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 Betreff des Beitrags: Verständnisfrage §5
BeitragVerfasst: Di 16. Sep 2014, 12:02 
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Hallo ihr Lieben,

es geht um folgenden Paragraphen:

(1) Einer Erlaubnis (Lizenz) bedarf, wer Briefsendungen, deren Einzelgewicht nicht mehr als 1.000 Gramm beträgt, gewerbsmäßig für andere befördert.

(2) Einer Lizenz nach Absatz 1 bedarf nicht, wer

1.
Briefsendungen als Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe desjenigen befördert, dem eine Erlaubnis nach Absatz 1 erteilt worden ist,
2.
Briefsendungen befördert, die einer anderen Sendung beigefügt sind und ausschließlich deren Inhalt betreffen,
3.
Briefsendungen in der Weise befördert, dass einzelne nachgewiesene Sendungen im Interesse einer schnellen und zuverlässigen Beförderung auf dem Weg vom Absender zum Empfänger ständig begleitet werden und die Begleitperson die Möglichkeit hat, jederzeit auf die einzelne Sendung zuzugreifen und die erforderlichen Dispositionen zu treffen (Kurierdienst).

soweit so gut.... AAAAAAABER Was ist in Abschnitt 3 mit "einzeln nachgewiesene Seundungen..." gemeint?

Kann mir da vllt irgendwer weiter helfen? :D


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 Betreff des Beitrags: Re: Verständnisfrage §5
BeitragVerfasst: Mi 17. Sep 2014, 08:58 
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...ganz einfach - das sind Einzelaufträge und keine Massensendungen....

Jede Sendung, die einen Einzelauftrag darstellt, oder dokumentiert (analog zu Einschreiben) befördert wird, fällt nicht darunter.

Weil man aber zwischendurch immer wieder mal mehrere Briefe für die gleiche Empfängeradresse in einem Auftrag bekommt, empfiehlt sich dringendst für jedes Kurierunternehmen diese Lizenz zu haben....

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...net ois, wos an Wert hat, muss a an Preis ham - aber mach des amoi wen kloar! (W.Ambros)


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 Betreff des Beitrags: Re: Verständnisfrage §5
BeitragVerfasst: Mi 17. Sep 2014, 23:40 
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Registriert: So 18. Mär 2012, 23:48
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Burnie hat geschrieben:
... empfiehlt sich dringendst für jedes Kurierunternehmen diese Lizenz zu haben....
I.d.R. hat der Kurierdienst in dessem Auftrag man fährt, die erforderliche Lizenz.

Reguläre Kurierfahrer brauchen sich um solche Fragen keine Gedanken machen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Verständnisfrage §5
BeitragVerfasst: Do 18. Sep 2014, 08:21 
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delle hat geschrieben:
Reguläre Kurierfahrer brauchen sich um solche Fragen keine Gedanken machen.


Volle Zustimmung, da diese ja im Auftrag einer Bude fahren (auch wenn sie im Auftrag mehrere Buden parallel fahren)

Für Einzelkuriere, die dies aber nur über eine App oder einen Internetdienst/Weboberfläche machen, hinter denen keine Kurierbude steht, könnte das aber tatsächlich relevant sein....

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 Betreff des Beitrags: Re: Verständnisfrage §5
BeitragVerfasst: Sa 20. Sep 2014, 03:09 
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Registriert: So 18. Mär 2012, 23:48
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Burnie hat geschrieben:
Für Einzelkuriere, die dies aber nur über eine App oder einen Internetdienst/Weboberfläche machen, hinter denen keine Kurierbude steht, könnte das aber tatsächlich relevant sein....
Stimmt. Das habe ich nicht bedacht. In Anbetracht der Tatsache, dass Uber auch in dem Bereich Lieferdienste mitmischen will, bleibt abzuwarten, wie sich das Vorgehen auf das Kurierwesen auswirkt.

Mir wird jetzt schon schlecht dabei zu beobachten, wie sich die Preise für Kurierfahrten seit meinem Ausscheiden aus der Tätigkeit im Sommer 2009 entwickelt haben. Die Preise haben sich (jedenfalls hier) nicht verändert :fuck:

Wenn Uber kommt, wird es sicherlich nicht besser...


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 Betreff des Beitrags: Re: Verständnisfrage §5
BeitragVerfasst: Sa 20. Sep 2014, 10:34 
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aber dann fallen doch die gierigen zentralen weg ... oder so. oder auch nicht ;)


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 Betreff des Beitrags: Re: Verständnisfrage §5
BeitragVerfasst: Sa 20. Sep 2014, 15:27 
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Registriert: So 18. Mär 2012, 23:48
Beiträge: 2685
Wohnort: Hannover
Ja, die grossen Zentralen freuen sich über jeden Vertragsabschluss - alleine wegen der "Anschlussgebühr".
Bei den hiesigen Zentralen gibt es die Gebühr nicht und die Auszahlung von 60% für Selbständige bzw. 45% für angemeldete Aushilfskräfte ist schon knapp kalkuliert.

Von "gierigen Zentralen" kann also nicht der Rede sein. Ein Geschäftsführer, der sich mit 600 € Einkommen zufrieden gibt und nebenbei Pfandflaschen sammelt, zeugt eher von Idealismus als von Gier :wech:


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