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						 ...eigentlich bist Du ganz klar Lieferverkehr. Also unbedingt die Unterschrift des Kunden für den betreffenden Auftrag aufbewahren, zwecks Nachweis, dass Du tatsächlich geliefert hast.
 Natürlich gilt auch für den Lieferverkehr Schrittgeschwindigkeit in der Fussgängerzone.
 
 Kommt also darauf an, was genau sie Dir anhängen wollen.
 
 Ich würde es auf jeden Fall auf ein Verfahren ankommen lassen und dabei nicht nur auf Einstellung des Verfahrens drängen, sondern auch, dass Deine Auslagen ersetzt werden (Arbeitsausfall, Portokosten, etc.)
 
 Frag mal nach, ob über Deine Kurierbude eine Rechtschutz besteht.
 
 Ansonsten viel Erfolg!! 
					
						 _________________ ...net ois, wos an Wert hat, muss a an Preis ham - aber mach des amoi wen kloar! (W.Ambros) 
					
  
						
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