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BeitragVerfasst: Sa 29. Dez 2007, 12:59 
velo99 hat geschrieben:
Also, ich kann eigentlich nix schlechtes über die Herrschaften dort sagen, und irgendwann ist man bestimmt mal froh, könnte da schon Sachen von Kollegen zum besten geben, die maulen nun auch nicht mehr von wegen - alles was kostet ist doof...

MFG


Ja, ich kenne auch mehrere, die sehr froh um die Genossenschaft waren.
Eine Fahrradkurier-Kollegin hatte sich z.B. bei einem Unfall einen Finger gebrochen und die Hand geprellt, so daß sie nicht mehr arbeiten konnte.
Die Genossenschaft hat ihr für jeden Tag des Ausfalls eine gute Pauschale gezahlt und da kommen schon mal mehr wie 1000 Euro zusammen. Bis zu 20.000 Euro ist man bei denen standardmäßig versichert.
Die Berufsgenossenschaft ist auf jeden Fall mehr wert als der bikemessenger-fond aus den USA. Sie zahlt auch deutlich mehr als die 300 Euro Pauschale des Fonds und arbeitet weit professioneller und zuverlässiger. Ernsthaft vergleichen kann man den Fond mit der Genossenschaft gar nicht und ich glaube eigentlich auch nicht, daß es hier Fahrradkuriere gibt, die das ernsthaft tun. Ich wollte das nur mal erwähnt haben, weil es mir manchmal so vorkommt, als wenn Manche den Fond als das Beste der Welt betrachten. Ich möchte auf jeden Fall nicht auf sowas angewiesen sein, da ist mir die bgf schon lieber.


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BeitragVerfasst: Sa 29. Dez 2007, 18:49 
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Dankeschön,

und wieder eine Rechnung mehr :(

Aber im Fall der Fälle lohnt es sich wohl.


MfG

Guten Rutsch ins neue Jahr


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BeitragVerfasst: Do 14. Aug 2008, 11:22 
Hi,

sry wenn ich das Thema wieder ausgrabe, aber da wird sicher immer mal wieder einer kommen. :)

Ich hab meinen Kontakt mit der BGF schon soweit abgehandelt das ich das Forumlar zur Abmeldeung wegen geringfügiger Tätigkeit schon habe und nur noch ausfüllen und abschicken muss.
Mein Problem ist jetzt, das ich nicht sofort reagiert habe und deshalb nachzahlen muß. Das ich da nicht drum herum kommen werde sollte klar sein, was ich jetzt gern wissen würde ist, wie es mit der Einstufung in die Tarifstelle konkret aussieht. Ich wurde in Tarifstelle 2 eingestuft, was quasi Gefahrenklasse 12,32 ist und somit 529,89 € im Jahr kostet.
Üblicherweise sollten Fahrradkuriere aber nach Tarifstelle 1a für 234,- € im Jahr veranlagt werden.
Der Sachbearbeiter meinte das ich so nicht veranlagt werden kann weil ich keine Postlizenz habe und ich soll mich nicht so an dem "Kfz" aufhängen. Ich soll schriftlich in Widerspruch gehen, damit das ganze nochmal geprüft werden kann.
Genau das hab ich auch vor und will mich dazu auf den Stichpunkt: "soweit nicht in Gefahrtarifstelle 2 enthalten" berufen.
Hat jemand dazu auch Erfahrungen gesammelt, muß ich da noch irgend etwas beachten ?

mfG
Henry


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BeitragVerfasst: So 17. Aug 2008, 19:12 
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tumor-pdm hat geschrieben:
Im übrigen kenn ich auch andere Vollzeitkuriere die sich haben befreien lassen, empfehl ich aber nicht. Versuch die Gefahrenklasse zu ändern, so das man weniger zahlt.


warum empfielst du das nicht? haben die was auf die ohren bekommen? ich bin nämlich grad dazu geneigt es so zu handhaben. ist mit 20h eigentlich die zeit gemeint, die man tatsächlich auch aufträge fährt, oder auch eventuelle wartezeiten dazwischen?

hab jetzt auch post bekommen und soll 529,89€ zahlen. :?
wüsste überhaupt nicht, wo ich das geld herholen soll.

mal sehen ob das mit dem senekn auf 230 oder einer kompletten freistellung klappt/ schnell klappt.


