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19,9 % Rente als "Arbeitnehmerähnliche Selbständige II
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Seite 1 von 1

Autor:  µders [ Di 2. Nov 2010, 21:55 ]
Betreff des Beitrags:  19,9 % Rente als "Arbeitnehmerähnliche Selbständige II

ritzel hat geschrieben:

Hallo liebe Mit - Arbeitnehmerähnliche Selbstständige,

und eben nicht 'echte' Selbstständige, die selber für ihre Rente sorgen müssen/dürfen und erstrecht nicht Scheinselbstständige, bei denen eigentlich der Arbeitgeber noch was beisteuern müsste. Nein, wir Zweiradboten sind zwar irgendwie selbstständig verantwortlich, aber nunmal auch ziemlich arbeitnehmerähnlich. Vgl. hier

[den Link hätte ich gerne gesehen].

Darum müssen wir auch 19,9 % vom Jahresumsatz in die Rentenkasse einzahlen, nicht jedoch unser (arbeitgeberähnlicher) Disponent.

Neben den anderen Fixkosten, die monatlich anfallen (Vermittlungsgebühren, Unfallversicherung, Gewerbehaftpflichtversicherung) lohnt es sich einfach nicht, Teilzeit zu fahren. Wenn man aber nur Vollzeit fährt, wo bleibt da der eigene unternehmerische Freiraum, zu bestimmen, wann/was/wielange ich arbeite? Ist das dann nicht eher eine festes abhängiges Angestelltenverhältnis, daß ich mit meinem Disponenten eingehe? Genauso wie dessen Büropersonal?

Nur mal so in die Runde gefragt, wer kann sich Teilzeit-Kurier-Sein leisten, und wovoen lebt diese Person?

ritzel

Autor:  SXHC [ Di 2. Nov 2010, 22:06 ]
Betreff des Beitrags:  Re: 19,9 % Rente als "Arbeitnehmerähnliche Selbständige II

Antwort: Aufstockung H4.

Autor:  flotte biene [ Di 2. Nov 2010, 22:08 ]
Betreff des Beitrags:  Re: 19,9 % Rente als "Arbeitnehmerähnliche Selbständige II

bräuchte ich auch als vollzeitkurier. hab aba keen bock.

Autor:  genosse 632 [ Mi 3. Nov 2010, 20:30 ]
Betreff des Beitrags:  Re: 19,9 % Rente als "Arbeitnehmerähnliche Selbständige II

also das wäre für jeden voll- und teilzeitkurier ne zumutung dessen lösund wir gefunden haben....zumindest für vollzeitkuriere
bei unserem beitragsmodell iss ne teilzeitliche beschäftigung sowieso nicht gewünscht ;)


Nun ist es endlich soweit!

Im Februar diesen Jahres haben wir für einen Kurierunternehmer der Cosmo Kurier eG eine Statusfeststellung zur Rentenversicherungspflicht beantragt.

Wir konnten der Deutschen Rentenversicherung glaubhaft darlegen, dass das Vertragsverhältnis zwischen dem Kurierunternehmer und der Cosmo Kurier eG sich so darstellt, dass der Kurierunternehmer der Auftraggeber und die Genossenschaft die Auftragnehmerin ist. Da aber nur natürliche Personen Rentenversicherungspflichtig sein können hat sich die Frage der Rentenversicherungspflicht für den Unternehmer damit erledigt.

Hier ist die Antwort der Rentenversicherung vom 04. Oktober 2010 mit folgendem positiven Inhalt:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben am 01.02.2010 einen Antrag auf Feststellung Ihres
sozialversicherungsrechtlichen Status zu Herrn XXX gestellt. Gegenstand Ihres
Antrags ist die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Tätigkeit der Cosmo
Kurier eG im Verhältnis zu einem Mitglied der Genossenschaft.
Soweit eine Genossenschaft im Außenverhältnis für einen Unternehmer, der
gleichzeitig Mitglied der Genossenschaft ist, tätig wird, begründet dies kein
Beschäftigungsverhältnis zwischen der Genossenschaft und dem Auftraggeber.
Beschäftigte können nur natürliche, nicht aber juristische Personen, wie z.B. eine
Genossenschaft, sein. Wir sehen daher Ihren Antrag als erledigt an."

kein kurier sollte seine hart verdiente kohle diesen gaunern in den hals werfen müssen ;)

Autor:  flotte biene [ Mi 3. Nov 2010, 20:34 ]
Betreff des Beitrags:  Re: 19,9 % Rente als "Arbeitnehmerähnliche Selbständige II

hä? ich versteh das nicht: wird das jetzt über euch geregelt oder muss man gar nicht? musste man doch vorher auch nicht? ich versteh immer dieses beamtendeutsch nicht. ich muss mir auch immer die post vom finanzamt übersetzen lassen...

Autor:  genosse 632 [ Mi 3. Nov 2010, 21:21 ]
Betreff des Beitrags:  Re: 19,9 % Rente als "Arbeitnehmerähnliche Selbständige II

also mit eminen worten übersetzt heisst dass:

das der bzw die kurierunternehmerin wie in deinem fall die aufträge nicht durch die genossenschaft erhält...und somit weisungsgebunden in dem zustand einer arbeitnehmerähnlichen tätigkeit anchkommt....sondern das die kurierunternehmerin die auftraggeberin ist und in keinster weise an die genossenschaft weisungsgebunden ist....worauf die deutsche rentenversicherung ja soo schaut

also sprich....wir als kuriere haben viele viele kunden und nicht nur eine grosse bude von der wir unsere aufträge bekommen....und sind somit keine natürliche person ;)

mein gott ich glaub jetzt raucht noch mehr leuten die birne ;)

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