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BeitragVerfasst: Fr 29. Aug 2014, 23:35 
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Registriert: Fr 29. Aug 2014, 22:48
Beiträge: 4
Hallo,

ich wurde von einem Autofahrer der mich vorher schon beinahe umgefahren hätte rettungswagenrufenswert zugerichtet, es gibt zum Glück einen Zeugen, der die Polizei geholt hat und den meiner Einschätzung nach komplett irren Autofahrer höchstwahrscheinlich auch davon abgehalten hat noch mal nachzulegen. Dass ich Anzeige erstatten möchte ist keine Frage, aber ob ich möchte dass ein komplett Irrer weiß wo ich wohne bzw. es herausfinden kann leider schon. Ich habe mit sowas keine Erfahrung, war noch nie in der Situation dass ich überhaupt die Möglichkeit gehabt hätte Anzeige zu erstatten. Ich weiß nur, dass ich dieser "Person" fast alles zutrauen würde.

Könnt ihr mir etwas raten? Was gibt es zu beachten? Wie vermeide ich unerwünschte Nebenwirkungen für mich?

Die Verletzungen wurden im Krankenhaus dokumentiert, auch wenn das ein oder andere mir erst später durch Schmerzen aufgefallen ist. Das Rad ist in dem Zustand auch nicht mehr fahrbar, ich hoffe noch der Rahmen hat wenigstens nix abbekommen..

Wäre euch dankbar wenn ihr mir weiterhelfen könntet!


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BeitragVerfasst: Sa 30. Aug 2014, 08:11 
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Registriert: So 28. Sep 2008, 07:29
Beiträge: 10379
Viele "Psychos" werden, wenn ihnen klar wird, welche Strafe da auf sie zukommen kann, ploetzlich sehr zahm.
Rechtsberatung wirst Du hier keine bekommen, geh zu einem Anwalt.


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BeitragVerfasst: Sa 30. Aug 2014, 09:54 
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Registriert: Fr 4. Nov 2005, 10:07
Beiträge: 3399
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...ich empfehle auch, einen Anwalt zu konsultieren, nicht zuletzt, da Du bestimmt auch Schmerzensgeld einklagen wollen wirst...

Die Polizei sollte eigentlich von sich aus tätig werden und übergibt bei der Vernehmung des Beschuldigten normalerweise keine Personalien.

Allerdings wird der Beschuldigte bestimmt einen Rechtsanwalt zur Verteidigung einschalten, dieser wiederum kann Akteneinsicht verlangen und bekommt so Deine Personalien auf jeden Fall mit.
Spätestens im etwaigen Urteil eines Amtsgerichts wegen Schmerzensgeld werden Deine Personalien auftauchen...

Frag also einen Anwalt, was Du tun kannst, um Dich sicher zu fühlen.... :-/

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...net ois, wos an Wert hat, muss a an Preis ham - aber mach des amoi wen kloar! (W.Ambros)


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BeitragVerfasst: Sa 30. Aug 2014, 12:59 
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Registriert: Fr 29. Aug 2014, 22:48
Beiträge: 4
Heißt "meine Personalien" nur Name oder auch Adresse?
Und kann ich dem Einwohnermeldeamt wirksam untersagen meine Meldeadresse weiterzugeben? Falls es dafür nicht ohnehin schon zu spät ist heißt das.
(Oder lieber gleich umziehen und vergessen sich umzumelden?^^)

Sich sicher fühlen wäre schön, es sein aber noch mehr, zumal der nicht aussah wie wenn er sich so einen Wagen mit ehrlicher Arbeit leisten könnte und darüber hinaus den Anschein erweckte mehr oder weniger geübt darin zu sein Gewalt gegen Menschen auszuüben... und darauf wie lange diese Zahmheit anhält, wenn z.B. keine Polizei anwesend ist, möchte ich nicht spekulieren, für mich war das klares Kalkül (erst nach erfolgter Tat weiterfahren, später wiederkommen, ups, gab ja leider einen Zeugen!)

Ob ich mir einen Anwalt leisten kann ist die nächste Frage, aber wo bekomme ich einen guten her (wenn schon)?


Und: kann man den Thread bitte irgendwie nur für angemeldete Nutzer sichtbar machen? (Und v.a. nicht für Google.) Vielleicht besser.


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BeitragVerfasst: Sa 30. Aug 2014, 15:59 
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Registriert: Fr 4. Nov 2005, 10:07
Beiträge: 3399
Wohnort: München
...ein einzelner Thread kann nicht in den Rechten (Benutzer/Gäste) eingeschränkt werden, lediglich ein Unterforum...

Das scheint mir aber auch nicht wirklich nötig, so lange hier keine nachvollziehbaren und persönlichen Infos ausgebreitet werden...

Personalien heisst übrigens ladungsfähig, somit normalerweise mehr als nur den Namen selbst...
Ob man die Meldebehörden anweisen kann, Personalien geheimzuhalten, ohne dass man in einem Zeugenschutzprogramm ist, halte ich für unwahrscheinlich, da es x gute Gründe gibt, die eine Abfrage sinnvoll machen und normal jede offizielle Abfrage auch protokolliert wird...
Wenn dem aber alles zuzutrauen ist, dann braucht der diese Art der Recherche auch gar nicht....

