Guten Morgen ehrenwerte Fahrradkuriergemeinde,
ich löse das ganze mal auf, wie die obige Geschichte (seite1) für mich & den alten Herren im Juni 2012 zu ende ging.
Leider etwas verspätet

aber ich denke als Fallbeispiel kann es für den ein oder anderen sicher von Interesse sein.
Ca. 4 Wochen nach dem geschilderten Vorfall kam die Vorladung der Polizei.
Protokoll mit Attest zum Geschehen wurden dort aufgenommen.
Es folgte noch eine Personenidentifikation mittels Photos.
Fazit: SkodaHalter = mein Peiniger mit den tollen Namen Hans-Günther.

Nach diesen Besuch hätte ich mich jetzt um die zivilrechtlichen Ansprüche kümmern können/müssen.
In meinen Fall hätte ich zu Gericht gehen müssen und mir die zustehende Prozesskostenhilfe beantragen und mittels Anwalt Schmerzensgeld im Zivilgericht fordern.
Diese Wege wollte ich dann doch nicht bestreiten. Ist vielleicht dumm, aber am Ende kann ich dennoch gut damit leben, kein Schmerzensgeld gefordert zu haben.
Anfang Juli kam dann ein Brief der Staatsanwaltschaft in dem ich in Kenntnis gesetzt wurde, das
von einer öffentlichen Klage abgesehen wird und das Verfahren endgültig eingestellt wird, sollte Hans-Günther die ihn aufgebrummten Auflagen erfüllen.
Diese Art der Ahndung des Vorfalls scheint der Staatsanwaltschaft angemessen, weil das Verschulden und öffentliche Interesse gering sei.
Im Wiederholungsfall kann Hans-Günther aber nicht nochmal mit dem Einstellen des Verfahrens rechnen.
Eine Zahlung von 300 € an den deutschen Kinderschutzbund in Halle wurde ihn auferlegt.
Ich denke er hat draus gelernt.
Beachtet man noch die „vermuteten“ Schäden an seinem Skoda, die durch sein Manöver entstanden sind, ist er mehr als genug gestraft.
Nachträglich ein frohes Neues aus der Hölle.