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 Betreff des Beitrags: Fahrradblinker: Ja oder nein?
BeitragVerfasst: Mo 14. Sep 2015, 03:08 
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Registriert: Mo 14. Sep 2015, 02:21
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Liebe Fahrradkuriere,

als Radfahrer mache ich mir Gedanken wie ich die Sicherheit und den Komfort beim Abbiegen für alle Beteiligten verbessern kann. Ich überlege darum mir Fahrradblinker zu holen. Entweder nur einen für hinten, oder einen für hinten und einen für vorne.

Ich meine mit "Fahrradblinker" nur solche Blinker die neben dem Rücklicht links und rechts sind oder vorne neben dem Vorderlicht links und rechts. Ich meine also nicht die Blinker die man am Ende des Lenkers anbringt, die sind nämlich von hinten - wo es am wichtigsten ist - nur schwer zu sehen.

Im Internet kann man Fahrradblinker in gelber Farbe und mit oder ohne Pfeilform kaufen.

Die Argumente
Ich finde Fahrradblinker voll gut, weil
1. sie im Dunkeln viel deutlicher zu sehen sind, als den Arm auszustrecken.
2. bei Tag, wenn man an der Ampel steht, streckt man nicht die ganze Zeit den Arm aus, sondern lässt den Blinker blinken und die anderen wissen wohin man fahren will.
3. das Abbiegen selbst ist so viel sicherer: das Handzeichen ist gefährlich, weil man dann einhändig fährt und nur kurz die Hand ausstrecken sollte. Ein Verkehrsteilnehmer der dann gerade nicht hinsieht, sieht auch nicht das Handzeichen. Wenn man den Blinker einsetzt, kann man immer beide Hände am Lenker lassen und einfach die ganze Zeit durchblinken. Die Verkehrssicherheit wäre so sehr erhöht.

Ich bin nicht der Erste mit diesem Gedanken
Ich habe mal die Suchfunktion bemüht, andere Mitglieder haben Folgendes geschrieben:
1.
Zitat:
"Hätte ich einen Blinker den ich gefahrlos setzen könnte und der während ich nach hinten kucke und während des ganzen Manövers für mich blinkt sähe die Sache natürlich anders aus (...).
Quelle

2.
Zitat:
Übrigens ist mir in der StVO keine Vorschrift bekannt, die Radfahrern explizit eine Richtungsänderungsanzeige mit der Hand vorschreibt - ich mache das nie...
Für Kraftfahrzeuge gibt es diese Pflicht und wenn an Rädern serienmässig auch Blinker dran wären, dann wäre ich der erste, der das befürwortet - aber in einer Kurve, in der man eh schon instabiler ist auch noch eine Hand von seinem Lenker wegnehmen zu müssen halte ich für gefährlich - und der Gesetzgeber wohl auch...
Quelle

(Mas muss aufpassen bei den Suchergebnissen, denn oft meinen die Leute mit "Blinker" keinen Abbieg-Blinker, sondern ein normales Vorder- oder Rücklicht das durchgehend blinkt.

Die mir bekannten Vorschriften
Die StVZO schreibt in § 67 Absatz 2 vor: "An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein."
In der StVO steht zum Abbiegen in § 9 Absatz 1: "Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen."

Hier eine Rechtsauffassung aus 2014 von einem Juristen der äußert, dass Handzeichen Pflicht und Blinker verboten seien, er nennt aber kein Gesetz oder Urteil in dem eines von beidem eindeutig steht: http://www.sueddeutsche.de/news/wirtsch ... 0-99-04899

Meine Fragen:
1. Hat jemand von euch Erfahrungen mit Blinkern gemacht? Mit der Polizei oder mit anderen Verkehrsteilnehmern?

2. Sind Fahrradblinker erlaubt?
Zum Beispiel weil sie irgendwo außerhalb der StVZO als "zulässig erklärt" wurden wie es in der StVZO heißt oder weil sie ein zum Abbiegen notwendiger "Fahrtrichtungsanzeiger" nach § 9 Absatz 1 StVO sind?
(Ich hab bei meiner Suche hier im Forum einen Eintrag gefunden der vorschlägt unzulässige Lichter einfach an der Kleidung zu tragen, ist sicher eine nette Lösung, aber ich stelle die Frage als jemand, der die Beleuchtung am Fahrrad lassen möchte.)

