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BeitragVerfasst: So 12. Dez 2010, 01:59 
Hier ist das berühmt berüchtigte "Fixie"-Urteil von Berlin aus diesem Jahr,
und zwar aus erster Quelle, komplett und im überraschend angenehm-lesbaren Stil.

Die ganze story ist wirklich ziemlich interessant.

Wer war nochmal der Fahrer des Bahnrades ? Anfangsbuchstabe reicht.

Interessant wäre auch der genaue Wortlaut des Bonner Urteils um
die Auslegung des starren Gangs als Bremse zu vergleichen.


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BeitragVerfasst: So 12. Dez 2010, 09:56 
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Soll also heißen, auf`n Dorf ja-in der Stadt nicht oder wie?

Wie kann es dann auch sein, daß in Bonn der Starre Gang als Bremse angesehen wird, und Bonn nicht in die Klasse der Großstädte gegliedert wird? Wo nach wird eine Stadt als "Groß"stadt eingestuft?

Fragen über Fragen.

Sind wir also immer noch net schlauer?

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BeitragVerfasst: So 12. Dez 2010, 10:34 
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nöö das ist "richterliche unabhängigkeit". Die justiz ist ebenso föderalistisch aufgebaut wie der rest von D. Somit kann der eine Richter in Staat a.) ("bundesländer" sind völkerrechtlich Staaten, die bestimmte aufgaben an den "Bund" deligiert haben.) So eintscheiden und ein anderer in Staat b.) so...

Auf Grund der beiden Urteile, wäre ein Gang zum Bundesverwaltungsgericht aber gerechtfertigt, weil es auch den Grundsatz der Rechtseinheitlichkeit gibt. Die frage ist nur, wie die "Leipziger" das dann entscheiden, die sind nämlich auch wieder "richterlich unabhängig".

Wer traut sich? ;)

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BeitragVerfasst: So 12. Dez 2010, 10:58 
Zulassung eines Bahnrades ohne Bremsen (Fixie-Fahrrad) im öffentlichen Straßenverkehr hat geschrieben:
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. [...]

Der Wert des Streitgegenstandes wird gemäß §§ 39 ff., 52 f. des Gerichtskostengesetzes auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


wer traut sich ?


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BeitragVerfasst: So 12. Dez 2010, 11:08 
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und was meinst du was das heißt?

das er 5.000 zahlen muss? meinste nicht ernst was?

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BeitragVerfasst: So 12. Dez 2010, 11:17 
nicht ?


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BeitragVerfasst: So 12. Dez 2010, 11:22 
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neee,

es gibt eine "Gebührenordnung" und die Gebühr richtet sich nach dem Streitwert. 5.000 ist sehr weit unten angesiedelt...die Gerichtskosten müssten da ein paar hundert ois sein+auslagen des beklagten+eigene auslagen (anwalt)..,also übersschaubar...ein euro pro hipster in berlin vll. ;)

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BeitragVerfasst: So 12. Dez 2010, 11:27 
na dann, wer wagt's ?


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BeitragVerfasst: So 12. Dez 2010, 11:30 
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Viel duemmer geht's ja auch nicht mehr. Eines der Hauptprobleme schien ja bei der Sache, dass der Hipster kategorisch verweigert hat eine Bremse wie auch immer nachzuruesten. Haette er "ja und amen" gesagt und nix gemacht, wuerde er vermutlich immer noch mit seinem Surlyhaufen rumfahren. Der Versuch den Beweis anzutreten, dass man das Rad nicht mit einer Bremse nachruesten kann ist auch albern und schreit nach Gegenwehr von Staatsseite. Der Anwalt scheint nicht der cleverste gewesen zu sein.


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BeitragVerfasst: So 12. Dez 2010, 11:32 
hat sich komplett dumm angestellt. das ist richtig.
nicht einmal die verzögerung wurde richtig erklärt.


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BeitragVerfasst: So 12. Dez 2010, 13:03 
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Da Anwalt nehmen und klagen richtig in Mode gekommen ist, machen es auch immer mehr Dumme und da es eben nicht nur gute Anwälte gibt, findet jeder Kläger einen Anwalt seinesgleichen.

Also wenn ich das Geld mal eben übrig hätte, würde ich den Gang nach Leipzig antreten! :mrgreen:

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BeitragVerfasst: So 12. Dez 2010, 13:54 
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könnte dir da einen ehemaligen Richter vom Bundesverwaltungsgericht als Anwalt empfehlen. :mrgreen:

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BeitragVerfasst: So 12. Dez 2010, 14:04 
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und ich eine Ehemalige Staatsanwältin die mir bei jeder Kleinigkeit Mit Rat und TAT stets zu Seite steht. :sing:

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BeitragVerfasst: So 12. Dez 2010, 14:06 
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Na das wird ein teures Gespann! :mrgreen:

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BeitragVerfasst: So 12. Dez 2010, 14:07 
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Den interessantesten Satz in dem Urteil fand ich folgenden:
Zitat:
21) Da die Sicherstellung rechtmäßig ist, hat der Kläger auch keinen Herausgabeanspruch. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 3 ASOG ist die Herausgabe einer sichergestellten Sache ausgeschlossen, wenn dadurch erneut die Voraussetzungen für eine Sicherstellung eintreten würden.