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BeitragVerfasst: So 31. Aug 2014, 06:36 
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Registriert: Do 5. Jun 2014, 22:42
Beiträge: 18
Wohnort: 80799 München
Lieber geschädigter Kollege,

Wie Du Dich schützen kannst, wird Dir ein versierter RA sagen, etwa, indem er bei Polizei und Staatsanwaltschaft ausdrücklich angibt, daß Deine Daten unter Verschluß gehalten werden müssen und Du ausschließlich über ihn geladen wirst oder Schreiben ausschließlich über ihn zugestellt bekommst. Hierzu unterschreibst Du ihm dann eine gesonderte "unwiderrufliche Zustellungs- und Empfangsvollmacht". Er leitet Dir dann alles weiter.

Wichtig ist auch, daß innerhalb von 3 Wochen nach dem Unfall Strafanzeige und Strafantrag gestellt wird. da ansonsten das Verfahren gegen den mutmaßlichen Täter eingestellt wird. Das ist in der Strafprozeßordung und im Strafgesetzbuch so festgelegt. Als "Opfer" hast Du allein bzw. über Deinen RA in einem Strafverfahren zusätzliche Verfahrensrechte.

Den Unfall mußt Du übrigens auch gleich an Deine Krankenversicherung melden, damit sie dann gegen den Unfallverursacher vorgehen und sich ihre Kosten rückerstatten lassen kann. Alles, was sie an Heilbehandlungskosten nicht übernimmt, kannst vom Verursacher erstattet verlangen, ebenfalls Schmerzensgeld, Schadensersatz für das zerstörte Rad und eventuellen Ersatz, sowie entgangenen Gewinn, wenn Du (vorübergehend) nicht mehr fahren kannst. Aber all das kann Dir ein RA eh sagen. Die Kosten für seine Inanspruchnahme muß der Verursacher im übrigen auch bezahlen.

Gruß und viel Erfolg
Ciclista

_________________
Carpe diem!


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BeitragVerfasst: So 31. Aug 2014, 12:13 
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Registriert: Do 16. Apr 2009, 23:06
Beiträge: 66
Wohnort: berlin
im uebrigen auch bezahlen... wenn die rechtsprechung dich fuer unschuldig erklaert und den angeklagten verurteilt.

viel kraft dir!


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BeitragVerfasst: Di 2. Sep 2014, 22:43 
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Registriert: Fr 29. Aug 2014, 22:48
Beiträge: 4
Scheint schwierig zu sein einen guten Anwalt zu kriegen (und ggf. selbst bezahlen zu müssen) wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat... oder man nimmt das nicht ganz unerhebliche finanzielle Risiko einfach in Kauf. Hm.

Die Sache dürfte zwar eigentlich ziemlich klar sein, aber wenn die Gegenseite sich einen guten Rechtsverdreher leisten kann (und damit muss man zumindest rechnen), oder sonst irgendwas dazwischenkommt, kann ich nicht sagen ob das reicht.

Ich werde mich aber zumindest mal von einem möglichst guten RA ersberaten lassen, mal schauen was der dazu so meint..


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BeitragVerfasst: Mi 10. Sep 2014, 14:57 
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Registriert: Fr 29. Aug 2014, 22:48
Beiträge: 4
Ich hab jetzt noch gehört man kann sich auch am Gericht von Anwälten für (wirklich) kleines Geld beraten lassen - hab das zwar nicht ausprobiert, aber als erste Anlaufstelle wenn man nicht weiß wohin ist das vielleicht echt nicht schlecht! Naja, jetzt weiß ich das auch, schon^^

Außerdem kann man beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen wenn man wenig genug verdient und keine 2600€ (oder so?) auf dem Konto hat, und sparen lohnt sich bei den aktuellen Zinsen ja eigentlich schon lange nicht mehr... Man muss sein Einkommen und "Vermögen" natürlich mit Kontoauszügen etc. nachweisen. Also kurz vorher das Konto plündern und sich schnell noch nen neuen teuren Fernseher kaufen wäre schlecht :D (Und überhaupt, was will man mit nem Fernseher!?)
Jedenfalls kann man sich dann durch einen Anwalt eigener Wahl beraten und außergerichtlich vertreten lassen!

Wenn man einen Prozess anstrengen muss kann man noch Prozesskostenhilfe beantragen, aber wenn man den verliert muss man trotzdem noch den Anwalt der Gegenseite aus eigener Tasche bezahlen.

Wenn die Staatsanwaltschaft ohnehin Anklage erhebt ist das aber glaube ich kein so großes Problem, bin mir da aber nicht ganz sicher wie es aussieht wenn man da als Nebenkläger gerne einen eigenen Anwalt hätte.
Soweit ich gehört habe kann man seinen Schaden jedenfalls auch in dem Strafverfahren geltend machen und muss dafür nicht unbedingt einen Zivilprozess in Gang setzen.
Aber alles ohne Gewähr, und soweit ich weiß bzw. gehört habe!

Ansonsten schadet es auch nicht, einfach mal unverbindlich den ein oder anderen Anwalt anzurufen, auch wenn man noch gar nicht weiß wie man den bezahlen sollte. Ein bisschen was können die einem auch so sagen, wie z.B. dass man evtl. Beratungshilfe beantragen kann... In dringenden Fällen gibt es auch noch solche Anwaltshotlines für 1,99€ pro Minute (oder so), aber keine Ahnung wie gut die sind. Und die Rechtsanwaltskammer oder evtl. auch der Bundesanwaltsverein können einem zumindest vorschlagen, wer sich mit dem jeweiligen Rechtsgebiet befasst und wo man evtl. mal hingehen könnte.


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