sharkk hat geschrieben:
Verletzt wurde ... zum Glück niemand
Auch Du hattest also Glück. Durch Deine Unachtsamkeit ist niemand verletzt worden. Gesetz und Recht sehen nun vor, daß Du für den Sachschaden aufkommst. Sei froh, daß es in diesem Fall tatsächlich so einfach ist.
Du hast nun ein leichtes Grummeln wegen der Wahl der Werkstatt durch die Geschädigte. Der Gesetzgeber regelt das klar und deutlich. Der Eigentümer (des geschädigten Gutes) hat die Verfügungsgewalt darüber, was mit seinem Eigentum geschieht. Du bist nicht der Eigentümer und hast demnach diese Verfügungsgewalt
nicht. Kurz, Du hast hier nichts zu melden, garnichts.
Recht und Gesetz sehen auch vor, daß die Geschädigte den Schaden in angemessener Weise beheben lässt. Sofort eine Werkstatt mit der zügigen Behebung des Schadens zu beauftragen ist angemessen. Damit mindert die Geschädigte sogar den Schaden, indem sie z.B. den Nutzungsausfall ihres Fahrzeugs gering hält, oder auf ein (teures) unabhängiges Ingenieursgutachten verzichtet... all das ginge auch zu Deinen Lasten. Auch deswegen urteilen Gerichte regelmäßig im Sinne der Angemessenheit der einfachen direkten und schnellen Werkstatt-Lösung, und fordern vom Geschädigten auch keine aufwändige Einholung von mehreren Kostenvoranschlägen.
Jetzt technisch. Ein verbogenes Vorderrad ist was der Laie sieht. Bei der Verbiegung des Vorderrades wird die Vordergabel überlastet. Ist diese aus Aluminium muß sie wegen der Bruchgefahr auch dann ausgetauscht werden, wenn keine Verbiegung feststellbar ist. Das gleiche gilt für Aluminium Lenker und Vorbauten, wenn nur der geringste Verdacht einer unfallbedingten Belastung besteht. Das sind allgemeine Regeln der Technik, an die sich Fahrradwerkstätten halten. Ein Bruch der Gabel oder des Lenkers führt schließlich immer zu schwersten Verletzungen. Dann wird jede Werkstatt zum neuen Vorderrad auch neue Bremsbeläge montieren, auch das nicht um Dich zu ärgern, und auch nicht um sich selbst und den Kunden auf Deine Kosten zu bereichern, sondern weil alte Beläge auf neuer Felge nicht sicher bremsen. Meine Aufzählung der möglichen Schäden und Folgeschäden ist ganz sicher nicht vollständig...
Du hast um Rat gefragt, hier ist meiner: Du verlierst Dein Gesicht nicht dadurch, daß es noch billiger hätte sein können als es ist. Zahle die Rechnung und wahre Dein Gesicht. Bedanke Dich bei der Geschädigten mit Händedruck für die vernünftige Abwicklung und auch bei der Werkstatt für die Schnelligkeit. Gib Dein Gesicht nicht wegen hundert Euro mehr oder weniger auf.
Ein innerhalb 7 Tagen abgewickelter Unfall ist billig.