranschlag nach Unfall
BeitragVerfasst: Fr 29. Jun 2012, 09:19 
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So, nach vielen unfallfreien Jahren hat es mich am Mittwoch (27.06.12) auch erwischt. Ein Pkw-Beifahrer hat mich mit der Tür vom Rad geholt.

Hab nun mal mit der Versicherung der Leute gequatscht und die meinte, ich soll für die Schäden am Rad einen Kostenvoranschlag aus einer Fahrradwerkstatt bringen. Wie läuft das jetzt? Gehe ich da hin, sage, was ich nach dem Unfall gern ausgetauscht hätte und die schreiben auf, was das kostet?

Oder ist es sinnvoller das komplette Rad in Rechnung zu stellen? Von den Teilen würde es vermutlich preislich aufs selbe rauskommen. Da es ursprünglich ein Kona Paddy Wagon war, wovon allerdings nur noch Rahmenset und Vorderrad original sind...die gehen so derzeit für etwa 600 Euronen über den Tisch. Was ich auf jeden Fall austauschen lassen/will muss ist Vorbau, Lenker, Gabel und Steuersatz, evtl. noch Vorderrad. Da das nun mal die Teile sind, womit ich eingeschlagen bin. Dazu kommt dann noch die Kurbel, da ist es ja schließlich draufgefallen....

Habt ihr da Erfahrungen mit Versicherungen und deren Wünschen an Nachweisen?

Danke schon mal.


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 Betreff des Beitrags: Re: Kostenvoranschlag nach Unfall
BeitragVerfasst: Fr 29. Jun 2012, 11:40 
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Du hast in jedem Fall die Möglichkeit ein unabhängiges Schadensgutachten machen zu lassen, dessen Anfertigung die gegnerische Versicherung auch zahlen muß. Dafür gibts Gutachter in den gelben Seiten. Das kann sich für Dich lohnen, denn die Versicherung müsste die Feststellungen in dem Gutachten mit einem weiteren Gutachten anfechten. Sehr wichtig ist, daß Du den Gutachter aussuchst, und nicht etwa zuerst den Gutachter der gegnerischen Versicherung ranlässt. Gutachten neigen dazu dem Auftraggeber zu gefallen ;-)

Allerdings ist schon das von Dir beauftragte Gutachten für den gegnerischen Versicherer ein teurer Spaß, ein weiteres werden die kaum machen lassen.

Deswegen genügt denen wohl von vornehinein der Kostenvoranschlag Deines Fahrradladens. Das kann aber heikel sein, da solltest Du mindestens die schriftliche Zusage der gegnerischen Versicherung bekommen haben. Da muß drinstehen, daß sie die ermittelten Reparatur- und Teilekosten, UND die Kosten für den Kostenvoranschlag übernehmen. In der Regel wollen die am Ende nur die tatsächliche Reparaturrechnung zahlen (und nicht die Bemühungen Deines Ladens um die Abwicklung und Deine Wartezeit bis das abgewickelt ist, Du hast nicht nur theoretisch einen Anspruch auf ein Mietrad)

Wirklich sicher ist also nur ein Gutachten eines Sachverständigen, da steht dann drin was kaputt ist, was die Reparatur kosten würde, und was die Beschaffung eines vergleichbaren Rades innerhalb von 2 Wochen kosten würde (Zeitwert), und was ein vergleichbares Mietrad am Tag kostet. Die Versicherung zahlt dann das Gutachten, und die ermittelten Reparaturkosten oder den Zeitwert, je nach dem was günstiger ist. Die Kosten fürs Mietrad (Nutzungsausfall, 3-8€/Tag) für wenigstens 14 Tage sollten die auch zahlen. Am Ende kannst Du dann selbst schrauben, und brauchst keine Werkstatt - oder selbst kaufen, oder in Urlaub fliegen...

Ich würde mal davon ausgehen, daß der Rahmen beschädigt ist, jedenfalls ist er das, wenn der Gutachter nicht sicher unterschreiben kann, daß der wirklich unbeschädigt ist ;-)


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 Betreff des Beitrags: Re: Kostenvoranschlag nach Unfall
BeitragVerfasst: Fr 29. Jun 2012, 12:26 
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Also praktisch, wie ein Autogutachten...Mietrad oder sowas werde ich nicht brauchen, da ich eh nicht fahren kann, aber zahlen die es dann trotzdem, wie beim Auto auch?


