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BeitragVerfasst: Mi 18. Mär 2015, 09:54 
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hello liebes orakel,
ich habe schon wieder eine frage, vielleicht weiss ja einer ne antwort...

also so: ich habe gerade von meinem kollegen ein cargo gekauft, gebraucht also.

nun fragen wir uns: kann er mir ne rechnung schreiben, in dem er die umsatzsteuer ausweist, so dass ich die absetzen kann?
weil...er hat die ja schon mal abgesetzt.
und ich weiss, dass das nicht geht, wenn er bloss ne privatperson ist, aber er hat ja einen gewerbeschein.
(das andere problem ist, dass er schulden hat beim finanzamt, das also seinerseits nicht angeben würde, auf eigene gefahr,
mir aber trotzdem ne rechnung schreiben würde...argh!)

für mich wär das natürlich doof, wenn ich das nicht absetzen könnte.
please, help!

kuss, die bald noch flottere biene!

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BeitragVerfasst: Mi 18. Mär 2015, 12:22 
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...also ohne jetzt Fachmann zu sein und ohne Gewähr:

- natürlich kann er Dir eine Rechnung für sein Gewerbe schreiben mit Ausweis der USt, die Du dann bei Deiner USt anrechnen kannst, ebenso wie Du den Rest der Rechnung als Betriebsausgabe (möglicherweise über mehrere Jahre) von Deinen Einkünften abziehst.

Solch eine Rechnung mit USt jedoch zu erstellen und dem Finanzamt vorzuenthalten kann böse ins Auge gehen.

Wenn er das dem FA nicht melden will und Du auf die Absetzung der Betriebsausgabe verzichtest, kann er ja den bar-Betrag, den er von Dir verlangt um die USt reduzieren....

Er wird beim Kauf des Cargos bestimmt die USt als Vorsteuer von seiner Steuerschuld abgezogen haben.

Wenn er nun aber USt in der Rechnung ausweist, so muss er die ausgewiesene USt auch in voller Höhe an das Finanzamt abführen und Du kannst diese als Vorsteuer abziehen, sprich, er als Verkäufer zahlt die Steuer für Dich...

Je nachdem wie alt das Cargo ist, kann er dieses auch als Betriebsvermögen komplett ausbuchen.
Dann könnte er das an eine Privatperson verschenken, welche das Cargo dann an Dich verkauft.

Als Privatperson kann diese Person keine Rechnung über das Cargo erstellen, sprich Du kannst keine USt/Vorsteuer abziehen, aber Du kannst eine Quittung bekommen, womit Du einen Beleg für Betriebsausgaben hast, welche Dein Einkommen und damit Deine normale Steuerschuld mindert.

Natürlich darf diese Privatperson sowas nicht regelmäßig machen, da sie sonst steuertechnisch auch belangbar wäre, aber das wäre m.E. der einzige "legale" Weg...

Denn ein Gebraucht-PKW darf eine Privatperson ja auch mit Kaufvertrag verkaufen, ohne dies i.d.R. steuertechnisch angeben zu müssen - kritisch wird es nur, wenn so etwas mehrfach gemacht wird und damit gewerbsmässige Züge annimmt.

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BeitragVerfasst: Mi 18. Mär 2015, 15:32 
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Uhu, ich hab nicht alles verstanden, aber das letztere scheint mir die bessere lösung zu sein.
Aber was genau heisst "ausbuchen"? Argh! Danke!!!

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BeitragVerfasst: Mi 18. Mär 2015, 17:21 
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Bei größeren Anschaffungen, wie z.B. PKW, etc. darf man den Kaufpreis nicht auf einmal komplett im Jahre des Kaufes von der Steuer absetzen, sondern muss diesen auf mehrere Jahre als Inventar abschreiben.

Dadurch hat dieser Gegenstand nach ein paar Jahren noch einen sogenannten Buchwert, den man ausbuchen müsste.

Als Beispiel:
Eine Firma kauft sich 2015 einen Transporter für 30.000 Euro zzgl. MWSt.
Die MWSt/USt kann die Firma gleich im Anschaffungsjahr komplett als Vorsteuer anrechnen lassen.

Vom Finanzamt wird der Transporter auf 5 Jahre Nutzung veranschlagt, das bedeutet, die Firma darf 5 Jahre lang jeweils nur ein Fünftel des Kaufpreises als Ausgabe absetzen, also jeweils 6.000 Euro als Ausgabe in 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019.

Wenn die Firma jetzt z.B. den Transporter am 01.01.2017 verkauft, dann hat die Firma erst 12.000 Euro steuerlich geltend gemacht und der Transporter steht in der Bilanz noch als Inventar mit 18.000 Euro in den Büchern, wo er ausgebucht werden muss.

Sollte er jetzt ausgebucht werden, aber als Verkaufspreis statt dem Buchwert von 18.000 Euro nur z.B. 2.000 Euro verlangt werden, so könnte das bei einer Wirtschaftsprüfung durch das Finanzsamt durchaus Schwierigkeiten bringen.
Kleinere Beträge auszubuchen ist aber in der Regel kein Problem.
Daher kommt es darauf an, ob der Verkäufer das Verkaufsgut eben noch in den Büchern stehen hat, oder eben nicht....

Ich hoffe, das hilft ein bisschen weiter :)

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BeitragVerfasst: So 29. Mär 2015, 23:35 
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ah, merci!

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