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BeitragVerfasst: Fr 9. Dez 2016, 23:12 
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Registriert: Di 29. Nov 2016, 15:01
Beiträge: 9
Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass wenn man eine Anzeige erstattet die Polizei es auf http://www.polizei-presse.de veröffentlicht.
Als ich eine Anzeige gegen einen unbekannten Autofahrer erstattet habe wollte der Beamte mich erst die ganze Zeit dazu überreden anzugeben, dass ich verletzt wurde, was der Tatsache nicht entsprach. So musste er das Protokoll auch 2 mal ausdrucken, und ich finde auf https://www.polizei-presse.de/channels auch keinen Eintrag über den Vorfall, obwohl oft weitaus nichtigere Sachen veröffentlicht werden. Kann ich davon ausgehen, dass ich von dem Polizisten, der scheinbar keine Lust hatte, verarscht worden bin und er die Anzeige direkt verschwinden lassen hat, oder müssen die nicht zwangsläufig veröffentlichen das z.B. ein Fahrradfahrer der von einem unbekannten Autofahrer mit Sachschaden am Auto gestreift wurde?
Würde mich freuen wenn mir da jemand etwas genaueres zu sagen kann.


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BeitragVerfasst: Sa 10. Dez 2016, 14:33 
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Registriert: Fr 31. Dez 2010, 11:35
Beiträge: 4591
Wohnort: Deutscheland
Stell dich doch erstmal vor.

_________________
Sag mal tschechische Chefchemiker auf griechisch chinesischen Passagierschiffen.


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BeitragVerfasst: Sa 10. Dez 2016, 14:40 
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Registriert: So 8. Apr 2012, 12:49
Beiträge: 298
Ich glaube, Du verrennst Dich da. Was eine Polizeibehörde zu einer Pressemeldung aufbereitet entscheidet deren jeweilige Pressestelle, deren Aufgabe die Öffentlichkeitsarbeit ist. Diese Arbeit würde ich mit "Selbstdarstellung" umschreiben, was Erfolgsmeldungen betrifft, oder mit Ermittlungstaktik in staatsanwaltlichem Auftrag, was gezielte Informationen über Ermittlungsstände angeht.

Deine Strafanzeige landet (wenn sie erstmal getippt ist ganz sicher, ist ja nur eine Handbewegung zum Postausgang) bei der Staatsanwaltschaft, die bei Straftaten von öffentlichem Interesse die Polizei mit weiteren Ermittlungen beauftragt. Die Polizei selbst tut, über eine Weitergabe an die Staatsanwaltschaft hinaus, zunächst nichts. Ohne Körperverletzung (öffentliches Interesse) und ohne Ansatzpunkte (Kfz-Kennzeichen?) zur Ermittlung der Person, fließt Deine Anzeige in ein Register der Staatsanwaltschaft ein - zu statistischen Zwecken. Daß eine Polizeidienststelle sofort beim Bereitschaftsdienst der Staatsanwaltschaft anruft, und um Beschäftigung bettelt, bleibt wohl Kapitalverbrechen vorbehalten.

Sofern Du einen Schaden erlitten hättest (wurde Dein Rad beschädigt?) könntest Du Nebenkläger werden, und so Einsicht ins Verfahren bekommen. Wenn nicht, bist Du allenfalls Zeuge, ohne jeden Informationszugang zum Verfahren.

Ich denke jetzt ist Dir klar, warum Du nach Verletzungen befragt wurdest. Hattest Du das Kennzeichen?

per gessle hat geschrieben:
Stell dich doch erstmal vor.
ja, finde ich auch ;)


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