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Essen von der Steuer abziehen? http://fahrradkurier-forum.de/viewtopic.php?f=5&t=520 |
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Autor: | kokosadun [ So 23. Apr 2006, 18:14 ] |
Betreff des Beitrags: | Essen von der Steuer abziehen? |
Wir hatten das Thema hier schon öfter. Können wir nun das Essen, also unseren Mehrverbrauch als Kurier von der Steuer abziehen oder nicht? Ich hab dazu im Netz was gefunden: http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/38980.html Es geht dort um die nicht abzugsfähigen Ausgaben im Rahmen der Einkommenssteuer (ESt). Diese sind in $ 20 Einkommenssteuergesetz (EStG) geregelt. Der entscheidende Wortlaut: Zitat: Angenommen eine Person übt den Beruf eines Fahrradkuriers aus und benutzt somit zur Erledigung der Arbeitsaufträge ein Fahrrad. Durch die körperliche Anstrengung kommt es zu vermehrtem Energiebedarf, was zu einem erhöhten Bedarf an Nahrung führt. Durch diesen Umstand entstehen dem Fahrradkurier höhere Aufwendungen für Lebensmittel im Vergleich zu anderen Berufsgruppen. Nun stellt sich die Frage: Sind diese zusätzlichen Kosten des Steuerpflichtigen als Werbungskosten abzugsfähig oder fällt dieser Tatbestand unter den $ 20 EStG? Im Grunde könnte man doch argumentieren, dass hier eindeutig eine berufliche Veranlassung vorliegt?
[...] In diesem konkreten Fall vertrat der VwGH die Meinung einer Abzugsfähigkeit nicht zuzustimmen. Schade.... <img src="http://www.fahrradkurier-forum.de/images/smiles/011.gif"> Man müßte bei denen echt mal anläuten mit einer wissenschaftlichen Studie über den Energieverbrauch von Fahrradkurieren im Ganztageseinsatz. Siehe such meine (Laien-)Aufzeichnungen unter http://www.fahrradkurier-forum.de/viewtopic.php?t=131 Wer ist denn von Euch gerade Sport- oder Medizinstudent und braucht noch ein Thema für die Diplomarbeit? - Oder wer von Euch kennt jemanden, der noch eines braucht? - Das wäre doch mal was Sinnvolles oder? - Hier geht es um ein begründetes Anliegen und dem Versuch, geltendes Unrecht zu vermindern ! Dennoch ging es hier nur um die Einkommenssteuer. Von der Vorsteuer steht da nichts, aber die läßt sich wohl auch nicht absetzen.... Ich glaube man muß den Blindhühnern <img src="http://www.fahrradkurier-forum.de/images/smiles/095.gif"> da in den Staatsbuden nur mal aufzeigen was Sache ist! Denen fehlt einfach das Verständnis dazu. <img src="http://www.fahrradkurier-forum.de/images/smiles/009.gif"> Markus |
Autor: | Stone Age [ So 23. Apr 2006, 20:49 ] |
Betreff des Beitrags: | |
Hi Adun, ich will ja nicht maulen, gell, aber... ...ein Schichtarbeiter in der Fabrik braucht z.B. auch evtl. mehr Essen als andere und kann das nicht absetzen! Oder ein Bauarbeiter...oder ein Gerüstbauer...oder ein Metzger...oder jeder andere, der körperlich mehr arbeitet als ein Sesselpupser. Was meinste, wenn die plötzlich alle ihren Mehraufwand für Nahrung steuerlich gelten machen wollen in einer Zeit, wo eher sämtliche "Steuerlöcher" gestopft werden und gerade mal noch das Sterben kostenlos ist...zumindest für einen selber. Naja, nur so meine Gedanken auf die schnelle... Grüsse... |
Autor: | delle [ Sa 6. Mai 2006, 16:57 ] |
Betreff des Beitrags: | |
Das ganze nennt sich Verpflegungsmehraufwand und ist für Leute bestimmt, die sich eine Mindestanzahl von Stunden im Aussendienst befinden. Ein Schichtarbeiter in der Fabrik hat immerhin die Möglichkeit ein günstiges Kantinenessen zu bekommen. |
Autor: | kokosadun [ Di 16. Mai 2006, 11:15 ] |
Betreff des Beitrags: | |
@Stoneage: Du hast natürlich Recht mit Deinen Sätzen. Ich wollte diese Thematik nur mal pauschal erwähnt haben, denn in Holland können die Kuriere das Essen absetzen so viel ich weiß. Hab da mal im Internet was darüber gelesen. Und wenn es in Holland geht, dann müßte es doch hier auch irgendwie möglich sein. |
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