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BeitragVerfasst: Do 22. Dez 2016, 16:31 
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Hallo,

wir haben erfahren, dass die BG für Fahrradkuriere ab 2017 massiv teurer wird. Die Fahrradkuriere sind nun zusammen mit Güterverkehr, Kraftwagenspedition, Abschleppdienst, Autokranunternehmen, Kfz-Überführung veranlagt. Das ist Gefahrklasse 10,6 statt wie bisher 1,64 (zehnfache Steigerung!).
Der Beitrag berechnet sich aus Bruttolöhnen x Gefahrklasse x Beitragsfuß / 1000. Beitragsfuß ist eine feste Größe und lag bei der BG Verkehr in 2016 bei 3,4.
Das bedeutet eine massive Steigerung der BG-Beiträge für 2017.

Die BG schreibt dazu: "Höheres Unfallrisiko bei Fahrradkurieren
Der Beitrag für Fahrradkurierunternehmen lag bisher auf einem sehr niedrigen Niveau. Das Verhältnis von gezahlten Entschädigungsleistungen und Entgelten im Überprüfungszeitraum hat aber gezeigt, dass das Unfallrisiko deutlich gestiegen ist. Im 25. Gefahrtarif werden Fahrradkurierunternehmen deshalb in die Gefahrtarifstelle 550 eingeordnet. Die weitere Entwicklung der Entgelte und Entschädigungsleistungen in den kommenden Jahren wird die BG Verkehr sehr genau beobachten."

https://www.bg-verkehr.de/mitgliedschaf ... efahrtarif

Raus kommen wird man da nicht. Wir rechnen als Betrieb, der seine Kuriere anstellt, mit einem 300-prozentigem Beitrag für 2017.

Bleibt die Frage, wie sich das auf foodora und Co. auswirkt.
Verdrießliche Grüße, pgs


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BeitragVerfasst: Mi 1. Feb 2017, 07:40 
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oh gott, wie soll man das denn bezahlen??? ich hab grad gelesen, das könnten 500-600€ im jahr sein! und das buchen die ja immer auf einmal ab!

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BeitragVerfasst: Sa 4. Feb 2017, 23:34 
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Sind die bescheuert?


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BeitragVerfasst: Mo 20. Feb 2017, 18:36 
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Ich würde echt gerne wissen, warum die Unfallzahlen im letzten Zeitraum so massiv angestiegen sind, dass die Neueinstufung notwendig wurde...


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BeitragVerfasst: Mo 20. Feb 2017, 18:43 
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Die Freiberufler / selbständigen Kurierunternehmer sollten das auf jeden Fall in ihre Kalkulation aufnehmen. Ich denke, ohne Preiserhöhung gegenüber dem Auftraggeber / Vermittler ist das nicht machbar.


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BeitragVerfasst: Fr 21. Apr 2017, 18:51 
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Abend.
Also ich hab eben ne bg rechnung über 850,-€ bekommen. Alle zwei monate in raten zu zahlen...


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BeitragVerfasst: Fr 21. Apr 2017, 21:32 
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Ich habe auch einen Bescheid von 630,88 Euro bekommen. Ebenfalls zahlbar alle 2 Monate. :ohno:

Ich habe mal ein bisschen rumrecherchiert und folg. Anwaltsseite zu dem Thema gefunden:
http://www.anwaltskanzlei-menzel.de/blo ... beitraege/

Gegen die Gefahrenklasse ist innerhalb eines Monats nach Erhalt o. Erstellung (?) des Veranlagungsbescheids Widerspruch einzulegen. Diese Frist dürfte bei den meisten abgelaufen sein (irgendwie finde ich meinen nicht mehr), aber nach § 160 SGB VII gibt es trotzdem die Möglichkeit eine günstigere Veranlagung zu erreichen, auch wenn die Widerspruchsfrist von einem Monat bereits abgelaufen ist.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvii/160.html

(2) Ein Veranlagungsbescheid wird mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben, soweit...2.
die Veranlagung zu einer zu hohen Gefahrklasse von den Unternehmern nicht zu vertreten ist.

