Ich glaube, Du verrennst Dich da. Was eine Polizeibehörde zu einer Pressemeldung aufbereitet entscheidet deren jeweilige Pressestelle, deren Aufgabe die Öffentlichkeitsarbeit ist. Diese Arbeit würde ich mit "Selbstdarstellung" umschreiben, was Erfolgsmeldungen betrifft, oder mit Ermittlungstaktik in staatsanwaltlichem Auftrag, was gezielte Informationen über Ermittlungsstände angeht.
Deine Strafanzeige landet (wenn sie erstmal getippt ist ganz sicher, ist ja nur eine Handbewegung zum Postausgang) bei der Staatsanwaltschaft, die bei Straftaten von öffentlichem Interesse die Polizei mit weiteren Ermittlungen beauftragt. Die Polizei selbst tut, über eine Weitergabe an die Staatsanwaltschaft hinaus, zunächst nichts. Ohne Körperverletzung (öffentliches Interesse) und ohne Ansatzpunkte (Kfz-Kennzeichen?) zur Ermittlung der Person, fließt Deine Anzeige in ein Register der Staatsanwaltschaft ein - zu statistischen Zwecken. Daß eine Polizeidienststelle sofort beim Bereitschaftsdienst der Staatsanwaltschaft anruft, und um Beschäftigung bettelt, bleibt wohl Kapitalverbrechen vorbehalten.
Sofern Du einen Schaden erlitten hättest (wurde Dein Rad beschädigt?) könntest Du Nebenkläger werden, und so Einsicht ins Verfahren bekommen. Wenn nicht, bist Du allenfalls Zeuge, ohne jeden Informationszugang zum Verfahren.
Ich denke jetzt ist Dir klar, warum Du nach Verletzungen befragt wurdest. Hattest Du das Kennzeichen?
per gessle hat geschrieben:
Stell dich doch erstmal vor.
ja, finde ich auch
