Leider muss ich planets vor-vorigem Post widersprechen...
Wenn Du selbst einen Gutachter beauftragst, dann musst Du den auch zahlen und es ist nicht gewährleistet, dass die den anerkennen.
Würdest Du das gerichtlich angehen, dann würde das Gericht einen unabhängigen Gutachter vorschlagen, der dann bindend ist. Sowohl dein oder das von der Versicherung beauftragte Gutachten würden vor Gericht in Zweifel gezogen werden...
Bei Verkehrsunfällen ist es generell so, dass Du bei klarer Schuldfrage Deine Ansprüche von einem Anwalt regeln lassen darfst. Dessen Kosten werden von der Versicherung auf jeden Fall (bei klarer Schuldfrage) übernommen.
Die Beauftragung eines Anwaltes hat den Vorteil, dass der auch an zusätzliche Kosten, wie Auslagen für Schreiben, Verdienstausfall, Aufwand für Besorgung eines Ersatzrades, eventuelle Leihgebühren für ein Ersatzrad, Schmerzensgeld, Reinigung von verdreckter Kleidung, defekte Kleidung, etc. denkt und im Übrigen mehr Schmerzensgeld rausholt, als Du es alleine könntest (die probieren es gerne mit niedrigen Sätzen...) - deshalb empfehle ich Dir auch dringendst (!!!) die anwaltliche Variante zu wählen...
Konkret wird zur Ermittlung der Schadenshöhe statt eines Gutachtens gerne ein Kostenvoranschlag eines niedergelassenen örtlichen Radladens genommen. Hängt damit zusammen, dass Kostenvoranschläge günstiger als Gutachten sind.
Beim Kostenvoranschlag wird überprüft, welche Teile defekt sind und ausgetauscht werden müssen und welche aufgrund des Unfalls aus Sicherheitsgründen zusätzlich ausgetauscht werden sollten (z.B. Carbongabeln...) Die Kosten sind dann Materialwert zzgl. Arbeitszeit. Da kommt dann sehr schnell ein Totalschaden heraus und es spielt der Zeitwert/Besorgungswert des Rades eine Rolle.
Bei der Ermittlung der Kosten sollte man realistisch sein - man muss aber nicht den günstigsten im Internet findbaren Preis ansetzen, sondern den marktüblichen (der allerdings auch unter der Preisempfehlung des Herstellers liegt.)
Ich hatte mal einen Fall mit gebrochener Gabel, defektem Steuersatz, ausgeschlagenem Tretlager, wodurch auch der Kurbelsatz fällig wurde... zusammen etwa 900 Euro als Kostenvoranschlag des Radladens. Daraufhin beauftragte die Versicherung noch einen Gutachter, der letztlich aber nur den Radladenbesitzer anrief und auf dessen telefonische Bestätigung die Kosten 1 zu 1 in sein Gutachten übernahm, ohne Schadenssichtung....
Schmerzensgeldtechnisch wollten die mich seinerzeit mit 50 Euro abspeisen, da ich aber eine fette Narbe am Arm davontrug und ausserdem wegen einer durch den Unfall verursachten Schleimbeutelverletzung an der Hüfte wochenlang nicht auf der Seite schlafen konnte, einigten wir uns auf 400,- Euro (was hart an meiner Schmerzgrenze lag, hätten die noch weniger gezahlt, hätte ich das Schmerzensgeld meinen Anwalt regeln lassen....)
Du siehst also, meine Worte beruhen nicht auf bloßer Theorie...