3. Wenn Blinker nicht erlaubt sind: Wäre es rechtlich möglich ein Bußgeld zu bekommen weil man mit dem Blinker eine Lichtquelle benutzt, die weder vorgeschrieben, noch für zulässig erklärt wurde?

4. Wenn Blinker erlaubt sind: Kann ein Blinker das Handzeichen ersetzen oder doch nur ergänzen?
Argument fürs Ersetzen: "Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen."
Da steht nix von einer Pflicht zum Handzeichen, ich kann also aussuchen was ich benutze.


Viele Grüße
Hansi


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 Betreff des Beitrags: Re: Fahrradblinker: Ja oder nein?
BeitragVerfasst: Mo 14. Sep 2015, 03:33 
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Registriert: Sa 6. Okt 2012, 15:47
Beiträge: 34
Hansi hat geschrieben:
Die Argumente
Ich finde Fahrradblinker voll gut, weil
1. sie im Dunkeln viel deutlicher zu sehen sind, als den Arm auszustrecken.
2. bei Tag, wenn man an der Ampel steht, streckt man nicht die ganze Zeit den Arm aus, sondern lässt den Blinker blinken und die anderen wissen wohin man fahren will.
3. das Abbiegen selbst ist so viel sicherer: das Handzeichen ist gefährlich, weil man dann einhändig fährt und nur kurz die Hand ausstrecken sollte. Ein Verkehrsteilnehmer der dann gerade nicht hinsieht, sieht auch nicht das Handzeichen. Wenn man den Blinker einsetzt, kann man immer beide Hände am Lenker lassen und einfach die ganze Zeit durchblinken. Die Verkehrssicherheit wäre so sehr erhöht.


Gegenargumente

1. Bis die Leuchten verdrecken, außerdem hab ich noch nie Fahrradblinker im Straßenverkehr gesehen, wüsste also erstmal nicht einzuschätzen ob du wirklich abbiegen willst damit oder nur einen auf mobile Lightshow machst

2. Sonneneinstrahlung bereitet schon Ampeln Probleme, wird mit so kleinen Birnchen nicht anders sein

3. Wenn du kurzzeitig einhändig fahren gefährlich findest, dann fahr doch noch einmal ein paar Runden auf dem Parkplatz vom Supermarkt gegenüber nach Ladenschluss

4. "Fahrradblinker" sehen laut Bildersuche absolut beknackt aus.

5. Man muss sie erst einmal anbringen, was wiederum den Großteil der durchschnittlichen Radfahrer überfordern wird


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 Betreff des Beitrags: Re: Fahrradblinker: Ja oder nein?
BeitragVerfasst: Mo 14. Sep 2015, 04:33 
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Registriert: Mo 14. Sep 2015, 02:21
Beiträge: 2
Hallo Röd,

danke für deinen Beitrag :)

Röd hat geschrieben:

Gegenargumente

1. Bis die Leuchten verdrecken, außerdem hab ich noch nie Fahrradblinker im Straßenverkehr gesehen, wüsste also erstmal nicht einzuschätzen ob du wirklich abbiegen willst damit oder nur einen auf mobile Lightshow machst (...)
4. "Fahrradblinker" sehen laut Bildersuche absolut beknackt aus.

Dreck muss und kann man abwischen wie bei jedem Licht. Dass die Blinker unbekannt sind, ist schon eher ein Punkt.

Es gibt sehr große Unterschiede beim Aussehen. Damit wir alle über dieselben Blinker sprechen, hier vier Beispiele.

Blinker vorne und hinten, mit Rücklicht (Marke: Bicygnals, derzeit schwer erhältlich, Rezensionen)
[youtube]https://www.youtube.com/watch?v=ZhNkz8b_v0s[/youtube]

Blinker mit Bremslicht (Marke: Ventura):
[youtube]https://www.youtube.com/watch?v=cORPnQWglkU[/youtube]

Blinker mit Pfeilen (Modell: Signal Pod)
[youtube]https://www.youtube.com/watch?v=Wf-FOHgPWtY[/youtube]

Blinker mit Pfeilen und blinkendem Rücklicht (Modell "Thumbs up", im Video falsch bezeichnet)
[youtube]https://www.youtube.com/watch?v=ZLk2nStj3fs[/youtube]

Ich finde ihr Aussehen schon okay.