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 Betreff des Beitrags: Re: Kostenvoranschlag nach Unfall
BeitragVerfasst: Fr 29. Jun 2012, 12:27 
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Text als PN versendet, wirklich klüger. ;)


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 Betreff des Beitrags: Re: Kostenvoranschlag nach Unfall
BeitragVerfasst: Fr 29. Jun 2012, 13:23 
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Klemmi hat geschrieben:
da ich eh nicht fahren kann
da sind Bemühungen um Schmerzensgeld und Feststellung des Einkommensausfalls sicher lohnender. Bei Verletzungen rät der ADFC zum Rechtsbeistand. Ich würde den Nutzungsausfall dennoch dazuschreiben, denn auch wenn Du nicht fahren kannst könnte das jemand Anderes.

Gute Genesung

http://www.hessen.adfc.de/recht/unfall.html


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 Betreff des Beitrags: Re: Kostenvoranschlag nach Unfall
BeitragVerfasst: Fr 29. Jun 2012, 14:41 
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Leider muss ich planets vor-vorigem Post widersprechen...

Wenn Du selbst einen Gutachter beauftragst, dann musst Du den auch zahlen und es ist nicht gewährleistet, dass die den anerkennen.
Würdest Du das gerichtlich angehen, dann würde das Gericht einen unabhängigen Gutachter vorschlagen, der dann bindend ist. Sowohl dein oder das von der Versicherung beauftragte Gutachten würden vor Gericht in Zweifel gezogen werden...

Bei Verkehrsunfällen ist es generell so, dass Du bei klarer Schuldfrage Deine Ansprüche von einem Anwalt regeln lassen darfst. Dessen Kosten werden von der Versicherung auf jeden Fall (bei klarer Schuldfrage) übernommen.
Die Beauftragung eines Anwaltes hat den Vorteil, dass der auch an zusätzliche Kosten, wie Auslagen für Schreiben, Verdienstausfall, Aufwand für Besorgung eines Ersatzrades, eventuelle Leihgebühren für ein Ersatzrad, Schmerzensgeld, Reinigung von verdreckter Kleidung, defekte Kleidung, etc. denkt und im Übrigen mehr Schmerzensgeld rausholt, als Du es alleine könntest (die probieren es gerne mit niedrigen Sätzen...) - deshalb empfehle ich Dir auch dringendst (!!!) die anwaltliche Variante zu wählen...

Konkret wird zur Ermittlung der Schadenshöhe statt eines Gutachtens gerne ein Kostenvoranschlag eines niedergelassenen örtlichen Radladens genommen. Hängt damit zusammen, dass Kostenvoranschläge günstiger als Gutachten sind.
Beim Kostenvoranschlag wird überprüft, welche Teile defekt sind und ausgetauscht werden müssen und welche aufgrund des Unfalls aus Sicherheitsgründen zusätzlich ausgetauscht werden sollten (z.B. Carbongabeln...) Die Kosten sind dann Materialwert zzgl. Arbeitszeit. Da kommt dann sehr schnell ein Totalschaden heraus und es spielt der Zeitwert/Besorgungswert des Rades eine Rolle.
Bei der Ermittlung der Kosten sollte man realistisch sein - man muss aber nicht den günstigsten im Internet findbaren Preis ansetzen, sondern den marktüblichen (der allerdings auch unter der Preisempfehlung des Herstellers liegt.)

Ich hatte mal einen Fall mit gebrochener Gabel, defektem Steuersatz, ausgeschlagenem Tretlager, wodurch auch der Kurbelsatz fällig wurde... zusammen etwa 900 Euro als Kostenvoranschlag des Radladens. Daraufhin beauftragte die Versicherung noch einen Gutachter, der letztlich aber nur den Radladenbesitzer anrief und auf dessen telefonische Bestätigung die Kosten 1 zu 1 in sein Gutachten übernahm, ohne Schadenssichtung....

Schmerzensgeldtechnisch wollten die mich seinerzeit mit 50 Euro abspeisen, da ich aber eine fette Narbe am Arm davontrug und ausserdem wegen einer durch den Unfall verursachten Schleimbeutelverletzung an der Hüfte wochenlang nicht auf der Seite schlafen konnte, einigten wir uns auf 400,- Euro (was hart an meiner Schmerzgrenze lag, hätten die noch weniger gezahlt, hätte ich das Schmerzensgeld meinen Anwalt regeln lassen....)

