Hallo zusammen,
vor einigen Wochen wurde in Siegen in der Leimbachstraße (stark befahren, wir beliefern dort den TÜV) auf einer Länge von 150 Meter bei einem etwas breiteren Gehwegstück ein benutzungspflichtiger Radweg eingerichtet. Mit Zeichen 240 (gemeinsamer Fuß- und Radweg). Totaler Quatsch, die Straße ist an diesem Part nicht mehr und weniger gefährlich als auf der gesamten Straße.
Als ich diese Straße nach längerer Zeit wieder befuhr, überholte mich kurz vor dem TÜV-Gebäude so ein Fahrschul-Fuzzy und fauchte mich aus dem Seitenfenster heraus an "Da ist ein Radweg!". Ich guckte irritiert, das Schild hatte ich bis dato noch nie gesehen, es stand ziemlich verdeckt. Ich bin dann zum Straßenverkehrsamt und fragte was das solle, auf diesem Weg seien wir doch viel langsamer als auf der Straße. Und dass so ein Weg nur bei besonderer Gefahrenlage eingerichtet werden dürfe. Und die sei dort nicht gegeben; der Rad- und Fußwegpart war auf Anlass einiger "ängstlicher Radfahrer" eingerichtet worden.
Meine Eingabe hatte Erfolg: Der Abschnitt wurde auf „Fußgänger - Radfahrer frei" umbeschildert.
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