Röd hat geschrieben:
2. Sonneneinstrahlung bereitet schon Ampeln Probleme, wird mit so kleinen Birnchen nicht anders sein

Guter Punkt, muss also schon eine gute LED sein. Aber bei Dunkelheit sind alle vier Beispiele von oben finde ich gut sichtbar.

Röd hat geschrieben:
3. Wenn du kurzzeitig einhändig fahren gefährlich findest, dann fahr doch noch einmal ein paar Runden auf dem Parkplatz vom Supermarkt gegenüber nach Ladenschluss


Geiler Spruch :) Ich habe mich amüsiert.
Was ich aber meine ist, dass es viel schwerer ist mit nur einer Hand am Lenker sofort auszuweichen bei einem plötzlichen Hindernis.


Röd hat geschrieben:
5. Man muss sie erst einmal anbringen, was wiederum den Großteil der durchschnittlichen Radfahrer überfordern wird

Wer es nicht montiert bekommt, wird es nicht benutzen. Wir sprechen ja nur von montierten Blinkern. Es geht jetzt auch nicht um eine gesetzliche Pflicht einen Blinker zu haben, sondern darum ob sie a) nützlich sind und b) erlaubt sind.

Ich muss vielleicht noch nachtragen, dass ich kein Kurierfahrer bin.


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 Betreff des Beitrags: Re: Fahrradblinker: Ja oder nein?
BeitragVerfasst: Mo 14. Sep 2015, 05:20 
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Zitat anstatt ändern geklickt -.-


Zuletzt geändert von Röd am Mo 14. Sep 2015, 05:22, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Fahrradblinker: Ja oder nein?
BeitragVerfasst: Mo 14. Sep 2015, 05:21 
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Beiträge: 34
Hansi hat geschrieben:

Was ich aber meine ist, dass es viel schwerer ist mit nur einer Hand am Lenker sofort auszuweichen bei einem plötzlichen Hindernis.



Die plötzlichen Hindernisse, die ich kenne sind Fußgänger (unberechenbar, aber selten da wo man nach links abbiegt), Autotüren (da kann man ja Abstand halten, fährt man halt auf linker Rille vom Radweg oder lässt einen Meter platz) und Autos aus Einfahrten, sonst fällt mir momentan nichts ein.

Zum sauber machen der Blinker ist zu schreiben: Ohne Schutzblech sind die ganz fix wieder dreckig, spätestens wenn es regnet

Hansi hat geschrieben:
Wer es nicht montiert bekommt, wird es nicht benutzen. Wir sprechen ja nur von montierten Blinkern. Es geht jetzt auch nicht um eine gesetzliche Pflicht einen Blinker zu haben, sondern darum ob sie a) nützlich sind und b) erlaubt sind.



Nützlich?

Nein, das letzte Video zeigt recht deutlich das die Teile aufgrund ihrer schmalen Bauart (ja gut, ne Leuchtstoffröhre quer hinterm Sattel wäre auch kontraproduktiv), nicht nicht zweifelsfrei erkennen lassen ob der mit seinem Radblinker vor mir jetzt rechts oder links ab will, erkennbar ist nur eins, da passiert vielleicht gleich was, vielleicht macht er aber auch nur einen auf mobile Lightshow :-ka()

Erlaubt?

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html

Absatz 2
"An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein."

Im Rest des Gesetzestextes ist nichts von Richtungsanzeiger(n), Blinker(n) o.ä. u lesen, deswegen würde ich für mich daraus schliessen, dass die Fahrradblinker im Straßenverkehr nicht zulässig sind. Da ich mit Jura aber nichts am Hut habe kann ich dir nur raten: Frag dein Anwalt, oder einen Jura-Studenten der seine Dozenten danach fragen kann.


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 Betreff des Beitrags: Re: Fahrradblinker: Ja oder nein?
BeitragVerfasst: Mo 14. Sep 2015, 08:36 
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Beiträge: 3399
Wohnort: München
...ich hatte schon vor 35 Jahren solche Blinker: http://www.classic-cycle.de/Oldtimer-La ... eiger.html

Da gab es nie Missverständnisse und mit Schutzblech und montiert am Gepäckträger sind die auch nie zu verschmutzt gewesen...