Du siehst also, meine Worte beruhen nicht auf bloßer Theorie... ;-)

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...net ois, wos an Wert hat, muss a an Preis ham - aber mach des amoi wen kloar! (W.Ambros)


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 Betreff des Beitrags: Re: Kostenvoranschlag nach Unfall
BeitragVerfasst: Fr 29. Jun 2012, 18:06 
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Burnie, Du hast Recht, ich aber nicht Unrecht ;-)

http://www.gutefrage.net/frage/autounfa ... die-kosten
"Du kannst bei einem unverschuldeten Unfall, einen Gutachter (SV) beauftragen (Bin selber einer). Diese Kosten zahlt die gegnerische Versicherung. Diese darf dir auch keinen SV zuweisen - probieren tun sie es aber... Das einzige was du beachten solltest und wo dich auch ein guter SV drauf hinweist, sind Bagatellschäden ( unter ca. 750,- Euro). Dann ist ein Gutachten zu teuer und es reicht ein Kostenvoranschlag vom Gutachter oder einer Werkstatt aus. Werkstattwahl, Geld oder Reparatur, kannst du dir aussuchen. Aber bedenke das die Versicherungen meist den Restwert deines Fahrzeuges abziehen können, wenn der eingeholt werden muss im Falle einer fiktiven Abrechnung.(Geld auszahlen lassen)"

liegt wohl an der Grenze, hier greift wohl die Schadensminderungspflicht, meint der Geschädigte darf keine sinnlosen Kosten verursachen.

Ich zitiere aus dem obigen ADFC-Link:
"bei einem teuren Rad lohnt sich auch die Inanspruchnahme eines Fahrradsachverständigen."

Bleibt das Problem, daß Versicherungen heute regelmäßig nur die tatsächlich ausgeführte Reparatur zahlen.


Burnie, ich habe auch eine tatsächliche Erfahrung. Nach einem Unfall ließ ich mein Rad reparieren. Der doofe Zweirad-Mechanikermeister überprüfte nicht den Hauptrahmen, und tauschte nur die Gabel und das Vorderrad. Die Versicherung zahlte schnell. Nur, das Fahrrad fuhr danach zweispurig. Den nachgereichten Totalschaden wollte die Versicherung nicht zahlen, und der doofe Meister natürlich nicht bestätigen. Er hätte mir (der gegnerischen Versicherung) ja die Reparaturkosten zurückerstatten müssen...

Deswegen rate ich zum Fahrradsachverständigen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Kostenvoranschlag nach Unfall
BeitragVerfasst: Fr 29. Jun 2012, 20:07 
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Wenn man im Recht ist rate ich wie Burnie zum Anwalt - die Versicherungen zahlen schon lange nicht mehr freiwillig und kulant.

Zitate aus g u t e f r a g e . n e t halte ich uebrigens fuer dermassen daneben - es gibt kaum eine Seite auf der ich soviel Schei**e und falsche Ratschlaege gelesen habe wie dort und die ganzen selbsternannten Fachleute dort sind wenig serioes.


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 Betreff des Beitrags: Re: Kostenvoranschlag nach Unfall
BeitragVerfasst: Sa 30. Jun 2012, 01:16 
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naja, der ADFC bestätigt das Gutefrage Geschreibsel. Gleich einen Anwalt sollte helfen, aber auch da hatte ich schon Pech, aber auch keinen besseren Tipp.


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 Betreff des Beitrags: Re: Kostenvoranschlag nach Unfall
BeitragVerfasst: Sa 30. Jun 2012, 12:59 
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Ich danke euch für die Hinweise...muss aber ehrlich sagen, dass ich hoffe, dass es erstmal entspannt läuft, gleich mit Anwälten zu kommen, find ich immer etwas anstrengend und solange es keinen Rechtsstreit anliegt, muss ich die Gilde nicht füttern.

Der Unfallgegner war auch soweit iO, hat bei Polizei und Versicherung auch exakt die gleiche Schilderung abgegeben, wie ich, insofern erwarte ich da nich so viel Widerstand.

Was das Schmerzensgeld angeht ist das ja inzwischen auf Grund tausender Gerichturteile katalogisiert.

Ich schreib mal, was rauskam....


