Kokosadun hat geschrieben:
Die Handynutzung ist natürlich verboten beim Fahren.
Auf die Gefahr hin, mich als Neuling mit Spitzfindigkeiten gleich unbeliebt zu machen:
Es ist mit der von bart kleinen genannten Einschränkung verboten, wenn das Mobiltelefon "aufgenommen oder gehalten" werden muß. So gibt es der § 23 StVO her.
D. h. ein Headset, welches ein kleines Knöpfchen zur Rufannahme bzw. zum Auslösen einer Sprachwahl hat, darf genutzt werden, solange § 23 (1) nicht damit verletzt wird, also das Gehör dadurch nicht beeinträchtigt wird.