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BeitragVerfasst: So 17. Aug 2008, 19:46 
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@konstrukt ruf direkt bei denen an, die bearbeiterdurchwahl haste ja auf dem schreiben. sag denen, dass du NUR mit dem rad kurierst und dann sollten die eigentlich bescheid wissen. meine bearbeiterin hatte jedenfalls einen guten durchblick. zur not stunden sie dir den betrag auch völlig formlos. der brief mit der ratenz6ahglungsvereinbarung kam bei mir zwei tage später. uich kann nicht meckern, aber bis jetzt lief mit denen alles reibungslos.


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BeitragVerfasst: So 17. Aug 2008, 21:46 
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hab denen jetzt ne mail geschickt. in deren schreiben haben sie ja ihr internetportal besonders hervorgehoben, daher denk ich mal, dass da die bearbeitung auch funktioniert. hab halt gesagt, dass ich nur mit dem fahrrad unterwegs bin und habe nach informationen über eine beitragsbefreung bei geringer arbeitszeit gefragt. evtl kann ich ja eine komplette befreiung durchbringen. aber ich bin mir nicht sicher, ob sich das risiko lohnt.


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BeitragVerfasst: Do 20. Aug 2009, 09:51 
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heyho,
ich habe natürlich dasselbe problem wie alle hier. gewerbe angemeldet und schwups war ich zwangsmitglied beim bgf. ich könnte mich jetzt rein theroetisch befreien lassen, denn ich mach zwecks studium auch nicht mehr als 15 stunden die woche. ich hab aber keine versicherungen, nur ne krankenversicherung und ne adac mitgliedschaft wegen urlaubsversicherungen und so. dazu kommt, dass ich gerade erst allerdings im urlaub aufm rad verunglückt bin.
lange rede, kurzer sinn: so ne unfallversicherung erscheint mir ganz schön attraktiv. nur geht das nicht billiger??? ich hab mich da mal erkundigt und ich hab eine gefunden für 13 euro pro monat anstatt 20 euro wie bei der bgf. das ist natürlich dann nur privat, aber wer soll mir denn nachweisen, ob ich gerade arbeite oder nicht. so in der art "oh, ich hab zwar grad ne trikot mit der nummer drauf an, aber eigentlich bin ich grad zur uni gefahren". na ja, keine ahnung. ist das jetzt zu naiv gedacht??? wie seid ihr denn versichert, wenn nicht beim bgf?


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BeitragVerfasst: Do 20. Aug 2009, 10:00 
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willkommen im FORUM !!


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 Betreff des Beitrags: Re:
BeitragVerfasst: Do 20. Aug 2009, 16:02 
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Konstrukt hat geschrieben:
hab denen jetzt ne mail geschickt. in deren schreiben haben sie ja ihr internetportal besonders hervorgehoben, daher denk ich mal, dass da die bearbeitung auch funktioniert. hab halt gesagt, dass ich nur mit dem fahrrad unterwegs bin und habe nach informationen über eine beitragsbefreung bei geringer arbeitszeit gefragt. evtl kann ich ja eine komplette befreiung durchbringen. aber ich bin mir nicht sicher, ob sich das risiko lohnt.


Also ich hab mich befreien lassen. Bisher keine Problem...bisher keine Unfälle...kein Radkurier mehr... :-|

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BeitragVerfasst: Fr 21. Aug 2009, 08:07 
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xstream301 hat geschrieben:
Hab heut auch post von der BGF bekommen! Die wollen 130€ obwohl ich mich schon in ner andern genossenschaft angemeldet hab... nenene so nicht! Ich bin in irgend ner lagerei genossenschaft oder so... hat mein chef mir empfohlen... naja ma kieken ich bequatsch den morgen ma und terroriesier die bgf leute :D

gz


Die GroLa? Wenn ja, hab nur keinen Unfall, denn mit denen hast du unendlichen Papierkrieg. War zumindest bei mir so. Da war ich aber auch noch auf 400€ Basis und es lief über die Firma.

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BeitragVerfasst: Fr 21. Aug 2009, 09:50 
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Zigge hat geschrieben:
Die GroLa? Wenn ja, hab nur keinen Unfall, denn mit denen hast du unendlichen Papierkrieg. War zumindest bei mir so. Da war ich aber auch noch auf 400€ Basis und es lief über die Firma.
War bei meinem Unfall kein Problem. Wenig Papierkrieg. Lief auch über die Firma.
Die GroLa heißt jetzt übrigens BGHW und fühlt sich zumindest in Niedersachsen immer noch zuständig für Fahrradkuriere.


