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| Besondere Vorschriften bei Medikamententransport? http://fahrradkurier-forum.de/viewtopic.php?f=5&t=4693 |
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| Autor: | lichte [ Mo 13. Okt 2008, 19:13 ] |
| Betreff des Beitrags: | Besondere Vorschriften bei Medikamententransport? |
Hi. folgene Frage, wenn ich in Eigenauftrag für ne Apotheke Medikamente transportieren möchte, brauch ich dann irgendwelche bestimmte Erlaubnisse oder Scheine. Kann ja auch mal sein, dass so ein Medikament keine Ahnung pures Gift ist oder so. Habt ihr da Erfahrungen? mfg Lichte |
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| Autor: | dan [ Mo 13. Okt 2008, 19:50 ] |
| Betreff des Beitrags: | |
Wenn Du als Kurierunternehmer selbständig tätig bist und Deine Aufträge nicht (ausschließlich) über eine Zentrale bekommst musst Du der Regulierungsbehörde die Aufnahme Deiner Tätigkeit mitteilen. Es gibt nicht um Lizenzerteilung, sondern um Meldepflicht. Kost nichts. Was Transportgut angeht wirst Du mit abgepackten Medikamente keine rechtliche Probleme bekommen wobei einige Medikamente aber wohl in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Gewerbsmäßige Beförderung von Betäubungsmitteln ist auch zulässig - klingt jetzt vielleicht etwas ulkig aber Du verstehst hoffentlich was gemeint ist. Beim Transport von Chemikalien können theoretisch noch andere Vorschriften greifen, z. B. Gefahrgutrecht. Bevor da aber irgendwelche gefahrgutrechtlichen Dinge zu beachten sind ist der Eigenschutz vor - und "kritisches Zeug" wird Dir ein Apotheker als Auftraggeber wohl eher nicht unterjubeln. |
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| Autor: | urline [ Di 14. Okt 2008, 02:39 ] |
| Betreff des Beitrags: | |
bin jahre lang für ne apotheke gefahren, musst absolut gar nichts beachten, dass einzige was unter umständen zu beachten ist, ist das btm (betäubungsmittel) nur persönlich (nicht in den briefkasten) abgegeben werden, da die vergiftungsgefahr, sollte ein kind sie finden zu hoch ist. aber dazu wird dir der apotheker anweisungen geben. ist aber definitiv eine der lustigstens arten kurier zu fahren, freu dich schon mal auf inkontinezwindel lieferungen! |
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| Autor: | NullNullSix [ Di 14. Okt 2008, 18:51 ] |
| Betreff des Beitrags: | |
urline hat geschrieben: ...freu dich schon mal auf inkontinezwindel lieferungen!
lol, sowas hab ich noch nicht gefahren ^^ Nur ein Bein... Aber für Apotheken fahren ist echt schick. Sind bei uns die einzigen Kunden die auch mal Trinkgeld springen lassen. (Neulich 5€ für 500m Luftlinie) Zu dem Medikamententransport weiß ich jetzt auch nix. Wir fahren auch alle Arten von Medikamenten und sogar Blutkonserven (beides vor allem fürs Krankenhaus). Die Chefs haben da wohl nur mal ne Vertraulichkeitserklärung und so ne Info zum Umgang mit Blutkonserven unterschrieben. Ich selbst nix ^^ Gruß 006 |
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| Autor: | lichte [ Di 14. Okt 2008, 19:36 ] |
| Betreff des Beitrags: | |
Habt ihr die Apothekenfahrten über die Zentrale laufen? Ich würd nen paar anfahren wollen in der Gegend um meiner Wohnung und einfach mal fragen. danke erst einmal für eure Antworten. |
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| Autor: | urline [ Mi 15. Okt 2008, 00:59 ] |
| Betreff des Beitrags: | |
meistens arbeitest du für apotheken als "freelancer". zumindest habe ich das so gemacht, hast dann ne gewisse anzahl an lieferungen im schnitt 20-25. würde diverse apotheken anfahren und fragen ob sie boten benötigen. |
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| Autor: | -Little-Joe- [ Di 14. Jul 2009, 17:46 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Besondere Vorschriften bei Medikamententransport? |
Servus, ich würde demnächst auch gerne für Apotheken fahren, und bin mit dem Rechtlichen noch nicht so vertraut. Zusätzlich zum melden bei der Regulierungsbehörde muss ich aber schon noch ein Kleingewerbe anmelden, oder? Gruß Joe |
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