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 Betreff des Beitrags: Re: Kostenvoranschlag nach Unfall
BeitragVerfasst: Sa 30. Jun 2012, 15:43 
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Beiträge: 1516
Wohnort: Berlin
Geh zum Anwalt!
Ich hab's zweimal alleine durchgezogen, beim nächsten Mal (das es hoffentlich nicht geben wird...) würde ich es vermutlich anwaltlich regeln lassen...ich denke das ist zumindest für dich als Geschädigten erheblich weniger anstrengend.
Alleine schon die Recherche was ein angemessenes Schmerzensgeld wäre, das dann durchzusetzen und so weiter und so fort.
Aber...versuch es...und denk an die 25 € Unkostenpauschale.

_________________
"ente ist nicht meins, find ich eklig. oder wabbelig, meistens trocken."
Karlsson


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 Betreff des Beitrags: Re: Kostenvoranschlag nach Unfall
BeitragVerfasst: Mo 2. Jul 2012, 03:17 
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Beiträge: 3399
Wohnort: München
@planet:
Meinte auch nicht, dass Du unrecht hast, sondern nur, dass ohne vorherige Rücksprache ein Gutachten teuer werden kann...

@Klemmi:

Es gibt zwei Möglichkeiten:

Entweder das ganze ohne Versicherung privat zu klären - da ist ein Anwalt kontraproduktiv, da die andere Seite ihn als Stress empfindet.

Oder das ganze über die Versicherung laufen lassen - die sind Profis und empfinden den Anwalt weniger als Stress, da die mit dem konkret verhandeln können und nicht die amateurhaften Beschreibungen des Laien/Geschädigten durcharbeiten müssen...
Manch einer schreckt vor einem Anwalt zurück, weil er denkt, damit den anderen unter Druck zu setzen und "unfreundlich" zu sein. Dabei ist das in der Sache von Regulierungen Usus. Geh zum Profi!
Bei grösseren Verletzungen wirst Du Dich ja auch vom Profi (Arzt) behandeln lassen, ohne die Befürchtung, dass nun Deine Krankenversicherung sauer auf Dich ist, denn Du hättest ja auch einfach nur eine Kopfschmerztablette schlucken können.... :)

_________________
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 Betreff des Beitrags: Re: Kostenvoranschlag nach Unfall
BeitragVerfasst: Mo 2. Jul 2012, 16:58 
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Registriert: So 8. Apr 2012, 12:49
Beiträge: 298
ich war ja auch etwas unpräzise. Gegenüber dem Gutachter ist man
als Auftraggeber des Gutachtens der Vertragspartner, also für die
Bezahlung des Gutachtens zuständig. Die Versicherung muß dann
die Kosten übernehmen, soweit die Anfertigung des Gutachtens zur
Abwicklung sinnvoll ist (in jedem Fall) und den Schaden nicht
unvernünftig vergrößert (das weiß ein Rechtsanwalt, und auch
Gutachter habe ich als gute Berater erlebt).

Allerdings führt die Nachfrage bei der gegnerischen Versicherung in
der Regel dazu, daß Diese noch am selben Tag einen eigenen Gutachter
beauftragt, der dann noch am selben Tag die Besichtigung des Schadens
fordert. Das Recht dazu hat die Versicherung. Beauftragt man nun, weil
man mit dem Gutachten unzufrieden ist (Gutachten neigen dazu dem
Auftraggeber zu gefallen) selbst ein Gutachten, dann bekommt man das
nicht bezahlt und - viel bedeutender - muß das ohnehin vom Gericht
klären lassen.
Jede Frage an die gegnerische Versicherung kann teure Folgen haben.

Also braucht man einen Gutachter, der ehrlich Auskunft gibt ob das
Gutachten im für Versicherungen akzeptablen Rahmen bezahlbar ist,
oder einen Rechtsanwalt der das einschätzt. Der kann auch entscheiden,
daß, und wie das mit dem einfachen Kostenvoranschlag läuft.

Da wegen des Schmerzensgeldes und dem Papierkram ohnehin ein
Rechtsanwalt ratsam erscheint, könnte das der erste Schritt (vor dem
Gutachten) sein. Da Rechtsanwälte jedoch dazu neigen lukrative
Gerichtsverfahren herbeizuprovozieren, ist auch hier großes Vertrauen
erforderlich. Hier würde ich heute darauf bestehen, jedes Schreiben
des Anwalts vor der Versendung lesen und absegnen zu dürfen. Für
Rechtsanwälte gewöhnliche Formulierungen lösen nicht nur in privaten
Briefkästen erhebliche Aufregung aus. Schnell rechtfertigt auch die
Rechtsabteilung der Versicherung ihre Existenz durch massives Gegenhalten,
und ruck zuck, ist auch der Autofahrer nicht mehr von seiner Schuld
überzeugt (bzw. wird von seiner Versicherung entmündigt)... Der Türunfall
ist unter Rechtsgelehrten nie eindeutig... Wenn auch die eindeutige
Schuldfrage sogar für die gegnerische Versicherung preisgünstig ist,
solange kein großes Verfahren draus wird. Dahingehend sollte man
gegenüber dem beauftragten Anwalt sehr deutlich werden, und das vor
jeglicher Unterschrift schriftlich festhalten.

