...also vorweg: Zu Rechtsberatung sind wir nicht befugt und auch nicht geeignet...
Bei Verkehrsunfällen steht Dir problemlos das Recht auf einen Anwalt zu, der die Ansprüche fundierter und erfolgreicher stellt, als Otto-Normal-Verunfallter...
Nach meiner Einschätzung läuft das i.d.R. so: - Radhändler oder Gutachter ermitteln den Schaden, bzw. die notwendigen Reparaturkosten. Übersteigen die Reparaturkosten die Wiederbeschaffungskosten (Zeitwert), so fällt als Schaden nur der Zeitwert an.
Der Zeitwert richtet sich natürlich danach, ob das Rad in der Masse noch im vergleichbaren Zustand erhältlich ist. Ein Sonderlack dürfte den Zeitwert nur geringwertig steigern, es sei denn, es handelt sich damit dann um eine künstlerische oder sammlerische Wertsteigerung.
Besser Du gehst nochmals zum Anwalt, damit die sehen, dass Du nicht so leicht abzuspeisen bist...
Mir wollten die auch mal für mehrere Hämatome, nen geplatzten Schleimbeutel und ne 5x3 cm grosse tiefe Schürfwunde nur 150,- Schmerzensgeld zahlen.
Nach meinem Einspruch, dass 3 Arztbesuche, 3 Wochen nicht auf der Seite liegen/schlafen können und eine dauerhafte Narbenbildung mehr wert sein müssten haben die das auf 280,- angehoben... Dies Beispiel soll aussagen, dass die gerne mal etwas als unverrückbare Tatsache hinstellen, bei fundiertem Nachbohren dann aber doch bereit sind zu Handeln wie auf dem türkischen Basar...
Habe ich eigentlich schon geschrieben, dass Du zum Anwalt gehen sollst? Den müssen die nämlich zahlen.... Und in der Regel ist ja nicht nur ein Schaden am Rad da - kaputte Kleidung, verlorengegeangene Handschuhe, Ausfallaufwand, Zeitaufwand für Begutachtung... Das soll keine Anleitung zum Betrug sein, sondern die Aufforderung den Schaden komplett abzubilden....
_________________ ...net ois, wos an Wert hat, muss a an Preis ham - aber mach des amoi wen kloar! (W.Ambros)
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