Hallo und guten Abend,
nach etwas einem Jahr komme ich noch einmal auf die blöde Aufforderung, Rucksäcke und Taschen abgeben zu müssen, zurück.
Ich war vorgestern (als Fahrradkurier in Radsportkleidung mit meiner offiziellen Ortlieb-Tasche mit Werbeplakat) wieder in diesem Laden (Expert Klein).
Dieser Großmarkt hat übrigens draußen auf den gläsernen Automatiktüren eine lange Litanei von Sätzen stehen, wie kundenfreundlich man sei, welchen Service man biete und und

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Also ich bin rein, gehe an der Rezeption vorbei, wo zwei gutaussehende Mädels sitzen. Ich will gerade vorbeimarschieren, als ich mit einem "guten Tag" begrüßt und gebeten werde, meine Tasche abzugeben.
Diesmal habe ich vorgebeugt und einige Exemplare des Urteils VIII ZR 106/93 BHG ausgedruckt in Klarsichtfolie mit dabei.
Ich erwidere höflich und bestimmt, "nein, das ist ein Eingriff in mein Persönlichkeitsrecht" und lege den Damen ein Exemplar auf den Ladentisch. "Dürfen Sie gerne behalten", sage ich. Die Mädels sind derartig perplex, dass es ihnen die Sprache verschlägt - denn das hatte offenbar noch keiner zuvor gemacht! Ich sage noch, das ich grundsätzlich niemand Rechenschaft über Kundenmaterial schuldig bin, Bankpapiere usw. mit mir führe usw. "Das legen wir dann dem Inhaber mal vor", sagten die Mädels.
Niemand hat mich dann gehindert mit Tasche reinzugehen und habe das eingekauft, was ich zufällig auch in Auftrag hatte. Ich bezahle freundlich und verabschiede mich, wünsche noch einen schönen Tag.
Dann habe ich mir den Aufdruck mit der Taschenabgabe nochmal genauer angesehen. Dort steht:
"Bitte Rucksäcke und große Taschen an der Kasse abgeben".
In diesem Satz stecken jede Menge Formfehler. "Bitte" steht für unverbindlich - man kann, muss es aber nicht. Widrig ist es auch, einen Unterschied zwischen Taschengröße und Rucksäcken zu machen, denn das kann Interpretationssache sein. Trage ich meinen Rucksack an dem Handgriff (den ja einige Modelle haben) in der Hand (anstatt auf dem Rücken), dann habe ich definitiv eine Handtasche.
Schwachsinn ist es auch, Rucksackträger zu benachteiligen, denn: Es wäre doch wohl einfacher, rasch etwas in eine Handtasche illegal zu stecken, als in einen Rucksack, den ich erst vom Rücken nehmen müsste.
Und "wie groß" eine Handtasche sein darf, kann, wie ich schon sagte, Auslegungssache sein. Diese gesamte Formulierung ist also mehr als schwammig. Und das Problem ist ohnehin, dass man in Radsportkleidung kaum größere Geldbörsen und Brieftaschen unterbekommt - also haben Radfahrer einen Rucksack dabei. Niemand kann aber verwehrt werden, Geld, Papiere und Wertsachen nicht mit sich zu führen! Also offen in der Hand tragen? Wäre sehr riskant
Unser Kurierchef Andreas erlebte das gleiche beim Media-Markt, die mit der "Ich bin doch nicht blöd" Masche. Jetzt hat er auch diese Formulare mit, mal sehen, wie das wirkt.
Sollte mir das nochmal passieren (beim Media-Markt kommt es relativ selten vor), weise ich auf das Urteil hin und sage ganz ruhig, dass sie gerne die Polizei holen dürfen. Da dies Aufsehen erregt, werden sie es schon nicht tun. Und sage dann: "Taschen abgeben? - Ich bin doch nicht blöd ...."
Ich werde mich allerdings auch noch bei unserem ADFC-Rechtsreferenten Roland Huhn erkundigen, wir kontakten uns schon mal öfters. Dann hebe ich eine Pressemitteilung in die Medien.