Insbesondere wenn Du keine Haftpflichtversicherung hast fährst Du mit
100% Unschuld ziemlich gut...

Ich werde nie die Erlebnisse eines Freundes vergessen, der bei einen
schweren Unfall ein Verkehrsunfall-Gutachten anfertigen ließ (vollständige
sachverständige Untersuchung des Unfallherganges, unglaublich teuer,
auf eigenes Risiko beauftragt), und damit vom 100%Schuldigen
(polizeiliche Unfallaufnahme) zum 100%Unschuldigen (vor Gericht) wurde.
Aber da gings um annähernd 6-stellige Beträge beim Sachschaden und
unbezifferbare Beträge beim Personenschaden. Da hat sich seine
monatelange Schlaflosigkeit wegen Papierkram, Entscheidungen,
Ungewissheit... gelohnt.

Nichts ist wie es scheint...

Also würde ich sagen, daß bei gutem Vertrauen zu einer Fahrradwerkstatt
ein Kostenvoranschlag (wahrscheinlich mit Nötigung der Versicherung zur
Reparatur) durchaus OK sein kann. Kompliziert wirds aber bei einem
Grenzfall zum Totalschaden oder bei Totalschaden der Restwertabzug.
Da bin ich überhaupt nicht davon zu überzeugen, daß ein Meister das
wirklich beurteilen kann, aber ein guter Meister weiß was er kann und
was nicht, fragen kostet nix.

Bei gutem Vertrauen zum behandelnden Arzt, der muß schließlich ein
vollständiges und detailiertes Attest schreiben, und bei guter Genesung
bei auszuschließenden Spätfolgen, kannst Du möglicherweise - unter
Verzicht auf das maximale durchfechtbare Schmerzensgeld... auch ohne
Anwalt auskommen. Manche (Haus-)Ärzte haben da Tipps, wie man die
Fachbegriffe und die Tabelle in Übereinstimmung bekommt. Fragen kostet
auch hier nix.

Also:
Arzt, Hausarzt (und Pflegepersonal) befragen, die haben vom Thema
Schmerzensgeld zumindest schonmal gehört
Fahrradwerkstatt befragen, die kennen möglicherweise auch Gutachter
Eigene Haftpflicht befragen, dort musst Du den Unfall unbedingt melden
(auch bei scheinbar klarer Schuldfrage!), evtl. Anwalt empfehlen lassen
Rechtsanwalt befragen, aber niemals am selben Tag beauftragen
Gutachter befragen, ob das Gutachten bezahlt werden wird, und sich auf
den Schaden bezogen überhaupt lohnt

Aber aus meiner Erfahrung, musst Du das Alles entscheiden, das wird
richtiger als alles was ich hier schreibe.

Wie gehts mit Deinen Verletzungen?


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 Betreff des Beitrags: Re: Kostenvoranschlag nach Unfall
BeitragVerfasst: Mo 2. Jul 2012, 17:14 
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Registriert: So 28. Sep 2008, 07:29
Beiträge: 10379
Alderalder...weisst Du eigentlich, welchen Ratschlaege Du hier gibst bzw. geben willst oder ist das Konfusionstechnik um total zu verwirren?


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 Betreff des Beitrags: Re: Kostenvoranschlag nach Unfall
BeitragVerfasst: Do 21. Nov 2013, 10:47 
Mein Gutachter ist Prima und habe auch nur gute Erfahrungen mit Ihm gemacht.
Wir haben 4 Autos in der Familie da kommt es häufiger zu einem kleinen Unfall oder ähnliches! Aber für diese Fälle bin ich sehr entspannt weil der Gutachter den ich immer beauftrage das 1. günstig macht & 2. die Versicherung ohne Zweifel bis jetzt immer die Gutachten akzeptiert hat :))) Also Erkundige dich mal ! [Dumme Nuss Du! Such Dir doch mal einen "anstaendigen" Job und nicht so eine wuerdelose SPAM-Taetigkeit]


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