Dass ich diese heute nicht mehr verwende liegt eher an der Faulheit diese zu besorgen und zu montieren, als auch an der Tatsache dass nur zwei meiner 8 Räder überhaupt dafür taugliche Gepäckträger haben...
Wären die verpflichtend, fände ich das sinnvoll...

Und niemand sagt dass die Leser dieses Forums nicht auch einhändig fahren können - aber jede Hand weniger am Lenker ist eine Hand weniger an Bremsen und destabilisiert zwangsläufig das Gesamtsystem - daher vermeide ich aus purem Prinzip unnötiges Herumfuchteln mit dem Arm - aber das kann ja jeder für sich selbst entscheiden - die STVO lässt da wahnsinnig viel Spielraum, wie die sehr eigenwillige Interpretation aus obigem SZ-Link offenbart...

_________________
...net ois, wos an Wert hat, muss a an Preis ham - aber mach des amoi wen kloar! (W.Ambros)


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 Betreff des Beitrags: Re: Fahrradblinker: Ja oder nein?
BeitragVerfasst: Mo 14. Sep 2015, 09:07 
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Joar, bei einem Fahrrad mit Gepäckträger mögen sich die verlinkten formschön integrieren lassen und das hinten am Gepäckträger das Hinterrad die nicht mehr zusaut mag auch sein. Bezüglich StVZO wird allerdings auch auf der Seite hingewiesen "Dieser Artikel ist nicht nach StVZO bauart geprüft[..]" was auch immer das am Ende bedeutet. edit: Die in den Videos zu sehenden Blinker kann ich mir jedoch beim besten Willen nicht an einem meiner Räder vorstellen, einfach weil sieht doof aus ;)

Allerdings habe ich, wie schon erwähnt, so etwas noch nie in freier Wildbahn gesehen, dagegen allerdings so manch andere Beleuchtung von "Unterbodenbeleuchtung" bis hin zu leuchtenden Laufrädern. Deswegen wäre ich mir ernsthaft nicht sicher ob da einer blinkt oder nur wieder rollende Kirmesbude spielt.

Wegen dem einhändig fahren, ich sehe des öfteren Leute die beim herumfuchteln mit dem Arm beim total unsicher und wackelig daherrollen, deswegen der Kommentar mit dem Parkplatz, sollte nur ein Witz sein.


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 Betreff des Beitrags: Re: Fahrradblinker: Ja oder nein?
BeitragVerfasst: Fr 18. Sep 2015, 17:52 
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Beiträge: 116
kommt jetzt der link zu deinem kickstarter oder nicht?


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 Betreff des Beitrags: Re: Fahrradblinker: Ja oder nein?
BeitragVerfasst: Fr 18. Sep 2015, 20:10 
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Get a car! ;)


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 Betreff des Beitrags: Re: Fahrradblinker: Ja oder nein?
BeitragVerfasst: Sa 19. Sep 2015, 03:02 
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Registriert: Sa 6. Okt 2012, 15:47
Beiträge: 34
Bei den Handschuhen nimmt man ja doch wieder eine Hand vom Lenker :aaahh:


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 Betreff des Beitrags: Re: Fahrradblinker: Ja oder nein?
BeitragVerfasst: Sa 19. Sep 2015, 06:40 
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Registriert: So 28. Sep 2014, 10:34
Beiträge: 183
Wohnort: Köln
... es gibt da doch auch diesen Lumos Helm mit Blinker bei Kickstarter.

https://www.kickstarter.com/projects/81 ... cle-helmet

_________________
Man kann nicht immer machen, was man möchte. Manchmal kann man auch machen, was man will.


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 Betreff des Beitrags: Re: Fahrradblinker: Ja oder nein?
BeitragVerfasst: So 10. Apr 2016, 10:55 
möchte mir solch einen blinker kaufen.
habt ihr schon ?
W ?
Bei wem ? was hat es gekostet und Anbau gelungen ?
Wie probleme gehabt?
Hoffe auf Antwort
MfG
Hey , G.A


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