Und es wird auch noch auf § 44 SGB X Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes verwiesen:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/44.html

Desweiteren steht auf dieser Anwaltsseite: "Die Beitragsberechnung orientiert sich am Finanzbedarf, den Arbeitsentgelten der Versicherten und eben den Gefahrenklassen."
Da die Genossenschaft keine Ahnung von meinem Arbeitsentgelt hat, kann das gar nicht sein, dass sie daran orientiert hat. Deshalb werde ich auch erstmal Widerspruch gegen Beitragsbescheid (noch innerhalb der Frist) einlegen. Und ich werde auch Widerspruch gegen den Veranlagungsbescheid einlegen, mit dem Verweis auf die o. g. Paragraphen, die rückwirkend gelten.

Mehr habe ich bisher auch noch nicht rausgefunden, wie zu verfahren ist.
Eine Alternative wäre auch ein neuer Job in weniger prekären Verhältnissen, denn einen Austritt aus der Berufsgenossenschaft halte ich für wenig sinnvoll. Ich glaube mit einem privaten Versicherer hat man deutlich mehr Ärger, im Fall aller Fälle. Eventuell muss sich eben die Zentrale daran beteiligen, wenn sie nicht will, dass die Kuriere wegbrechen...


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BeitragVerfasst: So 23. Apr 2017, 08:01 
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Eine weitere Möglichkeit wäre - Delle hat darauf in einem anderen Beitrag verwiesen - eine andere Berufsgenossenschaft. Tatsächlich listet die BGHW (Berufsgenossenschaft Handel- und Warenlogistik) Fahrradkuriere explizit auf. Fragt sich, ob die BG Verkehr eine freiwillige Versicherung ist (man also so ohne Weiteres rauskommt), und zweitens, ob die Leistungen der BGHW genauso gut sind, wie die der BG Verkehr. Ich werde das prüfen und hier darüber berichten.


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BeitragVerfasst: Mo 24. Apr 2017, 08:38 
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Danke! Halte uns bitte auf dem Laufenden!

Wichtig ist auf jeden Fall, das nicht aussitzen zu wollen, sondern aktiv dagegen vorzugehen.

Meines Wissens ist die BG Pflicht und nicht mehr freiwillig.
Sofern es eine Auswahl der BG gibt, sollte man diese Wahlmöglichkeit auf jeden Fall nutzen....

Hier steht noch was dazu (weiß aber nicht, wie glaubwürdig der Seitenbetreiber ist):
http://www.bg-frei.de/de/hintergruende/ ... index.html

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...net ois, wos an Wert hat, muss a an Preis ham - aber mach des amoi wen kloar! (W.Ambros)


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BeitragVerfasst: Mi 26. Apr 2017, 17:49 
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In der Rückschau auf meine Selbstständigkeit muß ich feststellen, daß es reinster Wahnsinn war mich nicht in der BG zu versichern. Für Allein-Selbstständige Unternehmer gibt es allerdings keine Pflicht, ich habe zwar als Arbeitgeber meine Auszubildende versichern müssen, mich aber nicht. Deswegen verstehe ich auch die Diskussion gerade nicht, mit welchen Argumenten nimmt Euch die BG in die Pflicht?

Dennoch: Die Leistungen der BGs, wenn ein Unfall bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin passiert, sind umfassend und herausragend. Ich kenne zwei Leute, denen in beachtlicher Weise ins Arbeitsleben zurückgeholfen wurde. Beste Kliniken, beste Rehas - über dem Niveau auch privater Krankenversicherungen! So werden medizinische Einrichtungen von der BG zertifiziert und nur dort wird behandelt. Die BG hat ein inhärent vitales Interesse einen Verunfallten wieder arbeitsfähig zu machen. Berufsunfähige sind für die BG sehr teuer. Dazu beste Beratung, auch des jeweiligen Arbeitgebers darüber, welche Rechte der Verunfallte bei der Wiederaufnahme der Arbeit hat. Die BG ist ein Volldienstleister, der durch private Versicherungen nicht ersetzt werden kann!