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BeitragVerfasst: Fr 21. Aug 2009, 10:25 
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komisch, mich wollten die nicht. ich hab da angerufen und gefragt, wat wie wo warum, und da haben die gesagt, achso, sie haben schon eine unfallversichrung, nö, also, sie KÖNNEN sich hier versichern, MÜSSEN sie aber nicht. tja. und überhaupt war das auch nicht die genossenschaft f. fahrzeughaltung, sondern irgendwat anderes...kooomisch.

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BeitragVerfasst: Fr 21. Aug 2009, 10:37 
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Zitat:
Die GroLa heißt jetzt übrigens BGHW...


Stimmt...das hatte ich mal zufällig gelesen.

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BeitragVerfasst: Fr 21. Aug 2009, 14:03 
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xstream301 hat geschrieben:
Also von der bghw hab ich auch noch was die kostn ja nix oda?...


Alle wollen sie Geld sehen. ;)

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BeitragVerfasst: Fr 21. Aug 2009, 18:48 
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Zigge hat geschrieben:
Alle wollen sie Geld sehen. ;)

Ca. 260 € pro Jahr für eine umfassende Arbeitsunfallversicherung inkl. Verdienstausfall und ohne jegliche Zuzahlung sind doch recht günstig.


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BeitragVerfasst: Fr 21. Aug 2009, 20:39 
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delle hat geschrieben:
Zigge hat geschrieben:
Alle wollen sie Geld sehen. ;)

Ca. 260 € pro Jahr für eine umfassende Arbeitsunfallversicherung inkl. Verdienstausfall und ohne jegliche Zuzahlung sind doch recht günstig.


Absolut! Hätte ich das eher gewußt, dann hätte das auch abgeschlossen aber so habe ich mic hbefreien lassen. Ist in meinem Fall auch sinnvoller, da ich ja kein Kurier mehr bin und Arbeitsunfälle am Schreibtisch so gut wie auszuschließen sind. Für alle anderen, schlagt zu! Das ist ein super Angebot!

Das klang vorher wohl eher negativ schätze ich. ;)

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BeitragVerfasst: Fr 21. Aug 2009, 22:48 
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Zigge hat geschrieben:
...da ich ja kein Kurier mehr bin und Arbeitsunfälle am Schreibtisch so gut wie auszuschließen sind.
Dekubitus am Ellenbogen ist eh ein Fall für die Krankenkasse. :aaah: :aaah: :aaah:


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BeitragVerfasst: Fr 21. Aug 2009, 23:22 
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delle hat geschrieben:
Zigge hat geschrieben:
...da ich ja kein Kurier mehr bin und Arbeitsunfälle am Schreibtisch so gut wie auszuschließen sind.
Dekubitus am Ellenbogen ist eh ein Fall für die Krankenkasse. :aaah: :aaah: :aaah:

Da ist aber noch die Gefahr der Sehnenscheidenentzündung durch zuviel Maus hin und her geschiebe. :mrgreen:

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BeitragVerfasst: Mo 16. Nov 2009, 10:31 
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hui, ich hatte ja jetzt gerade n unfall...und ich hatte ja mal bei der bg angerufen und die meinten, ich bräuchte da nicht und so...voll komisch. JETZT, wo sich herausstellt, dass meine UNFALLVERSICHERUNG nur zahlte, wenn ich im krankenhaus wäre, habe ich da noch mal angerufen und -oh wunder: ich kann (und muss!) mich da rückwirkend anmelden (von märz an, wo ich angefangen habe) und DANN kann ich auch gleich meine ansprüche bzgl. des unfalls geltend machern und krieg kohle! (obwohl ich natürlich jetzt erstmal was zahlen muss. aber immerhin!)
youpie!

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BeitragVerfasst: Mo 16. Nov 2009, 12:43 
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Oh das wäre das erste mal, dass ein bg freiwillig Geld zahlt. Ich drück dir die Daumen, dass unterm strich rauskommt als du nachzahlen musst.

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BeitragVerfasst: Mo 16. Nov 2009, 13:21 
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ja, mir erschien das auch komisch, ich habe auch gleich gesagt: für DIESEN unfall ists wahrscheinlich zu spät... und sie gleich so: NEINNEIN!

naja, mal sehen..

