also das wäre für jeden voll- und teilzeitkurier ne zumutung dessen lösund wir gefunden haben....zumindest für vollzeitkuriere
bei unserem beitragsmodell iss ne teilzeitliche beschäftigung sowieso nicht gewünscht

Nun ist es endlich soweit!
Im Februar diesen Jahres haben wir für einen Kurierunternehmer der Cosmo Kurier eG eine Statusfeststellung zur Rentenversicherungspflicht beantragt.
Wir konnten der Deutschen Rentenversicherung glaubhaft darlegen, dass das Vertragsverhältnis zwischen dem Kurierunternehmer und der Cosmo Kurier eG sich so darstellt, dass der Kurierunternehmer der Auftraggeber und die Genossenschaft die Auftragnehmerin ist. Da aber nur natürliche Personen Rentenversicherungspflichtig sein können hat sich die Frage der Rentenversicherungspflicht für den Unternehmer damit erledigt.
Hier ist die Antwort der Rentenversicherung vom 04. Oktober 2010 mit folgendem positiven Inhalt:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben am 01.02.2010 einen Antrag auf Feststellung Ihres
sozialversicherungsrechtlichen Status zu Herrn XXX gestellt. Gegenstand Ihres
Antrags ist die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Tätigkeit der Cosmo
Kurier eG im Verhältnis zu einem Mitglied der Genossenschaft.
Soweit eine Genossenschaft im Außenverhältnis für einen Unternehmer, der
gleichzeitig Mitglied der Genossenschaft ist, tätig wird, begründet dies kein
Beschäftigungsverhältnis zwischen der Genossenschaft und dem Auftraggeber.
Beschäftigte können nur natürliche, nicht aber juristische Personen, wie z.B. eine
Genossenschaft, sein. Wir sehen daher Ihren Antrag als erledigt an."
kein kurier sollte seine hart verdiente kohle diesen gaunern in den hals werfen müssen