In der Rückschau kann ich es kaum fassen, daß ich mich vom Schweinesystem (Arbeitsamt) in eine prekäre* Selbstständigkeit habe drängen lassen - mit dem Sozialamt als einzige Absturzsicherung. Aber, solange man das tut findet man auch schlüssige Rechtfertigungen dafür ...Freiheit... Dabei ist ein Chef immer "sch**ße", auch der eigene. ;)

* wer sich BG, Rentenversicherung und gesetzliche Krankenversicherung nicht leisten kann arbeitet prekär. Daß die Sozialgesetzgebung dem verstärkt einen Riegel vorschiebt (z.B. durch die Krankenversicherungspflicht) ist nur insoweit ungerecht, als daß beim individuellen Menschen angesetzt wird ...statt beim kapitalistischen Schweinesystem.


Und noch eine Überlegung:
So wie das Jobcenter die gesetzliche Krankenversicherung übernehmen muß, wenn z.B. ein Selbstständiger sich die nicht leisten kann - muß das Jobcenter auch den BG-Beitrag übernehmen, wenn...

...und, das Recht auf prekäre selbstständige Arbeit ist noch nicht aufgehoben.


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BeitragVerfasst: So 2. Jul 2017, 08:50 
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Ich habe Widerspruch eingereicht und meine Beiträge "Unter Vorbehalt" gezahlt. Die Genossenschaft wollte natürlich eine Begründung des Widerspruchs. Ich habe jedoch meine Energie nicht in Paragraphenwälzen gesteckt, sondern mir stattdessen einen anderen Job gesucht, so, dass ich jetzt einen normalen Angestellten-Job habe. Somit habe ich nur für ein halbes Jahr diesen neuen Beitragssatz gezahlt - und reiche hiermit das Problem an die nächste Kurier-Generation weiter. huhu...


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BeitragVerfasst: So 5. Nov 2017, 14:03 
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hello,
ich zahle auch seit ähm, weiss nicht, anfang diesen jahre? diese über 600€ BG-beitrag.

jetzt fand neulich jemand dieses hier (siehe anhang!) heraus.
ist natürlich bescheuert, in einer bg zu sein, in die man zwar dann nix einzahlt, aber auch eben nix bezahlt bekommt.

ich frage mich aber: wenn man (wie ich) noch eine berufsunfähigkeitsversicherung hat, eine beruflieche unfallversicherung
und krankenkasse, BRAUCHT man dann eigentlich den bg-schutz (die haben mir auch schon mal doll geholfen, als ich n unfall hatte, aber danach wirds ja auch nochmal teurer!),
oder bin ich damit total überversichert?

andere frage: ich bin gerade dabei, mich umzuorientieren, selbständig als baumpflegerin. hab noch nicht richtig angefangen, aber da ist natürlich die sache,
dass ich da ja auch inner bg sein sollte, solange ich beides mache (was am anfang sicher sinnvoll ist).
da kostet die BG "nur" 300€ oder so.
wenn ich dafür in der anderen nix zahle und nix kriege, ist das ja, öhm, auch okay.
oder wie geht das?
hat das vielleicht noch jemand, der zwei verschiedene berufe ausübt? und:
zahlt man dann auch doppelt handelskammerbeiträge?

ich weiss, das sprengt hier so'n bisschen den rahmen des themas...

liebe grüsse aus hamburch!


Dateianhänge:
BG Handel und Warenlogistik.pdf [35.18 KiB]
118534-mal heruntergeladen

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BeitragVerfasst: Mo 28. Mai 2018, 20:42 
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kleo hat geschrieben:
Desweiteren steht auf dieser Anwaltsseite: "Die Beitragsberechnung orientiert sich am Finanzbedarf, den Arbeitsentgelten der Versicherten und eben den Gefahrenklassen." Da die Genossenschaft keine Ahnung von meinem Arbeitsentgelt hat, kann das gar nicht sein, dass sie daran orientiert hat.