Das war auch hier im Forum schon einige male Thema- entgegen meiner
eigenen Vermutung ist damit die dauerhafte Sicherstellung in einem vor-
liegenden Fall also rechtens. Aha!

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BeitragVerfasst: So 12. Dez 2010, 14:12 
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Heißt, du bekommst in solch einem Fall dein Rad net wieder, wenn du Pech hast.

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BeitragVerfasst: So 12. Dez 2010, 14:13 
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Wann sind'n die Auktionen?


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BeitragVerfasst: So 12. Dez 2010, 14:17 
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Es wird wohl keine geben. Denn, Waffen werden auch net versteigert, sondern eingeschmolzen.
Genauso könnte es den Rädern auch ergehen, weil man in dem Fall davon ausgehen muss, daß diese Räder in dem Zustand wieder genutzt werden. Also kommen die wohl auf dem Müll. das hatte mir vor 3 Monaten schonein mal ein Grüner berichtet, ich wollts net glauben, ist aber leider so.

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BeitragVerfasst: So 12. Dez 2010, 14:18 
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stiffy, jo genau, wenn du wiederholungstäter bist und auch noch unverbesserlich...!

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BeitragVerfasst: So 12. Dez 2010, 14:21 
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na icke nich. :oops:

Nur, soll sich der Staat wieder damit vertrösten lassen, ein solch erstandenes Rad um zu rüsten? Da kann man net von ausgehen.
Die Räder werden ja zwegs Gefahrenabwähr eingezogen, werden also als Waffe angesehen. Und auch so behandelt.
Und ganz ehrlich, in den Händen eines ungeübten ist soon Teil nunmal gefährlich, für Ihn und andere, ist nunmal so.

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BeitragVerfasst: So 12. Dez 2010, 14:31 
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Selbst einen Surlyrahmen sollte man nicht einschmelzen - er kann ja nix fuer seinen Halter.
Davon abgesehen fahren damit auch "geuebte" Fahrer Leute ueber den Haufen und das der Bremsweg allemal laenger ist, wie mit echter Bemse ist ja auch nach wie vor unstrittig.


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BeitragVerfasst: So 12. Dez 2010, 14:34 
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In der Begründung ist ganz klar mehrfach auf die mangelnde Glaubwürdigkeit
des Klägers verwiesen, eben weil er nach der Verwarnung sein Rad nicht um-
gerüstet oder nur noch auf der Bahn gefahren hat.
So viel Uneinsichtigkeit ist aber nicht pauschal jedem zu unterstellen. Daher
sehe ich darin, daß das Rad ein Bahnrad ohne Bremsen ist, per se keine Be-
gründung, so ein Rad nicht versteigern zu können.

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BeitragVerfasst: So 12. Dez 2010, 14:46 
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Eigendlich muss von einer einheitlichen "uneinsichtigkeit" gesprochen werden.
Weil gerade Halter, welche sich ein solches Rad erstehen, von Anfang an das risiko in kauf nehmen Leib und hab-und gut anderer in Gefahr zu bringen.

Es ist doch so, daß wer sein Rad auch umrüstet, tut dies nicht im Sinne der Gafahrenabwehr, sondern nur um sein rad zu schützen.
Nicht aber weil es ihm bewusst ist und solange nichts passiert wird man nicht einsichtig.

Der Mensch ist unbelehrbar.
Sag ich nur eins: Noah.

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BeitragVerfasst: So 12. Dez 2010, 15:07 
mistfink hat geschrieben:
Selbst einen Surlyrahmen sollte man nicht einschmelzen - er kann ja nix fuer seinen Halter.
Davon abgesehen fahren damit auch "geuebte" Fahrer Leute ueber den Haufen und das der Bremsweg allemal laenger ist, wie mit echter Bemse ist ja auch nach wie vor unstrittig.


bei nässe, schnee und beladung stimmt deine rechnung bei seitenzug-felgenbremsen nicht mehr

der fortlaufende,schiebende antrieb ist der punkt


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BeitragVerfasst: Do 17. Jan 2013, 16:41 
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Also Leute die Lösung ist doch so dermaßen einfach: Man nimmt sich zwei funktionsfähige Bremsen, montiert sie an Kettenstrebe und an der Gabel, hat dadurch keinen Stil gebrochen und kein unnötiges Zeug am Lenker, hat allerdings zwei funktionsfähige Bremsen.
Und das schönste sind immer die belämmerten Gesichter der Cops, wenn sie einen grinsend anhalten und du ihnen stolz deine Erfindung präsentierst... Gesetze sind da um gebrochen zu werden!!! :daumen: :daumen: :daumen: :daumen: :daumen:


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