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BeitragVerfasst: Sa 24. Apr 2010, 18:52 
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Mal schnell zwei Fragen: Die BGF hat auf meinen Beitrag einen Zuschlag i. H. v. 110 € erhoben - aufgrund eines Unfalls im Sommer. Frage Nr. 1.: Ist das rechtens? Falls ja --> Frage 2.: In der Satzung (Beitragsausgleichsverfahren § 30, Punkt 2 Absatz 3 steht: "Unberücksichtigt bleiben auf Antrag der Beitragspflichtigen: Versicherungsfälle, die nachweislich auf höhere Gewalt oder auf alleiniges Verschulden nicht zum Unternehmen gehörender Personen zurückzuführen sind. Die Beitragspflichtigen haben die höhere Gewalt oder das alleinige Verschulden nicht zum Unternehmen gehörender Personen nachzuweisen." Nicht näher definiert ist "Nachweis". Reicht hier eine Versicherungsleistung der gegn. Versicherung als "Schuldeingeständnis" aus oder ist "Schuld" nur durch einen Richter auszusprechen? Also kann ich nur etwas "nachweisen", wenn es zu einem Gerichtsverfahren kam? Andererseits erscheint mir dies unlogisch, weil ein Richter ja kein Naturereignis schuldig sprechen kann...


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BeitragVerfasst: Mo 26. Apr 2010, 19:09 
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Kannst Du den Unfallhergang etwas präziser schildern?


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BeitragVerfasst: Mo 26. Apr 2010, 19:42 
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das haben die bei mir auch gemacht. und naja, ob das rechtens ist...ist ja nicht direkt ne freiwillige versicherung, deshalb,,,

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BeitragVerfasst: Mo 26. Apr 2010, 20:08 
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Beiträge: 541
kleo hat geschrieben:
... Nicht näher definiert ist "Nachweis". Reicht hier eine Versicherungsleistung der gegn. Versicherung als "Schuldeingeständnis" aus oder ist "Schuld" nur durch einen Richter auszusprechen? Also kann ich nur etwas "nachweisen", wenn es zu einem Gerichtsverfahren kam? Andererseits erscheint mir dies unlogisch, weil ein Richter ja kein Naturereignis schuldig sprechen kann...


Eine Versicherungsleistung kann i.d.R. nicht als Beweis der Schuld herangezogen werden, denn deren interne Prüfung der Rechtslage oder der Regulierungsvoraussetzungen ist m.E. nicht justiziabel. Das heißt, es ist mittlerweile obergerichtlich entschieden, dass Versicherungen regulieren dürfen, ohne den Ausgang des eigentlich schuldfeststellenden Verfahrens abzuwarten. Das heißt, die Gerichte können auch zu einem anderen Ergebnis als der Versicherer kommen. Die Entscheidung des Versicherers ist auch bei entgegenstehender Entscheidung des erkennenden Gerichts dann nicht zu beanstanden, wenn der Versicherungsnehmer aus Sicht der "Verhältnismäßigkeit" (z.B. Kleinschäden) die Regulierung durch seinen Versicherer hinzunehmen hat. Heißt der Versicherer zahlt auch bei Unschuld, um ein längeres Verfahren zu vermeiden. Mithin erfolgt die Versicherungsleistung grundsätzlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und stellt folglich kein Schuldanerkenntnis dar.
Wenn Du nach ausgewählten Schlagworten googlest, findest Du auf jeden Fall Entscheidungen im Netz, in denen Du das nochmal nachlesen kannst. Ich hab aus dem Stehgreif leider keine Az. parat.

Nachweis ist immer die Feststellung der Kausalität, der Ursächlichkeit des zum Schaden führenden Ereignisses(Handlung des Unfallverursachers etc.). Das muss nicht zwingend die Feststellung durch ein Gerichts sein. Das heißt, Dir muss auch seitens der BGF (in Entsprechung des Wortlautes mit der von Dir zitierten Satzung) die Gelegenheit eingeräumt werden, mit den Dir zur Verfügung stehenden Mitteln den tatsächlichen Unfallhergang glaubhaft zu machen. Sie kann daraufhin bei Offenkundigkeit der gegnerischen Schuld in Deinem Sinne entscheiden - muss aber nicht, sobald daran Zweifel bestehen können. So müsste spätestens in diesem Punkt die Rechtsstreitigkeit über die Schuld geführt werden.

Um das letztlich genau beurteilen zu können, bräuchte man wirklich mehr Fakten. Ist eigentlich irgendwo hier im Forum ein Anwalt? Hallo? Justizia? Kommen! ... verdammt.


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