Korrekt. Die Beiträge zur Unternehmerversicherung werden laut BG Verkehr nicht nach tatsächlichem Einkommen, sondern nach der oben schon erwähnte Formel:
"Versicherungssumme 23.000€ x Gefahrklasse 10,6 x Beitragsfuß 3,26 geteilt durch 1.000" berechnet (Stand 2018).
Das entspricht für das Jahr 2018 794,8€. Der Bescheid mit dieser Summe (welcher noch geringfügig abweichen kann) wird im kommenden Jahr (April 2019) an die Mitglieder versandt und im Mai fällig. Man sollte monatlich also ca. 66€ auf die Seite legen.

Trotz aller Härte dieser neuerlich hohen Beiträge: Bei der Berufsgenossenschaft versichert zu sein ist gut und wichtig.
An Neulinge im Geschäft daher der Rat sich (wie gesetzlich vorgeschrieben) unmittelbar nach Gewerbeanmledung bei der BG Verkehr zu melden um sich unnötigen Stress zu ersparen.

Zitat:
Andere frage: ich bin gerade dabei, mich umzuorientieren, selbständig als baumpflegerin. hab noch nicht richtig angefangen, aber da ist natürlich die sache, dass ich da ja auch inner bg sein sollte. Wenn ich dafür in der anderen nix zahle und nix kriege, ist das ja, öhm, auch okay. oder wie geht das?

Also wenn ich das richtig gelsen habe, ist als Baumpflegerin die Berufsgenossenschaft SVLFG nicht Pflicht, du musst dich nach der Gewerbeanmeldung aber befreien lassen (hier die Bedingungen). Wenn du bei dortigen Tätigkeiten jedoch einen Unfall hast, wird die BG Verkehr dafür nicht aufkommen, es sei denn du schreibst im Unfallbericht und bei den Ärzten die Unwahrheit. Fände ich sehr riskant.

Zitat:
zahlt man dann auch doppelt Handelskammerbeiträge?

Die HK-Beträge richten sich nach deinem Ertrag. Ganz egal aus wie vielen Gewerben du diesen erzielst.
Man kann sich nur befreien, wenn der Gewerbeertrag/Gewinn zu Beginn noch unter 5.200 Euro pro Jahr liegt oder weil du man sich noch in der Gründungsphase (2 Jahre) befindet und der Gewinn unter 25.000 Euro pro Jahr liegt (Link)


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BeitragVerfasst: Mo 28. Mai 2018, 23:33 
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Hab im Thread jetzt erst den Anhang bzgl. BGHW gesehen...

Daher die brennende Frage die sich auftut: Hat sich irgendeiner denn mal erfolgreich bei der BG Verkehr ab- und bei der BGHW dann angemeldet?


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BeitragVerfasst: Fr 1. Jun 2018, 15:44 
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Es ist ja irgendwie klar, dass das Unfallrisiko bei Fahrradkurieren höher ist, weil man ja so schnell das Essen ausliefern muss..
Ist natürlich gefährlich. Vor allem als jemand mit Familie sollte man da besonders vorsichtig sein. Bei mir ist das so, dass wir da eine Risikolebensversicherung abgeschlossen haben, falls im schlimmsten(!) Fall etwas geschehen sollte.. Und vom Preis her ist es zum Beispiel Spam dafür entschieden, weils halt am unkompliziertesten war. Gibt natürlich auch noch andere .


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BeitragVerfasst: Mo 4. Jun 2018, 11:05 
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also, mein neuer kollege hat das versucht, mit dem ummelden von der BG verkehr auf BGHW und ist gescheitert. habe jetzt aber von einem anderen kollegen, bei dem das einfach geklappt hat, eine genaue "anweisung" plus anprechpartner bekommen. wenn jemand interessiert ist...
allerdings ist es da ja so: entweder kostet es genauso viel, oder man lässt sich befreien von den beiträgen, aber dann bekommt man ja auch ncihts dafür. macht also m.e. gar nicht sooo viel sinn, oder?

danke, minos für die infos!

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BeitragVerfasst: So 6. Okt 2019, 14:20 
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Anbei ein paar weitere Infos zum Thema BG-Verkehr. Explizit für selbstständig arbeitende Fahrradkuriere (Stand Mitte 2019)
https://radkurier24.com/bg-verkehr/

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Fahrradkurier
Radkurier24


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