kleo hat geschrieben:
... Nicht näher definiert ist "Nachweis". Reicht hier eine Versicherungsleistung der gegn. Versicherung als "Schuldeingeständnis" aus oder ist "Schuld" nur durch einen Richter auszusprechen? Also kann ich nur etwas "nachweisen", wenn es zu einem Gerichtsverfahren kam? Andererseits erscheint mir dies unlogisch, weil ein Richter ja kein Naturereignis schuldig sprechen kann...
Eine Versicherungsleistung kann i.d.R. nicht als Beweis der Schuld herangezogen werden, denn deren interne Prüfung der Rechtslage oder der Regulierungsvoraussetzungen ist m.E. nicht justiziabel. Das heißt, es ist mittlerweile obergerichtlich entschieden, dass Versicherungen regulieren dürfen, ohne den Ausgang des eigentlich schuldfeststellenden Verfahrens abzuwarten. Das heißt, die Gerichte können auch zu einem anderen Ergebnis als der Versicherer kommen. Die Entscheidung des Versicherers ist auch bei entgegenstehender Entscheidung des erkennenden Gerichts dann nicht zu beanstanden, wenn der Versicherungsnehmer aus Sicht der "Verhältnismäßigkeit" (z.B. Kleinschäden) die Regulierung durch seinen Versicherer hinzunehmen hat. Heißt der Versicherer zahlt auch bei Unschuld, um ein längeres Verfahren zu vermeiden. Mithin erfolgt die Versicherungsleistung grundsätzlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und stellt folglich kein Schuldanerkenntnis dar.
Wenn Du nach ausgewählten Schlagworten googlest, findest Du auf jeden Fall Entscheidungen im Netz, in denen Du das nochmal nachlesen kannst. Ich hab aus dem Stehgreif leider keine Az. parat.
Nachweis ist immer die Feststellung der Kausalität, der Ursächlichkeit des zum Schaden führenden Ereignisses(Handlung des Unfallverursachers etc.). Das muss nicht zwingend die Feststellung durch ein Gerichts sein. Das heißt, Dir muss auch seitens der BGF (in Entsprechung des Wortlautes mit der von Dir zitierten Satzung) die Gelegenheit eingeräumt werden, mit den Dir zur Verfügung stehenden Mitteln den tatsächlichen Unfallhergang glaubhaft zu machen. Sie kann daraufhin bei Offenkundigkeit der gegnerischen Schuld in Deinem Sinne entscheiden - muss aber nicht, sobald daran Zweifel bestehen können. So müsste spätestens in diesem Punkt die Rechtsstreitigkeit über die Schuld geführt werden.
Um das letztlich genau beurteilen zu können, bräuchte man wirklich mehr Fakten. Ist eigentlich irgendwo hier im Forum ein Anwalt? Hallo? Justizia? Kommen! ... verdammt.