bei überlassung von betriebsmitteln des auftraggebers könnte man umso mehr von einem abhängigen, arbeitnehmerähnlichen arbeitsverhältniss sprechen auch wenn der auftragnehmer in dem fall über mehrere auftraggeber verfügt
ja, es ist scheinselbständig - "arbeitnehmerüberlassung" ist dein suchbegriff
in der praxis sind die behörden eher interessiert, vorallem kleine arbeitsverhältnisse, lieber zu erhalten statt sie zu zerstören und gescheiterte existenzen selbst wieder zu refinanzieren, siehe "selbständige" paketboten auf gemieteten transportern von eigenem sat-depot...
abhängige arbeit auf selbstäniger basis auszuführen ist in erster linie eigener nachteil, da man um seine eigenen persönlichen sozialabgaben gebracht wird
der staat hat über steuern auf selbständige arbeit wie z.b. umsatz-,gewerbe- oder einkommensteuer in etwa den selben anteil am kuchen, wie auf abhängige...
|