Bei größeren Anschaffungen, wie z.B. PKW, etc. darf man den Kaufpreis nicht auf einmal komplett im Jahre des Kaufes von der Steuer absetzen, sondern muss diesen auf mehrere Jahre als Inventar abschreiben.
Dadurch hat dieser Gegenstand nach ein paar Jahren noch einen sogenannten Buchwert, den man ausbuchen müsste.
Als Beispiel:
Eine Firma kauft sich 2015 einen Transporter für 30.000 Euro zzgl. MWSt.
Die MWSt/USt kann die Firma gleich im Anschaffungsjahr komplett als Vorsteuer anrechnen lassen.
Vom Finanzamt wird der Transporter auf 5 Jahre Nutzung veranschlagt, das bedeutet, die Firma darf 5 Jahre lang jeweils nur ein Fünftel des Kaufpreises als Ausgabe absetzen, also jeweils 6.000 Euro als Ausgabe in 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019.
Wenn die Firma jetzt z.B. den Transporter am 01.01.2017 verkauft, dann hat die Firma erst 12.000 Euro steuerlich geltend gemacht und der Transporter steht in der Bilanz noch als Inventar mit 18.000 Euro in den Büchern, wo er ausgebucht werden muss.
Sollte er jetzt ausgebucht werden, aber als Verkaufspreis statt dem Buchwert von 18.000 Euro nur z.B. 2.000 Euro verlangt werden, so könnte das bei einer Wirtschaftsprüfung durch das Finanzsamt durchaus Schwierigkeiten bringen.
Kleinere Beträge auszubuchen ist aber in der Regel kein Problem.
Daher kommt es darauf an, ob der Verkäufer das Verkaufsgut eben noch in den Büchern stehen hat, oder eben nicht....
Ich hoffe, das hilft ein bisschen weiter
