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BeitragVerfasst: Fr 29. Dez 2006, 18:43 
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Registriert: Do 6. Jul 2006, 20:16
Beiträge: 19
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Hi,

habe heute wieder einen netten Autofahrer gehabt der mich freundlicherweise auf den Fahrradweg hin gewiesen hat. Dummerweise fuhr der ein Auto mit Blaulicht und Aufschrift.

Und dazu meine Frage, ich habe mal gelesen, das Räder unter 11kg als Sportmaterial anzusehen sind und für diese nicht die Pflicht besteht den Radweg zu benutzen. Ist das wirklich so und wenn ja wo steht das?

Danke
mello


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BeitragVerfasst: Fr 29. Dez 2006, 19:18 
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Registriert: Mi 17. Mai 2006, 15:11
Beiträge: 12018
mein gott ich dachte, ich gugel mal ne seite, weil mich das auch mal interessiert. ab hier //offtopic: mein gott ich bin in einem forum gelandet, in dem eine pinneberger rtf verboten werden soll, weil in den vorjahren zwei wohl blödere unfälle passiert sind. einer weit ab von der strecke, und ein anderer wegen des grottig gepflasterten radweges. die rtfler seien schonmal bei ihrem regelwidrigen fahren gefilmt worden, nur sagt die bullizei, die bänder seien komisch abhanden gekommen :lol: jedenfalls wollen die durchsetzen, daß rtfler alle mit klingel und licht fahren sollen, damit niemand außerhalb der rtf verunfallen kann und innerhalb der rtf die kaputten radwege sich viel ungefährlicher benutzen lassen. dazu sind klingel und licht ja auch da.

warum werden radfahrer in deutschland vom rechtswesen eigentlich so gehaßt? wenn ich sowas lese, fühle ich mich als wär ich kriminell und dafür gehaßt und bestrafenswert- ich weiß nur nicht, wofür ich bestraft werden soll? dafür, daß verkehrsregeln notwendig wurden, weil autofahrer zu keiner kommunikation untereinander und zu keiner rücksichtnahme fähig sind? die stvo gibt es doch nur wegen der und genauer seit den autofahrern! das ist ein diktat des verachtenswerten autopöbels über uns radfahrer!

aber zurück zu meiner frage: warum werden wir so gehaßt und schkaniert, wo es nur geht? bauen wir unfälle mit toten? stoßen wir abgase aus?


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 Betreff des Beitrags: Achtung
BeitragVerfasst: Fr 29. Dez 2006, 20:22 
Servus,
ich weiß die antwort auch nicht sicher, aber zwecks dem Sportgerät:
Sportgeräte haben keine StVO-Zulassung!!!Ist also meines wissens keine gute ausrede, wenn die Cops mal wieder 15€ (so teuer ist strasse fahren in münchen) von dir haben wollen.
Der Fahradweg muß unabhängig vom der Breite(nur in Bayern!!!), dann benutzen werden, wenn dieses blaue Schild migt dem radler darauf hinweißt!
Trotzdem bleib ich auf der Strasse, iss schneller und 95% der Cops isses egal
Grüße aus München


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BeitragVerfasst: Fr 29. Dez 2006, 20:51 
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Registriert: Do 6. Jul 2006, 20:16
Beiträge: 19
Wohnort: Hamburger
@kiwi kirsch
habe das mit den Pinnebergern auch gelesen. Ich habe auch schon bei RTF`s erlebt, bei den die Bullizisten vorher Räder kontrolliert haben und teilnehmer aussortieren wollten. Ja und die Autofahrer nervt es, weil einmal im Jahr eine Gruppe Radfahrer das (im Grundgesetz?) Recht auf freie und schnelle Fahrt vermiest!
Ich kann ja auch verstehen, das es viele Autofahrer ankotzt wenn man an der Ampel vorfährt und sich rausnimmt diese auch mal zu überfahren und ich glaube das summiert sich dann zu deinem angesprochenen Hass auf die Radler.

@alex414
ich mache auch grundsätzlich immer gut Miene zu Anweisungen der Cops.
So bin ich bisher immer gut gefahren.
"Ja Herr Polizist, nein Herr Polizist bin ein schlimmer Junge und besser mich sofort und auch vielen Dank für Ihren Hinweis!" <img src="http://www.fahrradkurier-forum.de/images/smiles/luegner.gif">
Das mit dem Sportgerät leuchtet mir natürlich ein aber ich hatte gehoft da wäre eine kleine Lücke im deutschen Paragraphen-Dschungel.
Gruß zurück aus Hamburg


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BeitragVerfasst: Fr 29. Dez 2006, 21:22 
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Registriert: Do 9. Nov 2006, 10:20
Beiträge: 20
in deutschland gibt es keine ausnahmen von der radwegebenutzungspflicht für radsportler.

wo das blaue schild steht, muss man entweder den radweg benutzen, oder, wenns blöd läuft, 15 euro zahlen.

was du gehört hast, gilt aber z.b. für österreich.

ausnahmen für rennräder unter 11 kg gibt es nur bei der beleuchtung. diese darf bei rennrädern mit akku betrieben werden und muss, so lange sie nicht gebraucht wird, nicht am fahrrad angebracht, sondern nur mitgeführt werden.


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BeitragVerfasst: Mo 12. Feb 2007, 22:59 
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Registriert: Mo 30. Jan 2006, 21:35
Beiträge: 288
Wohnort: Potsdam-Babelsberg
Ausnahme ist wenn der Radweg keine 1,5m hat und nach eigenem Ermessen nicht benutzbar ist (Split, Glasscherben etc. auf dem Radweg). Dann kann man auf der Strasse fahren, was ich eh immer mache und noch nie Probleme bekam.

_________________
"Variable gears are only for people over forty-five. Isn't it better to triumph by the strength of your muscles than by the artifice of a derailleur? We are getting soft. As for me, give me a fixed gear!" - Henri Desgrange - 1902


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BeitragVerfasst: Di 13. Feb 2007, 08:57 
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Registriert: Fr 4. Nov 2005, 10:07
Beiträge: 3399
Wohnort: München
tumor-pdm hat geschrieben:
Ausnahme ist wenn der Radweg keine 1,5m hat und nach eigenem Ermessen nicht benutzbar ist (Split, Glasscherben etc. auf dem Radweg


Das mit dem eigenen ermessen ist so ne Sache, das muss nämlich der Polizist/Staatsanwalt auch so sehen, ansonsten geht das in Richtung "Selbstjustiz"

Das mit den 1,5m ist eine Vorgabe, ab wann ein Radweg ausgeschildert werden soll/darf, also eine technische Richtlinie.
Diese darf aber ignoriert werden, wenn der Verkehrsfluss es an dieser Stelle erfordert, sprich, dann kann auch unter 1,5m ausgeschildert werden.
Massgeblich ist IMMER das Schild für die Radwegbenutzungspflicht! (auch wenn es nach technischen Richtlinien nicht hätte aufgestellt werden dürfen - in diesem Fall ist Einspruch einzulegen)

_________________
...net ois, wos an Wert hat, muss a an Preis ham - aber mach des amoi wen kloar! (W.Ambros)


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BeitragVerfasst: Di 13. Feb 2007, 10:10 
kampf der radwegebenutzungspflicht von 1933!!
mehr ist meinersits dazu nicht zug sagen.


die welt änder sich das gesetz bleibt??

mischka
ps.. da hilft auch keine novelle vom bundesdingsbums von 1998 auf die sich tumor bezieht


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